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  #1  
Alt 17.09.2008, 14:44
AndreasK AndreasK ist offline
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Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 1
Standard Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier nicht total falsch und jemand kann mir bzgl. meiner Fragen Auskunft geben.

Meine Tochter lebt seit Jahren mit einem Beamten zusammen. Aus diese Beziehung ist eine jetzt 5-jährige Tochter entstanden. Die beiden sind nicht verheiratet. Sie ist zur Zeit Hausfrau. Sie hat zur Zeit keinen Job und in Zukunft sind die Arbeitsaussichten aufgrund von Bandscheibenvorfällen wohl eher schlecht.

Ihr Lebenspartner ist nun von heute auf morgen an Krebs erkrankt.

Ich mache mir jetzt natürlich sehr große Sorgen um Ihn aber auch um die Absicherung meiner Tochter und Enkelin, da die beiden nicht verheiratet sind.
Ich selber kenne mich leider überhaupt nicht mit den ganzen Versorgungsdingen aus und möchte die Beiden jetzt nicht auch noch mit meinen Sorgen belasten.

Als Fakten zu meinen Fragen kann ich noch folgendes beisteuern:

Der Lebenspartner meiner Tochter ist seit seit 15 Jahren Beamter und mit A9 besoldet.Das Grundgehalt liegt bei 2360,mit Stellenzulage und Familienzuschlag kommt er auf ein Gesamtbrutto von ~ 2780 €

Er hat ein Haus finanziert,welches natürlich noch nicht abbezahlt ist.
Er steht alleine im Grundbuch.

Sollte nun das Schlimmste von Schlimmen passieren und der Lebenspartner sterben, habe ich für Lebensumstände meiner Tochter + Enkelin die schlimmsten Befürchtungen.

Kriegt meine Tochter auch als Lebenspartner Hinterbliebenrente?
Kann man ungefähr ausrechnen, wie hoch diese dann sein wird??

Wäre es vom Versorgungshintergrund besser zu heiraten?
Er macht sich jetzt wohl selber Vorwürfe nicht schon vorher geheiratet zu haben..

Sollte Sie später keinen Job bekommen und in Hartz 4 fallen...was passiert mit der Hinterbliebenenrente. Wird diese abgezogen??

Was soll mit dem noch nicht abbezahlten Haus passieren. Erbe ist ja wohl die 5- jährige Tochter.

An welche Stellen kann mich wenden, um diesbezüglich Rat und Auskunft zu erhalten.

Liebe Grüße

Andreas
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  #2  
Alt 17.09.2008, 15:14
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.161
Standard AW: Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo Andreas
Nun versuche mal positiver zu denken. Krebs heißt nicht unbedingt gleich Sterben. Hier im Forum kannst du dir auch Hilfe holen, was den Ausstausch und Information angeht die Krebsart betreffend.
Bei Hochzeiten nach einer Krebsdiagnose insbesondere mit schlechter Prognose, argumentieren die Ämter schnell mit einer Versorgungsehe.
Lies dir den Text mal in ruhe durch:
hab was gefunden:
http://www.die-beamtenversorgung.de/...sgesetz_03.pdf
Im Abschnitt 3 Hinterbliebenvorsorgung

Deine Enkelin wird eine Halbwaisenrente erhalten. Wie hoch diese ist, weiß ich nicht. Ich glaube im Moment sind es 55% von der eigentlichen Pension, die aber mit dem eigenen Einkommen verrechnet werden, da gibt es Formeln, die ich aber nicht kenne.

Ich wünsche euch ganz viel Kraft

barbara
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  #3  
Alt 17.09.2008, 21:48
othelo othelo ist offline
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Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 63
Standard AW: Frage zur Hinterbliebenenrente

hallo,

ich kann den anderen nur beipflichten, so schnell stirbt es sich ja hoffentlich nicht, die Medizin ist ja schon weiter.
Die sogenannte Versorgungsehe wird nur angefragt, wenn man unter einem Jahr verheiratet ist.


LG

Sabine
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  #4  
Alt 20.09.2008, 04:06
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 07.11.2005
Beiträge: 1.172
Standard AW: Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo Andreas,

ich finde es sehr verständlich, dass du dir nun Sorgen um deine Tochter und der Kleinen machst.

Klar, Krebs ist heutzutage gut behandelbar und man erreicht sehr oft eine lang anhaltende Vollremission; bestenfalls auch eine Heilung.

Trotzdem... deine Sorgen sind berechtigt und ICH würde eine sofortige Heirat anraten... in der festen Überzeugung, dass innerhalb der Jahresfrist NICHT der Ernstfall eintritt.

Sollte dann tatsächlich vorzeitig etwas passieren, hat man immer noch die Möglichkeit, gegen die vorprogrammierte Versagung der Hinterbliebenenrente zu klagen.

Bei deiner Tochter sehe ich (als juristischer Laie allerdings) gute Chancen, weil der Nachweis einer jahrelangen engen Verbindung nicht nur durch die gemeinsame Nutzung des Hauses nachgewiesen ist sondern auch durch die Geburt des leiblichen Kindes.

Also:
1. heiraten
2. ins Grundbuch die -dann- Ehefrau eintragen lassen
3. Testament aufsetzen

Die Situation ist ganz bestimmt nicht leicht für euch alle, aber leider ist es notwendig, möglichst unverzüglich zu handeln.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #5  
Alt 20.09.2008, 12:49
heistof heistof ist offline
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Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 271
Standard AW: Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo,

ich wollt dir nur sagen, du hast absolut recht, dich über die Zukunft zu informieren.
Krebs ist zwar gut heilbar, aber leider auch unberechenbar.
Ich hab selbst meinen Mann verloren, wir waren noch kein Jahr verheiratet, war schon ein Hickhack mit der Witwenrente, Grund: Versorgungsehe??!!

Ich glaube allerdings, dass deiner Tochter auch eine Witwenrente bekommt, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben.

Das kannst du aber alles auf den Rentenversicherungsseiten nachlesen...

Sicher bin ich mir nicht.

Es ist gut, einen "Außenstehenden zu haben", der sich über solche Sachen Gedanken macht...
...weil deine Tochter und ihr Partner brauchen alle Kraft um den Krebs zu bekämpfen, und da passt es nicht, sich gleichzeitig Gedanken zu machen, was ist aber wenn der Kampf verloren geht....

Kenn ich aus eigener Erfahrung.

Ich wünsch dir viel Kraft, und deiner Tochter und ihrem "Mann", dass sie Unterstützung von dir haben, wann immer sie sie brauchen, dass ist ganz wichtig, nicht allein zu sein.

Liebe Grüße

Heistof
__________________
Mein Schatz 07.03.78 - 11.07.08
~Paare die sich lieben, sagen 1000 Dinge ohne miteinander zu sprechen~
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  #6  
Alt 20.09.2008, 13:54
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.279
Standard AW: Frage zur Hinterbliebenenrente

Hallo,

muss leider Heike (Heistof) kurz berichtigen. Eingetragene Lebenspartnerschaft betrifft zwei Menschen gleichen Geschlechts, also ist hier leider nicht anwendbar.

Trotzdem alles Gute, auch dir liebe Heike!
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

_____________________________________________________
mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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