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  #1  
Alt 26.02.2017, 16:18
Schnecke63 Schnecke63 ist offline
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Daumen hoch AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Hallo Renate,

ich bin bei der DAK versichert und habe eine Einzelfallentscheidung zur Beförderung in eine Onnkologische Praxis ca. 50 km von meinem Wohnort entfernt durchbekommen. In meinem Wohort gibt es ein zertifiziertes Brustzentrum womit meine KK aber keine Verträge hat. Kann ich ja nix für.
Vor Ort gibt es nur 2 allgemeine Onkologen (Inneres). Auch bei mir versuchte die KK mich nach dort abzuschieben. Meine Begründung warum ich in die Praxis 50 km entfernt wollte war:= ein Vergleichbarer Onkologe hätte es nur im Brustzentrum gegeben. Ich bezog mich auf den Titel "gynäkologischen Onkologen", der nur Frauenkrebs behandelt und für mich somit eine bessere Diagnostik und Behandlung darstellt und auch an Brustkrebsstudien teilnimmt.Habe den Vergleich vom Unfallchirug und Gesichtschirugen verglichen. Bei einem Autounfall mit starken Gesichtsverletzungen würde man auch einen Gesichtschirugen operieren lassen und nicht einen Unfallchirugen (Beine, Arme u.s.w.) Jeder hat das Recht auf freie Arztwahl und somit auch auf Spezialisten und ihre Fachgebiete.
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  #2  
Alt 26.02.2017, 18:19
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Liebe Renate,
du schriebst:
Zitat:
Ich bin im Rechtsschutz und auch in einem Sozialversicherungsverband. Doch wenn die Gesetzeslage keine Möglichkeiten eröffnet wird es schwierig.
Nutze die Möglichkeiten,die Dir die Rechtsschutzversicherung und die Mitgliedschaft im Sozialverband bringen. Suche Dir einen guten Fachanwalt für Sozialrecht, dort bist Du Mandant.Laß ihn die Angelegenheit für Dich erledigen.

Zitat:
Übrigens gibt es KK die zahlen, weil es in ihrem "Kolanzbereich" liegt, die DAK zahlt nicht, bei ihr bin ich seit 1979 versichert und überlege echt die Kasse zu wechseln.
Die DAK müßte eigentlich daran interessiert sein, ihre Mitglieder zu halten und auch in schwierigen Lebenslagen nicht allein zu lassen, zumal der Beitragssatz stetig nach oben ging.

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft für die Behandlungen und dass diese in Brustzentrum durchgeführt werden, zu dem Du mehr Vertrauen aufbauen konntest.

Liebe Grüße,
Elisabethh.
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  #3  
Alt 02.03.2017, 22:20
Ypsos Ypsos ist offline
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Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Hallo
ich danke euch für die Antworten. Gestern war die erste Chemo, bislang geht es so, Kreislauf reagiert stärker wie Übelkeit.
In der Praxis hab ich dann gesehen das die Ärztin zu der ich gewechselt habe, vom Focus eine Auszeichnung als "empfehlenswert" bekam, ihr Kollege gehört zu den Top-Ärzten. Das kann ich nur bislang bestätigen, wusste es im Vorfeld aber nicht.

Ich werde wahrscheinlich zur TKK wechseln, Gespräch im Vorfeld hat es schon gegeben. Ich frag mich auch, was noch an evtl. "Extras" kommt, die auch wieder zu "Widersprüchen und möglichen Sozialrechtlichen Diskussionen" führen.
Ich hörte auch in der Praxis raus, das es hier wohl die meisten Probleme gibt.
Wenn möglich will ich mich diesen Kraftakten nicht stellen, die brauche ich gerade woanders.

Ich rechne auch gerade schon meine Zuzahlungen aus, hätte nicht gedacht das ich so schnell über einen Antrag zur Befreiiung der Zuzahlungskosten nachdenken muss...
Aber das ist wohl auch eine der Nebenwirkungen von Krebs.

Danke euch nochmals für eure Aufmunterung und Erfahrung.

Ciao Renate
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  #4  
Alt 03.03.2017, 09:59
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Liebe Renate,
da Brustkrebs zu den chronischen Erkrankungen zählt, wird die Zuzahlung zu Medikamenten etc. bei Dir von 2 auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens reduziert. Dafür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Wichtig ist trotzdem, dass Du alle Quittungen und Belege für die Zuzahlungen sammelst.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.
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  #5  
Alt 03.03.2017, 19:35
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Beiträge: 542
Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Hallo Renate,

hast du schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Wenn du einen Grad von 60 und höher bekommst, greift die 1% Regelung sofort, ansonsten erst im 2. Jahr. Bei Chemo können die Zuzahlungen ziemlich hoch werden.
Je nach Krankenkasse können bei Fahrten zur Bestrahlung für jede Fahrt auch 5 Euro in Rechnung gestellt werden. Manche Kassen berechnen nur 1. Hinfahrt und
die letzte Rückfahrt.

ALles Gute
GlidingGeli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
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  #6  
Alt 04.03.2017, 00:28
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Liebe Renate, um diese 1 Prozent Regelung in Anspruch nehmen zu können, musst du in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in ärztlicher Behandlung gewesen sein. Es zählt nicht nur die Krebserkrankung dazu.
Zitat:
Ich weiß seit Weihnachten, dass ich an Brustkrebs erkrankt bin. Nach der ersten Diagnostikwelle, die ich irgendwie so neben mir stehend durchlief und der ersten Tumorkonferenz, die ein "neo adjuvantes" Verfahren vorgeschlagen hat: Also erst Chemo, dann OP dann Bestrahlung, habe ich mir eine Zweitmeinung eingeholt.
Wegen des Brustkrebs beginnt der 12 Monatszeitraum im Dezember 2016.

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis findet man im Internet, bitte gib einmal den Namen Deiner Heimatstadt und den Begriff Schwerbehindertenausweis in eine Suchmaschine ein.
Ansonsten kann man den Antrag auch mit einem formlosen Schreiben stellen, da der Tag der Antragstellung sehr wichtig ist, immer als Einschreiben an die Behörden senden.

Die Deutsche Krebshilfe hat eine nützliche Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, man kann sie als Buch kostenfrei bestellen oder auch downloaden, bitte schaue einmal hier:
https://www.krebshilfe.de/informiere...rebs/infothek/

Herzliche Grüße,
Elisabethh.
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  #7  
Alt 04.03.2017, 17:43
Ypsos Ypsos ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Taxibeförderung zur Chemotherapie

Hallo
ich denke ich kann auch auf die 1 % Regelung zurückgreifen da ich schon länger als Asthmakrank gelte, auch wenn dies zur Glück im moderaten Rahmen ausfällt, Seit 2014 habe ich einen Hashimoto, seit Dez 2015 nehme ich 2,5 mg Amlodipin da meiner zweiter Blutdruckwert dazu neigt über 100 zu liegen, wohl auch nichts seltenes bei Hashimoto. Es sind also zum Glück schon Gegebenheiten da, dies ermöglichen.

Da ich selber viel mit sozialrechtlichen Aspekten zu tun habe, weil ich im sozialpsychiatrischen Bereich arbeite, sind wir selber schon seit Jahren im SOVD, den ich nächste Woche auch nutzen werde. Ich hatte nach einem Bandscheibenvorfall schon mal 30 %, wurde dann gleichgestellt, d. h es wird eine neuen Antrag auf Höherstufung geben. Ich habe meinen Rücken auch gut in den Griff bekommen, war deswegen trotz damaliger Op auch kaum krank. Schauen wir also mal.

Danke für die netten Hinweise und Aufmkerksamkeiten, dies hilft mir und ich fühl mich hier auch unterstützt

LG Renate
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