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  #1  
Alt 13.11.2014, 17:40
Hellspeer Hellspeer ist offline
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Unglücklich Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Leute,

Mein Vater ist vor ca. 3 Monaten an Hodenkrebs erkrankt. Es wurde schnell klar das der Hoden abgenommen werden muss, da dies der Herd des Krebses war. Die OP ist gut gegangen und der Herd ist entfernt. Ein wenig hat der Krebs gestreut, daher muss er auch eine Chemo machen. Als er ins Krankenhaus eingeliefert wurde hatte er dicke Beine. Es wurde Trombose an den Beinen festgestellt. Es ist jetzt immer ein wechsel. 5 Tage Krankenhaus, 2 Tage zuhause, 5 Tage Krankenhaus, ect...

Jetzt kommen wir zum eingentlichen Problem:

Mein Papa ist dieses Jahr 55 geworden, war/ist selbständig und ist somit nicht gesetzlich Krankenversichert! Was das bedeutet könnt ihr euch hoffentlich schon denken... Meine Eltern haben die Tage eine Rechnung vom Krankenhaus bekommen - 5 Stellig

Die Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit jemand rückwirkend in die Gesetzliche Krankenkasse aufzunehmen???

Falls nicht, habt ihr so etwas änliches erlebt? Was sollen wir tun?

Gruß Hell
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  #2  
Alt 13.11.2014, 18:00
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Glücksrakete Glücksrakete ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Hell,

ich habe gerade Deinen Beitrag gelesen.
Ist denn Dein Vater gar nicht krankenversichert?
Wenn nicht gesetzlich, so vielleicht privat?
So viel ich weiß, gibt es rückwirkend überhaupt keine Möglichkeiten, einer Versicherung beizutreten. Als Selbständiger kann man sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder aber eben privat.
Toi, toi, toi für Deinen Vater.

Beste Grüße
Glücksrakete
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  #3  
Alt 13.11.2014, 18:11
Hellspeer Hellspeer ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Glücksrakete,

nein er ist schon seit über 20 Jahren selbständig und daher in keiner Gesetzlichen Krankenkasse. Er hat auch immer mehr schlecht als recht verdient, aber das ist im egal, da er lieber sein eigener Chef ist und sich nichts sagen lassen kann wann er auf arbeit sein soll oder eben nicht.

Wir haben versucht ihn rückwirkend Hartz4 anzumelden, aber das ist gescheitert.
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  #4  
Alt 13.11.2014, 18:19
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Glücksrakete Glücksrakete ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Hell,

habt Ihr denn mal versucht, Deinen Vater bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden? Wenn man aber schon ein solches bekanntes gesundheitliches Problem mitbringt, dann wird das sicherlich schwierig.
Alles Gute.

Glücksrakete
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  #5  
Alt 13.11.2014, 18:26
Nyhavn Nyhavn ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo,
ich denke Dein Vater ist privat versichert? Dann ist ein Wechsel nur bis zum 55.LJ möglich. Dafür müßte er sich allerdings anstellen lassen. Aber aufgrund seines Alters ist das nicht mehr möglich.
Grüße
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  #6  
Alt 13.11.2014, 18:28
Benutzerbild von s@ndr@
s@ndr@ s@ndr@ ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Hellspeer,

leider bin ich im Sozialrecht nicht so versiert wie im Arbeitsrecht. Meines Wissens ist jedoch die Rückkehr in die GKV nach dem SGB V ab dem 55. Lebensjahr so gut wie unmöglich.

Ich würde Dir jedoch raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren. Eine Erstberatung kostet (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) max. € 190 zzgl. MwSt.. Ich denke die Investition könnte sich lohnen.

Ich wünsche Deinem Vater und Dir alles Gute!

Viele Grüße

Sandra
__________________
Live for today - Hope for tomorrow
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  #7  
Alt 13.11.2014, 18:37
Nyhavn Nyhavn ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Wir haben auch alles probiert um meinen Vater wieder in die gesetzliche zu bekommen. Er hat nicht so eine riesige Rente und einen Monatsbeitrag von 600€ am Hals. Aber wie gesagt; ab55 Jahren keine Chance. Falls Dein Dad privat versichert ist hat er doch bestimmt eine Krankentagegeldversicherung?
Alles Gute
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  #8  
Alt 13.11.2014, 18:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Lieber Hellspeer,
zuerst herzlich willkommen im Forum, auch wenn du dich aus traurigem Anlaß hier angemeldet hat.

Es tut mir sehr leid, dass zu der Sorge um die Gesundheit deines Vatis, nun auch noch finanzielle kommen.

Wenn jemand zur Aufnahme ins Krankenhaus kommt, wird in der Patientenverwaltung die Frage der Kostenübernahme gestellt. Dazu gehört mit dem jenigen darüber zu sprechen, wer die Behandlungen bezahlt, wenn er keiner Krankenkasse angehört.
Außerdem wird der Behandlungsvertrag abgeschlossen.

Sozialleistungen dürfen in Deutschland erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte wendet euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder erst einmal an eine Beratungsstelle z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands, diese hat eine eigene Webseite und Büros in vielen deutschen Städten. Die Beratung ist kostenlos.

Die Webseite der Unabhängigen Patientenberatung ist über jede gängige Suchmaschine zu finden.

Für den Termin beim Anwalt kann man einen Beratungshilfeschein beantragen, die Mitarbeiter in den Kanzleien wissen, auf welchem Weg er zu bekommen ist.

Es hat im vergangenen Jahr Möglichkeiten gegeben, dass Versicherte, die ihren Krankenkassen Beiträge schuldig blieben und denen die Mitgliedschaft gekündigt worden ist, in die Kasse zurück kehren konnten. Dabei worden ihnen Beitragsschulden erlassen.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind mir leider nicht bekannt.


Liebe Grüße an euch,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (13.11.2014 um 18:44 Uhr)
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  #9  
Alt 14.11.2014, 17:49
Mel_1 Mel_1 ist offline
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Beiträge: 611
Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Es gilt ja die gesetzliche VErscherungspflicht, auch für Selbstständige....hier mal ein Artikel zum Nachlesen.
http://www.akademie.de/wissen/kranke...herungspflicht

Ich würde mich auch umgehen beraten lassen, evtl kann man rückwirkend Beiträge zahlen.
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  #10  
Alt 28.11.2014, 21:30
matteolo matteolo ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Hallo Hell,

Deine Frage ist schon eine Weile her, aber das Thema wird auch für mich gerade interessant.
Ich weiß nicht, ob es bei Hodenkrebs genauso ist, aber ich als an Hautkrebs Erkrankter konnte einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen.
Heute kam der Bescheid, Grad der Behinderung (GdB) ist 80 (es wurde noch eine alte Wehrdienstbeschädigung hinzugerechnet).
Bei Krebs alleine wäre in meinem Stadium ein GdB von 50 festgestellt worden.

Jetzt das Interessante aus dem Bescheid: "Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V haben Sie ein Recht, der GKV freiwillig beizutreten, wenn Sie Ihren Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung Ihrer Behinderung erklären [...] und wenn Sie die für den Beitritt nach Satzung der Krankenkasse maßgebliche Höchstaltersgrenze noch nicht überschritten haben."

Der letzte Nebensatz dürfte für Deinen Vater die größte Hürde darstellen. Ich weiß nicht, ob es noch GKVen ohne Höchstaltersgrenze für Schwerbehinderte gibt. 2009 gab es noch welche:
https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...72028-1772029/
Der zur Tabelle gehörige Artikel beschreibt das Thema auch recht gut:
https://www.test.de/Gesetzliche-Kran...rte-1772028-0/

Grüße

mattes
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