Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.01.2009, 11:02
Anastra Anastra ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 76
Standard Ab wann Krankengeld

Mein Vater hatte am dem 01.12.2008 eine AU mit der Diagnose Bandscheibenvorfall und Rückenschmerzen.
Am 19.12.2008 wurde ein Bronchialkarzinom festgestellt.
Die Krankenkasse hat nun ein Schreiben geschickt für die Arbeitsunfähigkeit am dem 01.12.2008. Das ist doch eigentlich nicht richtig, oder. Es wurde ja am 19.12. eine neue Diagnose gestellt und danach werden doch die 6 Wochen gerechnet, oder??
Ab wann bekommen wir nun das Krankengeld?
Ich denke ich brauche hier mal ein wenig Hilfe.
__________________
Mein Daddy: endgültige Diagnose am 24.12.2008 kleinzelliges Bronchialkarzinom mit Metas in Leber, Knochen, Lunge und Lymphknoten.
12.08.2009 - Jetzt hat der Himmel einen Engel mehr
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.01.2009, 13:47
Benutzerbild von Cora
Cora Cora ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2008
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Beiträge: 270
Standard AW: Ab wann Krankengeld

Hallo Anastra,

wenn Dein Vater bis zum 01.12.08 gearbeitet hat und seitdem durchgehend krankgeschrieben ist werden die 6 Wochen ab dann gerechnet.
Diese 6 Wochen haben mit unterschiedlichen Diagnosen nichts zu tun.
Es sei denn, er ist zwischendurch (also nach dem 01.12.) noch mal arbeiten gegangen. Dann fängt die Rechnung wieder von vorne an.

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken ?
Lieben Gruß,
Cora
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.01.2009, 14:21
Anastra Anastra ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 76
Standard AW: Ab wann Krankengeld

Danke Cora!

Ja das reicht mir schon als Antwort. Mein Bruder meinte das mit den Unterschiedlichen Diagnosen und ich hab da nunmal gar keine Ahnung von. Darum schau ich halt dass ich Infos bekomme. Im Netz habe ich nichts aussagekräftiges Gefunden.

Heute Nachmittag werde ich mich mal durch dieses Fragebogen kämpfen. Habe sowas ja alles noch nicht machen müssen.

Gruß Anastra
__________________
Mein Daddy: endgültige Diagnose am 24.12.2008 kleinzelliges Bronchialkarzinom mit Metas in Leber, Knochen, Lunge und Lymphknoten.
12.08.2009 - Jetzt hat der Himmel einen Engel mehr
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.01.2009, 17:59
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Ab wann Krankengeld

Hallo anastra
ja es ist leider so trotz unterschiedlichen Diagnosen beginnt die Frist mit dem Tag, wo man durchgängig krank geschrieben war.
Wäre er zwischen den beiden krankenmeldungen "gesund" gewesen wäre es was anderes z.B. am 18.12 offiziell gesund geschrieben und ab dem 19.12. wieder krank.
War bei mir ähnlich bin in den Widerspruch gegangen, allerdings wurde der abgelehnt und für das Sozialgericht hatte ich nicht die Kraft.
Liebe Grüße Barbara
P.S. Widerspruch einlegen kann man ja
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55