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  #1  
Alt 03.07.2007, 10:54
Smail Smail ist offline
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Standard Reha-Antrag gleich Rentenantrag

Hallo, ich brauche dringend Rat und Hilfe, werde kurz berichten worum es geht:
Mein Mann erkrankte Anfang 2006 an einen unheilbarem Bronchialkarzinom. Nach 2-maliger Chemo hat er im Juni 2006 einen Antrag auf eine Reha gestellt, sie aber nicht angetreten. Der behandelnde Arzt war der Meinung das ein Urlaub in Südtirol mehr bringen würde als die Reha. Gesagt getan, die Reha wurde nicht angetreten und der Urlaub mit Zustimmung der Krankenkasse angetreten. Anfang 2007 verschlechterte sich der Zustand meines Mann dramatisch und ich habe mit sein Vollmacht am 18.01.2007 einen Antrag auf ERwerbsminderungsrente gestellt. Mein Mann ist im Februar 2007 verstorben, Antrag auf Witwenrente wurde auch gestellt. Ende Juni 2007 habe ich endliche den positiven Bescheid über die Erwerbsminderungsrente meines Mannes erhalten. Jetzt kommt aber das für mich unverständliche: Der Antrag auf ERwerbsminderungsrente läuft ab dem 16.06.06, also dem Tag der Beantragung der REhamaßnahme.
Ich habe Widerspruch eingelegt, und bekam dann heute ein Schreiben mit der Erklärung, dass es versäumt wurde den Zusatz aufzunehmen, dass der am 16.06.06 gestellt Antrag auf Reha als Antrag auf REnte gilt.
Kennt sich jemand damit aus, ist das korrekt. Das ist völlig neu für mich und darauf hat uns auch niemand aufmerksam gemacht.
Danke für Eure Hilfe, ich hoffe sehr auf Antwort.
Gruß Smail
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  #2  
Alt 04.07.2007, 15:40
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

Hallo, Smail !

Zunächst einmal mein herzlichstes Beileid. Es ist traurig, dass Du Dich zu allem anderen Kummer auch noch mit dem Paragraphendschungel der Rentenversicherung rumschlagen musst.
Kann es sein, dass Dein Mann zum Zeitpunkt des Rehaantrages nicht rehafähig war und der behandelnde Arzt dazu etwas an die DRV geschrieben hat. Die holt nämlich u. U. auch ohne Wissen der Versicherten Informationen ein. Dann wäre es gut möglich, dass der Rehaantrag in den Rentenantrag umgewandelt wurde. Am besten setzt Du Dich telefonisch mit der DRV in Verbindung. Die können Dir das sicher erklären.
Ich wünsche Dir für die nächste Zeit viel Kraft und viel Glück.
Liebe Grüße
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #3  
Alt 04.07.2007, 18:28
Smail Smail ist offline
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Beiträge: 158
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

Liebe Regina Beate, lieb von Dir, dass Du so schnell geantwortet hast. Habe mich auch im Internet schlau gemacht und es ist wirklich so wie der DRV geschrieben hat. Bei der Diagnose meines Mannes und der 100 % Erwerbsminderung galt der Rehaantrag auch als Rentenantrag (nach RS mit den behandelnden Ärzten). Es ändert ja nichts, aber ich wollte nur wissen, ob das Richtig ist. Denn darüber hat uns vorher keiner informiert-
Liebe Grüße
Smail
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  #4  
Alt 12.07.2007, 18:05
Schmatte Schmatte ist offline
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Registriert seit: 02.05.2006
Beiträge: 103
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

Hallo Smail,

auch von mir mein Beileid und gleichzeitig noch einen Hinweis: Ich hatte letztes Jahr 3 AHB und die Antragsdaten dafür waren in meinem Rentenantrag auch gleichzeitig als mögliches Rentenanfangsdaten neben dem Antragsmonat zu meiner Auswahl. Ich hab mich natürlich für das letzte Datum entschieden, da ja Krankengeld mehr war als Rente. Mir ist jetzt nicht klar, warum es bei Euch nicht auch so war. D.h. in dem Schreiben, wo mir mitgeteilt wurde, daß ich Rente bekomme, habe ich dann die Wahl getroffen und danach habe ich dann den endgültigen Bescheid zur Rente mit entsprechenden Rentenbeginn erhalten.

Schick mir eine PN, falls Du noch Fragen hast.

Alles Gute für Dich
Herzlichst SChmatte
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  #5  
Alt 16.07.2007, 15:13
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

VORSICHT!

Nur zur Info:

Wird eine ZEITRENTE bewilligt, so wird diese in der Regel erst ab dem 7. MONAT NACH Rentenantragstellung gezahlt!
Wird das Datum der Reha-Maßnahme zugrunde gelegt, sind diese Monate oftmals dadurch bereits erfüllt.
Wenn ein aktuelles Datum gewählt wird, muss man tatsächlich bis zum 7. Monat WARTEN!

Man sollte sich also rechtzeitig beim VdK erkundigen, welche Variante im eigenen Fall günstiger ist!

Liebe Grüße
Norma
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  #6  
Alt 23.07.2007, 22:01
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
Registrierter Benutzer
 
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Beiträge: 151
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

hm. einspruch.
bei mir wurde Dez.06 ein Rektumkarzinom diagnostiziert.
dann habe ich im April 07 Antrag auf Erwerbsminderungsrente
gestellt und Ende Juni den Bescheid bekommen,
dass ich zeitlich befristet ab Juli 07 die Erwerbsminderungsrente
bekomme. Die Zahlung beginnt bei mir also 6 Monate nach Diagnose.

das mit dem VDK ist unbedingt zu empfehlen.

Gruss Ulli



Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
VORSICHT!

Nur zur Info:

Wird eine ZEITRENTE bewilligt, so wird diese in der Regel erst ab dem 7. MONAT NACH Rentenantragstellung gezahlt!
Wird das Datum der Reha-Maßnahme zugrunde gelegt, sind diese Monate oftmals dadurch bereits erfüllt.
Wenn ein aktuelles Datum gewählt wird, muss man tatsächlich bis zum 7. Monat WARTEN!

Man sollte sich also rechtzeitig beim VdK erkundigen, welche Variante im eigenen Fall günstiger ist!

Liebe Grüße
Norma
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  #7  
Alt 24.07.2007, 00:40
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

Lieber Ulli,

meine Info bezieht sich auf das Sozialgesetzbuch und dort steht eindeutig:

AB DEM 7. MONAT NACH ANTRAGSTELLUNG

Gruß
Norma
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  #8  
Alt 24.07.2007, 12:32
Benutzerbild von minimops
minimops minimops ist offline
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Registriert seit: 07.03.2007
Beiträge: 151
Standard AW: Reha-Antrag gleich Rentenantrag

hm dann scheint es wohl in der praxis anders gehandhabt zu werden.
Gruss Ulli


Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Lieber Ulli,

meine Info bezieht sich auf das Sozialgesetzbuch und dort steht eindeutig:

AB DEM 7. MONAT NACH ANTRAGSTELLUNG

Gruß
Norma
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