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  #1  
Alt 23.04.2009, 16:31
madel madel ist offline
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Wie war es bei Euch

Diagnose-Datum + 5 Jahre
OP-Datum + 5 Jahre
Antragsdatum + 5 Jahre

und was ist am günstigsten für uns?
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  #2  
Alt 25.04.2009, 10:41
Altmann Altmann ist offline
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Hallo Madel,
also meist fällt doch alles in ein Monat, zumindest war es bei mir so.
Ich habe allerdings 6 Jahre bekommen, vielleicht wegen dem G 3 oder
der Beamte hat sich verrechnet.
Gruß Altmann
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  #3  
Alt 25.04.2009, 11:03
sandra83 sandra83 ist offline
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mein mann hatte den ausweis rückwirkend bekommen, ausgestellt für 12 jahre.
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  #4  
Alt 25.04.2009, 16:40
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
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Hier ein Link zu Rechtsgrundlagen

1. http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

2. http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf

3. http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/BJNR104700001.html

Herausgeber
1. Verzeichnis Sozialrecht

2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales

3. Justizministerium


Ich hoffe, dass es Euch weiterhilft.
Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (25.04.2009 um 16:51 Uhr)
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  #5  
Alt 27.04.2009, 09:09
gimpely gimpely ist offline
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Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Hallo Madel,
Ich habe allerdings 6 Jahre bekommen, vielleicht wegen dem G 3 oder
der Beamte hat sich verrechnet.
Gruß Altmann
Hallo Altmann,

ich habe "nur" G2, allerdings auch 6 Jahre ab Diagnose/OP erhalten. Ich hatte bisher auch vermutet, dass sich vielleicht der Bearbeiter verrechnet hat...

Gibt es noch andere "6-Jährige"?

LG

Moni
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Die Welt ist ein schöner Platz und wert, dass man um sie kämpft
(Ernest Hemingway)
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  #6  
Alt 27.04.2009, 15:40
Reinhard Reinhard ist offline
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Beiträge: 834
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Hallo ihr Lieben,

ich habe 90% unbefristet.
Ohne G oder sonst was.

LG Reinhard
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  #7  
Alt 25.04.2009, 17:09
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.231
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Hallo Madel


Zitat:
Zitat von madel Beitrag anzeigen
Wie war es bei Euch

Diagnose-Datum + 5 Jahre
OP-Datum + 5 Jahre
Antragsdatum + 5 Jahre

und was ist am günstigsten für uns?
Zum Zeitpunkt der Diagnose bist Du in der Regel noch nicht "Behindert",
diese "Behinderung" ist erst mit der OP gegeben.
Der Grad der Behinderung (GDB) kann erst dann festgestellt werden, wenn ein Antrag vorliegt. (Ein Antrag kann auch schon von "Amts wegen" gestellt worden sein).

Die 5 Jahre sind eine Frist die wegen der "Heilungsbewährung" genannt wird.
Nach 5 Jahren muß man nicht mehr so regelmäßig zur Nachsorge.

Mein Ausweis wurde ab Antragsdatum für 12 Jahre ausgestellt. Nach 5 Jahren wurde der GDB von 80 auf einen GDB von 50 herabgestuft wegen Heilung, auch wenn sich bei mir nichts geändert hat.
(Kehlkopf und Stimmband Teilentfernung - Sprachbehinderung.)

Ich gehe zwar immer noch in kurzen Intervallen zur Nachsorge, freue mich aber, dass ich jetzt nur noch GDB von 50 habe, denn das zeigt mir, dass ich es geschafft habe!

Ich wünsche mir, dass es auch so bleibt.

Alles Liebe für Euch
Wolfgang
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www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (25.04.2009 um 17:11 Uhr)
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