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Einkommenanrechung auf witwenrente
Die Deutsche Rentenversicherung möchte von meiner Mutter von 1999-2008
Zahlung von über 5000 Euro. Also Sie bekommt 579 Euro Witwenrente und verdient sich 150 Euro im Monat dazu, Sie ist 78Jahre, Sie soll also 40% versteuern . Geht das denn überhaupt? Normale Rente 714 plus Zusatzrente 474 aber es soll ja nur von der Witwenrente abgezogen werden. Liegt der Freibetrag nicht höher? Was soll ich jetzt machen? Wir können unmöglich 5000 Euro zahlen Ich werde erst mal Einspruch einlegen. Vielen Dank im voraus für die Hilfe Geändert von gabi2505 (11.09.2008 um 15:57 Uhr) |
#2
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AW: Einkommenanrechung auf witwenrente
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (Link siehe unten) steht folgendes:
Wird eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet? Ihr Einkommen wird auf die Witwenrente bzw. Witwerrente angerechnet, wenn ein Freibetrag überschritten wird. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 Prozent angerechnet. Der zu berücksichtigende Freibetrag ist seit dem 1.7.2007 auf monatlich 693,53 Euro (Ost 609,58 Euro) festgesetzt. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 147,11 Euro (Ost 129,30 Euro). Wenn ich das richtig sehe, liegt sie alleine mit ihrer Rente schon drüber, wenn man das Gesamteinkommen (Rente+Zusatzrente+Verdienst) sieht, kommt sie ja fast auf das doppelte Einkommen - hat sie ihre eigenen Einkünfte denn nicht vollständig angegeben? - Und in neun Jahren werden ja auch kleine monatliche Nachzahlungsbeträge zu einer hübschen Summe. http://www.deutsche-rentenversicheru...95536bodyText6 |
#3
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AW: Einkommenanrechung auf witwenrente
Anscheinend hatte Sie das nicht gemacht ( damals hat der Bestatter alles ausgefüllt)
5000 Euro ist ja kein Pappenstiel. Meinst Du mit einem Widerspruch erreiche ich etwas? Danke |
#4
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AW: Einkommenanrechung auf witwenrente
... da wird doch sicherlich ein Berechnungsbogen o.ä. bei sein ...
Aber wenn Du mal die 5000 Euro auf die Dauer der Überzahlung (ca. 108 Monate) umrechnest, kommst Du auf eine Überzahlung von rund 46 Euro. Je nachdem, welche Einkünfte nicht angegeben wurden (das müßte im Erstrentenbescheid stehen, welches Einkommen ggf. gegengerechnet wurde) finde ich die Höhe durchaus plausibel. Vielleicht solltest Du versuchen, ob Du evtl. eine Ratenzahlung vereinbaren kannst. ... und es bewahrheitet sich wieder, daß man ALLES lesen sollte, was man unterschreibt ... |
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