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  #1  
Alt 07.12.2007, 18:48
Idefix Idefix ist offline
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Beiträge: 58
Standard PKV-Berufsunfähigkeit

Mein Mann ist in der PKV versichert und hat nach seiner Diagnose (Nasopharynx-Ca) von Mitte Juni 2006 bis Februar 2007 Krankentagegeld bezogen. Ab März 2007 bis Juli 2007 hat er dann 100% gearbeitet und ab August 2007 war er dann aufgrund eines Rezidivs und der deshalb notwendigen Chemotherapie wieder krank geschrieben und erhält nun ab Mitte September 2007 wieder Krankentagegeld. Nun macht unsere PKV Anstalten, meinen Mann in die BU abzuschieben, obwohl mein Mann, nach einer Erholung von der nun (Nov 2007) durchgeführten Hochdosis CHT mit autologer Stammzelltransplantation gerne wieder ab ca Mai 2008 arbeiten möchte.
Kann mir jemand sagen, wer bei einem PKV-Versicherten festlegt, wann er nun BU ist ? Kann das die Versicherung alleine nach Gutdünken ? In den Versicherungsbedingungen steht , dass ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und wenn ja in welchem Grade und ab wann, von der Versicherungsgesellschaft aufgrund der eingereichten bzw von ihr eingeholten Nachweise entschieden wird ?
Kann das sein ? Es ist ja klar, dass die Versicherungsgesellschaft ein grosses Interesse daran hat, meinen Mann in die BU zu drängen. Kann man sich dagegen wehren ? Und wenn ja wie ?
Falls nun mein Mann Bu wird , dann vermutlich auf Zeit, was passiert dann mit seinem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst (Angestellter)? Kann er trotz seiner 56 Jahre gekündigt werden ? Falls er BU auf Zeit wird, was passiert mit der Beihilfe und der Zusatzversorgung für die Rente ?

Für jede Hilfe bin ich dankbar, da ich im Internet wenig zu diesen Themen gefunden habe

Danke im voraus
Idefix
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  #2  
Alt 07.12.2007, 19:09
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: PKV-Berufsunfähigkeit

Hallo Idefix,

ja ja, die PKV... ist schon ein Grüppchen für sich. ;-)

Aus eigener Erfahrung (bin Angest. im ÖD; zur Zeit Rente auf Zeit) kann ich dir nichts berichten, aber es gibt etliche PKVersicherte in meinem Umfeld.

Ein Rezidiv scheint bei der PKV grundsätzlich ein Grund für die BU zu sein.
Und: JA sie KÖNNEN bestimmen, wann man BU ist.
Natürlich kann man gegen so eine Entscheidung Widerspruch einlegen. Meine Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Satzung einer PKV ziemlich hieb- und stichfest ist. Soll heißen: kenne niemanden, bei dem die Entscheidung rückgängig gemacht wurde...

56 Jahre und Zeitrente? Neee, glaub ich nicht, dass wird auf eine unbefristete BU hinauslaufen. Rezidiv und das Alter deuten für mich darauf hin.

Ansonsten bleibt der Arbeitsplatz natürlich erhalten. Bei Zeitrenten gehört man zur sogenannten "toten Kartei".

Bei Zeitrenten ruht nur das Arbeitsverhältnis; die Zusatzversorgung tritt dann sofort in Kraft; also zahlt sie, sobald die BU schriftlich festgestellt worden ist.;-)

Wie das mit der Beihilfe weiter läuft, kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich werde mich mal schlau machen. ;-)

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (zur Zeit Chemo)
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  #3  
Alt 08.12.2007, 08:12
Idefix Idefix ist offline
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Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 58
Standard AW: PKV-Berufsunfähigkeit

Hallo Norma
Danke für deine Antwort. Was mich noch interessieren würde ist, wenn die PKV alleine bestimmen kann, ab wann man BU ist, ist es dann gewährleistet, dass die Rentenversicherung dies auch so sieht ? Oder kann da mein Mann zwischen alle Stühle fallen ?

Liebe Grüsse
Idefix
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  #4  
Alt 08.12.2007, 09:25
Sabine36 Sabine36 ist offline
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Registriert seit: 30.09.2005
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 185
Standard AW: PKV-Berufsunfähigkeit

Hallo Idefix,

lasst Euch die Entscheidung der PKV bitte nicht gefallen. Ich weiß, dass es schwer ist, auch dafür noch die Kraft aufzubringen.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem diese Entscheidung nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes und den entsprechenden Berichten der behandelnden Ärzte wieder rückgängig gemacht wurde.
Berufsunfähigkeit wird in der Regel angenommen, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig bleibt. Obwohl ich jetzt den genauen Krankheitsverlauf Deines Mannes nicht kenne, glaube ich nicht, dass er auf Dauer mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Natürlich hängt das von der Art seiner Tätigkeit ab.
Wenn Du magst, kann ich Dir dazu noch mehr berichten, auch was zu beachten ist, wenn es darum geht, dass die PKV Berichte von den behandelnden Ärzten einholen möchte etc.

Lieben Gruss
Sabine36
__________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar
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  #5  
Alt 08.12.2007, 18:08
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 251
Standard AW: PKV-Berufsunfähigkeit

Hallo Idefix

ich gebe dir gerne genau Auskunft. Ist ja mitunter mein Fachgebiet .....
schreibe doch gerade meine Dissertation über Gesundheitsmanagement

Möchte es hier aber nicht unbedingt offiziell in einem Forum machen, weil es eigentlich eine Rechtsauskunft ist und haftungsrechtlich Gründe auch mit maßgebend sind

Schreibe mir eine kurze PN und ich schildere dir genau den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise
(Gilt natürlich auch für andere, wenn sie es wissen möchten)

Ganz lieben Gruss

Christine
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