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Alt 27.02.2020, 09:39
Rispe Rispe ist offline
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Registriert seit: 26.04.2016
Beiträge: 53
Standard AW: Sterbehilfe in der BRD: Korrektur eines unerträglichen Mißstandes

Hallo lotol, Danke, dass Du Dich zu diesem wichtigen Thema geäußert hast und auf weiterführende Informationen verweist. Für mich bedurfte es nicht erst der amtlichen Festellung des obersten Gerichtshofes, dass ich das Recht habe, mein Leben selbst in die Hand zu nehmen und gegebenenfalls auch zu beenden, wenn ich das für nötig betrachte. Und zwar in jeder Situation meines Lebens. Denn es ist meins. (Gefängnis für Tote gibt es ja meines Wissens noch nicht.) Mein Leben unterliegt meiner Verantwortung. Diese, ja diese Gesellschaftsordnung trichtert mir das ja immer wieder ein. Insofern ist das, was derzeit so hochgelobt wird, keine wesentliche Errungenschaft. Es hat nur ein Richter in roter Robe (Mittelalter) auch mal sprachlich angemessen ausgesprochen.
Ich habe lediglich Bedenken, dass das "Geschäft mit dem Tod", das jetzt richterlich sanktioniert ist, zu Auswüchsen führt, weil Kontrolle in dieser Gesellschaft sehr oft versagt. Es werden wahrscheinlich wieder nur die Begüterten sein, die sich das humane Sterben leisten können. So gesehen ist der Richterspruch für mich ein unvollendeter.
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