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  #1  
Alt 25.05.2013, 13:01
Benutzerbild von Jamila05
Jamila05 Jamila05 ist offline
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Standard Schwerbehindertenausweis

und seine Vorteile....
Also ich wollte mal fragen, meine Tochter 11 Jahre hat den Behindertenausweis mit 60% und einem G bekommen.
Nun will sie heute ins Kino gehen und fragt mich ob der Ausweis uns da Ermäßigung geben würde.
Ich weiß es leider nicht und kann so recht im Netz auch nichts finden....

Wisst ihr darüber bescheid?
Viele Grüße
Jazz
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  #2  
Alt 25.05.2013, 13:12
Benutzerbild von Jamila05
Jamila05 Jamila05 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Okay....
Vielen Dank für die schnelle reaktion...
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  #3  
Alt 25.05.2013, 18:02
The Witch The Witch ist offline
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Beiträge: 1.502
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Selbst bei nicht privaten Unternehmen gibt es vielfach keine gesetzlichen Regelungen. So gibt es zum Beispiel in manchen Städten Ermäßigungen bei Schwimmbad- und/oder Museumseintritten, in anderen nicht. Das hängt von der jeweiligen Kommune ab.
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  #4  
Alt 26.05.2013, 11:22
PeterBoe PeterBoe ist offline
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Ort: Jülich (Kr. Düren)
Beiträge: 115
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo "GdB-Kollegen"

ja, die Privatfirmen sind da frei ob sie eine Ermässigung geben oder nicht.

Wir sollten aber unbedingt damit aufhören, uns wie die Bettler zu fühlen.
Was sind denn die sogenannten "Vergünstigungen" eigentlich? Offiziell heissen sie "Ausgleich für Benachteiligung"! Das heist, dass ein kleiner Teil unserer Nachteile augeglichen werden soll. Das ist allerdings kein besonders gutes "Geschäft" oder kennt Ihr jemanden, der wegen unserer "Vergünstigungen" bereit wäre mit uns zu tauschen?

Ich habe da mal so ein "Gleichnis" gehört:
Ein junger Mönch sitzt ganz niedergeschlagen in der letzten Kirchenbank und wird von einem älteren gefragt warum er traurig sei. "Ich habe den Abt gefragt, ob ich während des Betens mal eine rauchen dürfte und er hat mir das verboten." "Nun," antwortet der Ältere, "du hast die falsche Frage gestellt. Du hättest fragen sollen, ob Du während des Rauchens beten darfst"

Die Macht der Worte ........

Deshalb frage ich nicht, ob ich einen "Behindertenrabatt" bekomme, sondern ich sage: "Als Behinderter komme ich bei Ihnen doch auch zum Kinderpreis rein, oder?"

Ihr glaubt nicht, wie oft das funktioniert!
Daumendrück

Peter, 100%
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