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  #1  
Alt 28.07.2008, 15:53
Benutzerbild von rosi 789
rosi 789 rosi 789 ist offline
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Standard Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo!
Letzte Woche Donnerstag hatte ich nach drei Wochen Mutter-Kind-Kur meinen ersten Arbeitsstag.Krankgeschrieben war ich fast 9 Monate.Jetzt habe ich mehrere Fragen.Da ich ja während der Kur kein Krankengeld bezogen habe,muß mir mein Arbeitgeber doch Ende diesen Monats rückwirkend mein Gehalt zahlen,oder ?Werden mir die 3 Wochen Kur von meinem Urlaub abgezogen und was ist mit meinem Anspruch aud Urlaubsgeld?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Lg Rosi
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  #2  
Alt 28.07.2008, 17:34
Benutzerbild von blueblue
blueblue blueblue ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
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Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Rosi,

also wenn du während der Kur noch krankgeschrieben warst, dann beh´kommst du für die Zeit auch Krankengeld. Dein Arbeitgeber zahlt erst von dem tag der Arbeitsaufnahme an wieder Lohn bzw. Gehalt.

LG

blueblue

Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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  #3  
Alt 28.07.2008, 18:29
Benutzerbild von megjabot
megjabot megjabot ist offline
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Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Rosi
Wenn die Kur über die DRV genehmigt wurde, bekommst du von denen
Übergangsgeld.
Das beantragt man eigentlich nach Genehmigung der Reha, bei der DRV
direkt, da ist so ein Schreiben dabei.
Urlaub wird nicht abgezogen.
Grüßle Margit
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  #4  
Alt 29.07.2008, 08:01
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Rosi
also wenn du vor der Kur Krankengeld bekommen hast, bekommst du keinen Lohn/gehalt während der Zeit, da ja offensichtlich dein Anspruch auf Lohnfortzahlung (in der Regel 6 Wochen ausgeschöpft ist) Dem Schreiben /Genehmigung der Reha durch die DRV liegt ein Schreiben bei, das der Arbeitgeber/Krankenkasse ausfüllen muss, damit klar ersichtlich ist, wer zahlen muss. Dies geht in der Regel schnell und unbürokratisch. Schau mal nach. Das ganze nennt sich wie schon geschrieben Übergangsgeld. Ist der Kostenträger deiner Reha die Krankenkasse, mußt du dich an die Krankenkasse wenden.
Dein Urlaub verfällt eigentlich nicht. Das heißt, wenn du 9 Monate Krank warst, und du noch von 2007 Resturlaub hattest, kann es je nach tarifvertrag sein, dass der Resturlaub verfällt. Im öffentlichen Dienst, kann man auf Antrag (vor dem 30.04) den Urlaub bis zum 30.06. weiter verlängern, dass der Resturlaub nicht verfällt. Bis zum 30.9. ist es schwieriger und auch Kulanz des Arbeitgebers.
Der Urlaub von 2008 verfällt nicht und wird auch nicht gekürzt. Im öffentlichen Dienst musst du mindestens einen Tag gearbeitet haben im Kalenderjahr, damit du Urlaubsanspruch hast. Und zwar den ganzen.
Ob und inwieweit dein Tarifvertrag oder und dein Arbeitsvertrag abweichende Regelungen hat, als die beschrieben (öffentlichen Dienst) weiß ich nicht, am besten du schaust nach oder fragst nach

Liebe Grüße
Barbaar
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  #5  
Alt 20.08.2008, 20:09
Anja S. Anja S. ist offline
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Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Zusammen,

ich hätte nochmal eine Frage und die Überschrift dieses Thread´s passt auch irgendwie zu dem Thema.

Ich habe folgende Frage:

Seid letzter Woche gehe ich wieder arbeiten. Mache auf der Firma eine sog. private Widereingliederung. Voriges Jahr bei meiner letzten OP wurde mir ein Bauchport gelegt. Dieser soll jetzt schnellst möglich entfernt werden, da ich wohl mehrere kleine Fisteln am Darm habe und es so aussieht als wenn ich kleine Entzündungen rund um den Port habe. Die OP soll nach meinem Urlaub stattfinden, also so Mitte September.

Jetzt meine eigentliche Frage: es wird eine kleine OP sein, aber trotzdem denke ich werde ich so 3-4 Wochen mindestens (wenn nicht länger) ausfallen.

Müsste ich hier normale Lohnfortzahlung erhalten und würde hier wieder direkt das Krankengeld greifen?

Kann mir da einer was zu sagen?

Danke und Gruss
Anja
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  #6  
Alt 21.08.2008, 00:03
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Was ist denn bitte eine PRIVATE Wiedereingliederung?

Hallo Anja,

ohne Gewähr... aber ich denke, dass die KK da wieder zahlt (falls da noch ein Anspruch besteht).

Grüßle
Norma
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  #7  
Alt 21.08.2008, 05:34
Benutzerbild von petra48
petra48 petra48 ist offline
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Ort: Nähe Wesel
Beiträge: 893
Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Anja,

du meinst sicher das Hamburger Modell. Während der Wiedereingliederungszeit bekommst du ja noch Krankengeld. Wenn dein neuer Krankenhausaufenthalt unmittelbar im Anschluss ist, ohne dass du wieder richtiges Gehalt bekommen hast, gibt es weiterhin nur Krankengeld.
Wenn sich die Behandlung komplett und nur auf die vorangegangene Vorerkrankung bezieht, kann es auch nur Krankengeld geben.
Ist es eine andere Erkrankung, gibt es nach vorherigem normalem Gehalt auch wieder die Lohnfortzahlung.

Liebe Grüße
Petra
__________________
Meine große Liebe *1952, BSDK seit 05/2006, friedlich in meinen Armen eingeschlafen am 29.06.2008
Meine Mutter *1925, BK seit 08/2006, OP und Bestrahlung, DK seit 06/2009 OP, Rezid. BK 10/2009, Lu-Metas 03/2013, eingeschlafen am 3.10.2013

Leuchtende Tage.
Nicht weinen, dass sie vorüber.
Lächeln, dass sie gewesen. (Konfuzius)
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  #8  
Alt 21.08.2008, 22:15
Anja S. Anja S. ist offline
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Ort: Düsseldorf
Beiträge: 280
Standard AW: Arbeitsaufnahme nach Krankheit

Hallo Zusammen,

also, private Widereingliederung heisst, für die Krankenkasse gehe ich im prinzip sofort wieder voll arbeiten ohne diese normale gesetzliche Widereingliederung. Ich gehe aber zur Zeit nur 4 Stunden am Tag arbeiten, und die restlichen 4 Stunden werden mit meinem Urlaub verrechnet, ich bekomme normal Gehalt, die Krankenkasse ist hierbei komplett aus dem Spiel. Das hat für mich den Sinn, das ich die Krankengeldtage nicht zu sehr ausreize, da ja 78 Wochen bei so einer Krankheit schnell vorbei sind!

Das schwierige ist halt zu sagen ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt oder nicht. Ich hab im Moment ja keinen Tumor oder erhalte eine "Krebs-OP". Aber diesen Bauchport der ja raus soll, ist ja damals wegen meiner Krebs-Krankheit gelegt worden, und der soll halt jetzt raus.......

Ich hoffe ich hab mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt, ich weissn nicht wie ich es anders erklären sollte.

Danke im Voraus für eure Mühe.

LG
Anja
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