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  #1  
Alt 21.09.2006, 19:57
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Ausrufezeichen Kostenübername PET

Guten abend ihr lieben,

ich weiss es ist schon etwas spät aber ich poste das trotzdem mal hier rein:

Heute Abend um 20:15 kommt auf SWR1 eine Sendung( Namen hab ich nicht mitbekommen) in der es u.a. um die Kostenübername durch die Krankenkassen bei einem PET geht. Ich habs heut mittag im Radio (auch SWR1) gehört, in dem Fall klagt ein Patient gegen seine Kasse und es wurde gesagt das es unter Umständen möglich ist eine Kostenübername bewilligt zu bekommen.

So, nun hoffe ich das ich das alles richtig mitbekommen habe.

Liebe Grüße Murmelina
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  #2  
Alt 22.09.2006, 09:00
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Hallo Murmelina

denke für deinen Hinweis
Es ist ja immer so eine Sache mit Kostenübernahme PET. Betrifft ja auch PET/CT und bald PET/MRT.
Offiziell sind diese Untersuchungsarten nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen KV`S und dürfen somit nach Sozialgesetzbuch nicht übernommen werden.
Ausnahmeregelungen können nur getroffen werden, wenn keine der bisher etablierten anerkannten radiologischen Verfahren eine genaue Diagnose zulässt und mit dem PET zu erwarten wäre, dass hier gesichert aufgrund der Diagnosestellung eine exakte Therapieotion möglich wäre.

Dies ist manchmal bei Morbus Hodgkin oder bei dem CUP Syndrom der Fall.

Die Privatkassen haben dies schon 2003 in den GOÄ Leistungskatalog als analoge Abrechnungsziffer aufgenommen (anders wäre es ja auch nicht möglich, weil bei der letztmaligen Korrektur der GOÄ im Jahre 1990 kein PET existierte)

Der Klageweg für gesetzlich Versicherte ist hier also anders als bei Medikationen wie Avastin oder anderen Off-Label Use Behandlungen, die völlig andere Abrechnungsmodalitäten haben, ein sehr schwerer.
Möglich ist die PET/CT Untersuchung aber im Rahmen von klinischen Studien oder als Selbstzahler und somit auch Privatpatient.

Danke nochmal für deinen Hinweis

Christine
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  #3  
Alt 22.09.2006, 09:48
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Guten Morgen Christine

ich habe den Bericht gestern gesehen.

Das Fazit im Kurzformat:

PET wird bei Lungenkrebs von den Krankenkassen übernommen, bei allen anderen Krebsarten muss im Einzelfall entschieden werden, aber da es nicht im Leistungskatalog enthalten ist siehts schlecht aus. Speziell ging es um einen Mann der an Prostatakrebs erkrankt war, man dachte er sei geheilt und hat nun Metastasen in der Wirbelsäule.Er klagt gegen seine Krankenkasse (die DAK in dem Fall) und wird in erster Instanz verlieren, aber er geht weiter. Nur der Vollständigkeithalber...
In den nächsten Monaten, also bis Ende des Jahres, wird sich allerdings eine Komission damit auseinandersetzen es in den Leistungskatalog aufzunehmen da es im Ausland eine ganz normale Sache ist, also das PET.

In dem Bericht im Radio gestern wurde gesagt, das, wenn man sich stationär im Krankenhaus aufnehmen lässt, eine grössere Chance auf Kostenübernahme besteht das das ganze übers Krankenhausbudget abgerechnet würde.....
Na wer's glaubt....

So, nun hoffe ich das man damit was anfangen kann und wünsche Euch allen einen schönen sonnigen Wochenendstart

Liebe Grüße Murmelina
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  #4  
Alt 22.09.2006, 10:25
Benutzerbild von Anita
Anita Anita ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Zitat:
Zitat von murmelina
In dem Bericht im Radio gestern wurde gesagt, das, wenn man sich stationär im Krankenhaus aufnehmen lässt, eine grössere Chance auf Kostenübernahme besteht das das ganze übers Krankenhausbudget abgerechnet würde.....
Na wer's glaubt....
Hallo Murmelina,

das klappt tatsächlich! Die Schwierigkeit scheint wohl zu sein, einen Arzt zu finden, der eine Einweisung ins KH für diese Untersuchung herausrückt. Schau dir mal Posting #17 an: http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=19177

Liebe Grüsse
Anita
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  #5  
Alt 22.09.2006, 11:24
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Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Das Problem ist, falls der Arzt für gesetzliche Versicherte ein Einweisung ins KH ausschreibt, wird die med. Notwendigkeit geprüft. Nachdem die übliche Nachsorge nach den Bestimmungen vom 1.4.2003 bei Kassenpatienten nicht mehr im KH vorgenommen werden darf, sondern im niedergelassenen Bereich stattfinden soll, muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen.
Somit kann der Mediziner in Regress genommen werden, wegen einer sog. "scheinstationären Einweisung".

Grüsse

Christine
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  #6  
Alt 22.09.2006, 20:34
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Kostenübername PET

Noch ein Anmerkung
http://www.krebsinformation.de/Frage...0%FCbernommen?

past zwar nicht ganz hinein, denn die sog. scheinstationäre Einweisung hat erst 2004 Anwendung gefunden, bzw. die Abwehrhaltung der nierdergelassenen Ärzte verstärkt ..... aus verständlichen Gründen.
Deshalb evt auf klinische Studien drängen oder den Weg des geringsten Wiederstandes wählen und mit der Radiologie eine Vereinbarung als Selbstzahler treffen (wenn kein Privatpatient)

Geändert von Christine R. (22.09.2006 um 20:39 Uhr)
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