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  #1  
Alt 03.02.2007, 00:32
Benutzerbild von Tato
Tato Tato ist offline
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Standard Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo,

welche Vollmachten und Verfügungen sollte eine unheilbar an Darmkrebs erkrankte Person (keine Immobilien, keine minderjährigen Kinder, kein großes Vermögen) ausstellen?
Was würdet ihr empfehlen?
Habt ihr einfach einen Vordruck genommen oder habt ihr einen Anwalt um Rat gefragt?
Ich habe auch mal gelesen, dass die Patientenverfügung per Hand geschrieben werden soll. Was ist da dran?
Habt ihr die Unterschriften beglaubigen lassen?

Meine Mutter möchte gerne ihren Ex-Mann (meinen Vater) als Ersatz für mich eintragen, wenn ich nicht in der Lage sein sollte, Entscheidungen zu treffen (Autounfall...). Wie kann man so etwas formulieren? Ich möchte auf keinen Fall, dass wir beide Mitspracherecht haben - das funktioniert nie... Er sollte m.E. nach nur dann eine Vollmacht haben, wenn ich wirklich den Kopf ab habe...

Viele Grüße
Tanja
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  #2  
Alt 03.02.2007, 06:09
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo Tanja,

Ich war vor einigen Jahren in deiner jetztigen Situation, meine Mutti wohnte allerdings bei uns im Haus.

Als es meiner Ma noch einigermaßen gut ging, änderte sie ihre Bankkonten, damit ich jederzeit Zugriff hatte und ihre finanziellen Geschäfte regeln konnte.

Beim Notar wurde eine Patientenvollmacht (Vorsorgevollmacht) gemacht, damit alles ihren Wünschen und Anordnungen entsprechend ablaufen sollte. Bei einer Vollmacht kann deine Mutter genau angeben, inwieweit und über welchen Umfang sie ausgeführt werden soll. Sie kann hier dem Belieben nach weitere Personen benennen, oder ausschließen, falls du nicht in der Lage sein solltest die Vollmachten auszuführen.

Danach machte sie eine Patientenverfügung, um sicher zu gehen, dass alle medizinischen Wünsche respektiert wurden. Diese hinterlegte sie beim Hausarzt, wurde in die Krankenakte im behandelnden Krankenhaus aufgenommen, und ich, sowie meine Geschwister bekamen eine Kopie.

Ich finde es gut, dass ihr euch jetzt mit dem Thema auseinandersetzt, und deine Mutter mit dir alles regeln möchte.

Standardformular zum Einlesen und Ausfüllen:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php?gclid=COKzl5GtkYoCFRNCVgod jw0GgA

Hier zum Nachlesen, was es gibt für was:
http://www.patienten-information.de/content/gesundheitsinfos/?Search=Vollmacht&Submitted=1

http://www.lebensgedanken.de/beispiel_einer_vorsorgevollmacht.htm
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #3  
Alt 07.02.2007, 10:07
Benutzerbild von Steph570
Steph570 Steph570 ist offline
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Beiträge: 129
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo Tato ,

also bei uns war es so:
Meine Mum ist eigentlich zum Notar gegangen um im Testament was rausnehmen zu lassen was nicht mehr da ist.
Da meinte der das wäre nicht wichtig , wichtiger wäre eben die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

PV schon allein aus dem Grund das der Betroffene eben festlegen kann was im Fall der Fälle gemacht werden soll und wer Entscheidungen trifft wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

VVM ist besonders wichtig.
Wenn der schlimmste Fall Eintritt und der Betroffene verstirbt oder nicht mehr entscheiden kann bekommt man sonst einen Staatlich bestellten Betreuer, der dann alles in die Hand nimmt.
Der entscheidet was passiert und was nicht.
Selbst wenn Du eine Vollmacht fürs Konto haben solltest tritt die außer Kraft. Das soll zum Schutz sein das sich Angehörige in so einem Fall nicht bereichern.(Gesetzlich geregeltseit wohl 1 1/2 bis 2 Jahren)

Wir haben es so geregelt das in beiden Fällen meine Mum an erster Stelle steht. Und mein Bruder und ich an zweiter.
Meine Mum hat alleinige Entscheidungsgewalt , mein Bruder und ich nur gemeinsam.

Wir haben alles vorab geregelt und der Notar kam dann raus zu uns damit er das alles mit meinem Vater durchgehen und unterschreiben kann.
Damit man da dann auch auf der sicheren Seite ist sollte man es vielleicht auch besser über einen Notar machen lassen , dann ist wenigstens alles Wasserdicht.
Und ich bin froh das wir das gemacht haben. Der Zustand meines Vaters ist sehr schlecht. Wenn ich mir jetzt vorstelle das ein Fremder darüber entscheidet was mit meinem Vater passiert und wir daran nichts machen könnten , das wäre grausam.
Schlimmstes Beispiel: Mein Vater will keine künstliche Beatmung.
Wenn der Betreuer sagen würde er wird beatmet können wir 1000mal sagen das er das nicht gewollt hat. Wenn der Betreuer sagt es wird gemacht wird es gemacht !

Ich hoffe ich konnte Dir nen bisschen helfen. Es ist nicht leicht sich damit auseinander zu setzten , aber es ist wichtig !!

lg steph
__________________
Nordisch nobel , Deine sanftmütige Güte , Dein unbändiger Stolz , das Leben ist nicht fair.
Es war ein Stück vom Himmel , das es Dich gibt.
(Grönemeyer)

Paps geb. 15.04.47 - gest. 08.02.07
Opipi geb. 19.03.22 - gest. 08.01.08
Schwiegerpapa geb. 23.08.35 - gest. 18.01.08
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  #4  
Alt 07.02.2007, 14:46
ulla46 ulla46 ist offline
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Registriert seit: 17.07.2006
Ort: Mettmann
Beiträge: 986
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Ich möchte, das was Steph sagt, nochmals betonen: Die Vorsorgevollmacht ist absolut wichtig, damit nicht jemand FRemdes bestimmend eingreifen kann.
Es ist schon gut, das mit einem Notar zu machen, damit alles wasserdicht ist.
Die Patientenverfügung, in der deine Mutter festlegt, was sie am Ende ihres Lebens wünscht oder nicht, sollte man vom Hausarzt mit unterschreiben lassen und mit Ihm oder einem Arzt im KH durchgehen, was das im Einzelfall wirklich bedeutet. Handschriftlich muss sie nicht sein, aber natürlich mit Datum und Unterschrift. Sollte jährlich neu unterschreiben werden, wenn man es früh aufsetzt. Allgemeinsätze wie "Ich will am Ende nicht leiden" helfen nichts. Man muss da ganz konkret ein. Will ich künstliche Ernährung, künstlicher Flussigkeitszufuhr, will ich Schmerzlosigkeit auch wenn das das Leben verkürzt usw. Das muss man sich alles sehr gut überlegen.
Schau mal im Netz, da gibt es viele Infos zum Thema. Im Laufe des Jahres soll dann auch eine gesetzliche Regelung dazu erfolgen, damit die Ärzte sich auch wirklich an den Willen halten, was sie heute noch nicht brauchen.
Ulla
__________________
SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund.
www.mein-krebs.de
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  #5  
Alt 19.02.2007, 14:14
Stefans Stefans ist offline
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Registriert seit: 27.01.2007
Beiträge: 428
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo Tanja und alle,

auch, wenn dieser thread schon etwas älter ist... ich komme darauf, weil meine Frau und ich gerade heute Morgen beim Notar waren - gegenseitige Vorsorgevollmachten beurkunden lassen. Wollten wir eigentlich lange schon immer mal machen. Aber wie es oft so ist: erst eine schwere Krankheit gab den Ausschlag dafür, das endlich mal zu tun...

Zitat:
Zitat von Tato Beitrag anzeigen
Was würdet ihr empfehlen?
Habt ihr einfach einen Vordruck genommen oder habt ihr einen Anwalt um Rat gefragt?
Unbedingt empfehlenswert, wie Steph und Ulla schon betont haben, ist die Vorsorgevollmacht. Weil man sonst im Notfall selbst als Ehepartner kaum etwas füreinander entscheiden darf, sondern auf den vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuer angewiesen ist. Und wer möchte das schon. Leider wissen das viele Leute gar nicht.

Für die VoVo ist ein Anwalt normalerweise überflüssig. Da gibt es viele seriöse Formularvordrucke, an die man sich halten kann. Wir waren nur beim Notar, weil wir zusammen ein Haus besitzten, und unsere VoVo auch zu Grundstücksgeschäftigen ermächtigen soll. Und bei Grundbesitzfragen ist die notarielle Beurkundung in D Pflicht. Andernfalls läßt sich das locker ohne fremde Hilfe (und Extra-Kosten) erledigen. Der Text, den der Notar bei uns aufgesetzt hat, war praktisch identisch mit dem Vordruck, den wir als 'Vorlage' mitgebracht haben. Inhaltlich also keine Unterschiede.

Zitat:
Ich habe auch mal gelesen, dass die Patientenverfügung per Hand geschrieben werden soll. Was ist da dran?
Die handschriftliche Anfertigung erhöht (wie beim Testament) einfach die Glaubwürdigkeit der Sache. Angenommen, jemand will dieses Dokument anzweifeln... Dann hat er es viel leichter, wenn du nur unterschrieben hast, als wenn du das komplett handschrifltich gemacht hast (weil dann ein evtl. hinzugezogener schriftkundiger Sachverständiger mehr Anhaltspunkte hat, dieses Dokument sicher als von dir verfaßt zu identifizieren - ein trauriger formaler Aspekt, ist aber leider so).

Zitat:
Habt ihr die Unterschriften beglaubigen lassen?
Ich bin kein Jurist. Aber soweit ich weiss, kann man keine Unterschriften beglaubigen lassen. Sondern die Übereinstimmung einer Kopie eines Dokumentes mit dem Original. Wofür man übrigens keinen Notar braucht. Sowas machen z.B. auch Gerichtsvollzieher und einige Behörden - und zwar deutlich preiswerter als ein Notar.

Zitat:
Meine Mutter möchte gerne ihren Ex-Mann (meinen Vater) als Ersatz für mich eintragen, wenn ich nicht in der Lage sein sollte, Entscheidungen zu treffen (Autounfall...). Wie kann man so etwas formulieren? Ich möchte auf keinen Fall, dass wir beide Mitspracherecht haben - das funktioniert nie... Er sollte m.E. nach nur dann eine Vollmacht haben, wenn ich wirklich den Kopf ab habe...
Es wird auch grundsätzlich davon abgeraten, in einer VoVo mehrere Bevollmächtigte gleichzeitig zu benennen. Weil man dann auch genau festlegen muss, was der eine und/oder andere allein entscheiden darf, und was nur beide zusammen. Was deine Mutter möchte, ist kein Problem. Du wirst als Bevollmächtigte eingetragen. Und als nachrangiger Bevollmächtigter wird dein Vater eingetragen - der nur dann bevollmächtigt ist, wenn du wegen Krankheit, Unfall usw. nicht mehr in der Lage bist, die Vollmacht wahrzunehmen.

Haben wir bei uns auch so gemacht. Für meine Frau bin erstmal nur ich bevollmächtigt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass wir beide gleichzeitig nach einem Unfall im Koma liegen o.ä., und ich deshalb die Vollmacht für meine Frau nicht wahrnehmen kann... dann hat meine Frau für diesen Fall ihre Schwester bevollmächtigt. Absolut kein Problem - nur ein zusätzlicher Satz in der VoVo.

Zitat:
Zitat von Steph570 Beitrag anzeigen
Schlimmstes Beispiel: Mein Vater will keine künstliche Beatmung.
Wenn der Betreuer sagen würde er wird beatmet können wir 1000mal sagen das er das nicht gewollt hat. Wenn der Betreuer sagt es wird gemacht wird es gemacht !
Nein, das geht zum Glück nicht so einfach. Über die medizinische Behandlung kann man in seiner Patienverfügung entscheiden. Wenn es die gibt, kann auch ein Betreuer nicht dagegen handeln. Und wenn es die nicht gibt, kann auch ein Betreuer nicht einfach bestimmen, was mit einem geschieht.

Also keine Sorge: dass da irgendwann ein vom Vormundschaftswgericht bestellter Hansel daher kommt und dem Arzt sagt "bei Steph schalten wir jetzt mal die Apparate ab..." - so geht's nicht. Im Gegenteil: man muss als Patient trotz sorgfältigst überlegter, vom Hausarzt gegengezeichneter und aktueller Patientenverfügung immer damit rechnen, dass sich der behandelnde Arzt im Zweifelsfall weigert, diese Verfügung anzuerkennen.

Viele Grüße,
Stefan
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  #6  
Alt 10.04.2007, 09:29
Meta Meta ist offline
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Daumen hoch AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo,

nachdem es zum Thema so viele Info´s gibt, die mir nicht weitergeholfen haben, habe ich jetzt eine Homepage gefunden, auf der alles sehr gut erklärt ist.

www.patientenverfuegungen.eu

Grüßle

Meta
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  #7  
Alt 01.05.2008, 19:49
SquadStein SquadStein ist offline
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Beiträge: 3
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Das Thema ist zwar schon ziemlich alt, aber ein paar kurze Anmerkungen, damit niemand zu sehr in die Irre geführt wird:

1. Die Vorsorgevollmacht sollte nie erteilt werden, ohne dass das Innenverhältnis zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber in einem gesonderten Vertrag geregelt wird. http://www.finde-recht.de/vorsorge/n...evollmacht.php

2. Eine Kontovollmacht wird nicht durch die Bestellung eines Betreuers unwirksam. Der Betreuer kann die Kontovollmacht aber ggf. widerrufen.

3. Eine Patientenverfügung sollte keinesfalls jährlich neu unterschrieben werden. Was ist dann, wenn Sie die Unterschrift vergessen? Kann dann automatisch unterstellt werden, dass die Patientenverfügung nicht mehr gelten soll?

4. Für Grundstücksangelegenheiten genügt eine notariell beglaubigte Vollmacht, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. (Und entgegen Stefans wird die Unterschrift beglaubigt.)
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  #8  
Alt 01.05.2008, 20:43
JeanneDArc JeanneDArc ist offline
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Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo,
ich habe eine Patientenverfügung von der Ärztekammer Niedersachsen, ganz schlicht, wie ein Dokument aufgemacht. Wer interessiert ist, dem könnte ich ja mal eine Kopie schicken.
Ein Exemplar hat jetzt mein Hausarzt, weil wir das bei meinem nächsten Besuch zusammen ausfüllen.
Anhängig sind zwei Karten, die in eine Brieftasche passen und von meinem Hausarzt abgestempelt werden.
Lieben Gruß
Jeanne
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  #9  
Alt 01.05.2008, 21:02
SquadStein SquadStein ist offline
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Beiträge: 3
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Eine Patientenverfügung vom Arzt ist immer eine gute Idee. Ich dachte nur, dass die Ärzte mittlerweile so überarbeitet sind, dass sie dafür keine Zeit mehr haben.
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  #10  
Alt 02.05.2008, 16:16
JeanneDArc JeanneDArc ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Liebe/r SquadStein,
die habe ich von einer Freundin zugeschickt bekommen, die in einer grossen Praxis arbeitet. Mein Arzt hat dann gemeint, das sei ok, die können wir nehmen.
Ruf doch einfach bei einer Ärztekammer in Deinem Zuständigkeitebereich an und frag.
Lieben Gruß
Ester - Jeanne
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  #11  
Alt 14.11.2010, 19:39
herrbessel herrbessel ist offline
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Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Was ist bei der Formulierung zu beachten?
__________________
Patientenverfügungen
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  #12  
Alt 15.11.2010, 17:23
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
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Standard AW: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung...

Hallo!

Wahrscheinlich helfen Euch diese Threads - auch mit vielen hilfreichen Links - weiter:
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=43303
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=47035

Liebe Grüße,
Czilly
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