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  #1  
Alt 26.01.2007, 11:39
Susi1504 Susi1504 ist offline
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Ort: Velbert
Beiträge: 24
Standard Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im Dez. 05 an Brustkrebs erkrankt. Nach 2 Op's, 6 x FEC und
36 Bestrahlungen wieder einigermaßen fit. Im Oktober 2006 bin ich über die ARGE 4 Wochen auf Borkum in der Knappschaftsklinik gewesen. Soweit ist
auch alles gut gelaufen.
Ich habe 4 Kinder im Alter von 21, 19, 15 und (jetzt) 13 Jahre.
In der Zeit der Op's und der Chemo habe ich eine Haushaltshilfe bezahlt
bekommen, die wurde von der AOK übernommen.
Nach der Kur habe ich dann den Antrag abgegeben und die Krankenkasse teilte mir mit das die ARGE dafür zuständig sei.
Habe dann den Antrag auf Gewährung der Haushaltshilfe dort mit allen Unterlagen eingereicht. Die Aushilfskraft hat mir auch alles unterschrieben.
Heute kommt ein Bescheid von der ARGE das der Antrag abgelehnt wurde,
da mein jüngster Sohn im Januar 2006 12 Jahre alt geworden ist.
Die Krankenkassen zahlen die Haushaltshilfe bis zum 14. Lebensjahr.
Kann die ARGE das anders sehen?
Ich bin der Meinung das ein 12-jähriges Kind (es war auch noch Ferienzeit!)
nicht von morgens bis abends alleine bleiben kann. Mein Mann ist täglich von 7.00 Uhr - 17.00 Uhr am arbeiten. Die beiden "Großen" sind auch berufstätig, also auch nicht vor 17 Uhr da.
Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Hat jemand schon Erfahrung mit der ARGE gemacht?

Danke schon mal im voraus.

Lg Susi
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  #2  
Alt 26.01.2007, 19:30
Julie C. Julie C. ist offline
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Beiträge: 552
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

@gitti2002 (Moderatorin Brustkrebs-Forum)

Diesen Thread eventuell in das Forum "Rechtliches" verschieben ?


Hallo, liebe Susi !

Deine Frage ist wirklich schwierig, aber ich versuche Hilfestellung zu geben.

Ja - die ARGE kann das leider anders sehen, denn sie richtet sich streng nach den Paragraphen des SGB II
(Grundsicherung f. Arbeitssuchende). Leider "erinnern" sich aber die Sachbearbeiter nur selten daran, dass zum Teil
auch noch das SGB XII (Sozialhilfe) greift.
Soll heißen: Auch ALG II-Bezieher sind nicht von jeder Leistung des SGB XII ausgeschlossen.

Die ARGEn lehnen irgendwelche Anträge sehr schnell ab, weil das Motto "sparen" heißt. Ich bin dennoch der Meinung, dass Du unbedingt Widerspruch einlegen solltest. Ich habe jetzt SGB II und SGB XII durchgewälzt, aber über eine Altersbegrenzung (12 Jahre) konnte ich nichts finden.

Klicke jetzt bitte mal diesen Link an.

Und in meinem "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe" steht folgendes:

Zitat:
Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Sie, wenn Sie in Kur, ins Krankenhaus usw. gehen und Kinder haben, die Hilfe benötigen. Es gilt die entsprechende Einkommensgrenze. Wer darüber liegt, muss einen zumutbaren Eigenanteil leisten. Sie können in besonderen Fällen Ihr Kind auch bei Verwandten unterbringen, wenn das "geboten ist". Diese haben dann Anspruch auf "Übernahme der angemessenen Kosten".
Ich habe auch ein Gerichtsurteil gefunden: LSG NRW 16.9.05 AZ: L 20 B 9/05 SO ER

Vielleicht findest Du ja über Google selber etwas, aber ich suche auch nochmal und melde mich dann wieder.
Ich kenne eine gute Urteilsdatenbank.

Wenn Du mir erlaubst Deine Anfrage hier zu kopieren, kann ich mich damit auch an einen Freund von mir wenden, der sich besser
damit auskennt als ich. Wenn Du magst, kannst Du Dich aber auch an das Forum des "AHFD" = Arbeitslosen-Hilfe-Forum-Deuschland wenden. Einfach hier klicken. Dort werden alle Fragen zum Thema ARGE, ALG I u. ALG II beantwortet.

Sag mal, ich sehe es doch richtig, dass Du ALG II beziehst ?
Wenn Du von der ARGE schreibst, müsste es doch eigentlich so sein.
Oder habe ich da vielleicht irgendetwas falsch verstanden ?
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)

Geändert von Julie C. (26.01.2007 um 19:57 Uhr)
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  #3  
Alt 26.01.2007, 19:47
Benutzerbild von gitti2002
gitti2002 gitti2002 ist offline
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Registriert seit: 02.03.2004
Beiträge: 1.973
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Zitat:
Zitat von Julie C. Beitrag anzeigen
@gitti2002 (Moderatorin Brustkrebs-Forum)

Diesen Thread eventuell in das Forum "Rechtliches" verschieben ?
@JulieC,
hier werden keine Threads mehr verschoben, auch nicht eventuell,
verschoben wird wirklich nur dann, wenn sich jemand ganz offensichtlich im Forum geirrt hat.
Wenn die Damen darüber hier in "ihrem" Forum diskutieren wollen, sollte das respektiert werden. Falls sie keine Antworten erhalten sollten, steht es ihnen selbstverständlich frei, ihren Beitrag auch noch in einem anderen Forenteil, (z.B. im Forum für "Rechtliches") noch mal einzustellen.

LG Gitti
__________________
Meine im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet und veröffentlicht werden.
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  #4  
Alt 26.01.2007, 19:59
Julie C. Julie C. ist offline
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Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 552
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Hi, Gitti !

Selbstverständlich soll das respektiert werden. So war es auch nicht von mir gemeint. Sorry - war nur ein Vorschlag, nix weiter.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #5  
Alt 26.01.2007, 23:47
Benutzerbild von Amba
Amba Amba ist offline
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Registriert seit: 08.11.2006
Ort: Aachen
Beiträge: 419
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Mädels,

ich vermute, hier liegt ein Irrtum vor. Wir in Nordrhein-Westfalen machen unsere Kuren über die Arge, die in diesem Falle die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung ist.

Wenn das so ist, war natürlich der Aufwand mit Sozial-Texten für die Katz!

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen! Ist ja ein Unding, daß die Krankenkasse zusagt, dann die Arge nach erfolgter AHB sagt, nee, doch nicht!

Viel Glück!! Alles Liebe, Amba
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  #6  
Alt 27.01.2007, 00:20
Alexandra_37 Alexandra_37 ist offline
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Ort: Hürth Rheinland
Beiträge: 149
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Hallo,

ich habe auch einen Sohn von 14 Jahren und es ist leider tatsächlich so das die Haushaltshilfe nur bei Kindern bis 12 Jahren genehmigt wird. Ging mir auch so. Leider. Die Krankenkassen können schon mal individuell eine Ausnahme machen, aber im grossen und ganzen halt nur bis 12 jahre. Habe Einspruch eingelegt usw. Hat alles nichts gebracht.

Liebe Grüße
Alexandra

PS das wurde voriges Jahr irgendwann bei den Krankenkassen auf 12 Jahre geändert. Weiss aber nicht genau wann.
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  #7  
Alt 27.01.2007, 09:20
Susi1504 Susi1504 ist offline
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Ort: Velbert
Beiträge: 24
Standard AW: Wer kennt sich mit der ARGE aus?

Hallo Ihr Lieben!

Danke für Eure Antworten.

Es ist wirklich so das wir in NRW über die ARGE in Kur geschickt werden.
Habe auch in den vier Wochen über die ARGE das Übergangsgeld erhalten.
Die Krankenkasse hat mich dann auch wegen der Haushaltshilfe an die ARGE
weiter verwiesen.
Das Ärgerliche ist halt nur, dass ich die Aushilfe schon bezahlt habe, weil ich
davon ausgegangen bin, dass ich die Haushaltshilfe auf jeden Fall bezahlt bekomme.

Soll ich einfach mal einen Einspruch einlegen?

Lieben Gruß Susi
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