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#1
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Hallo wattewuschel,
zu deinem Problem mit dem Taxi-Schein kann ich leider nichts sagen, aber du solltest so oder so deine Zuzahlungs-Quittungen sammeln, denn deine Belastungsgrenze als chronisch Kranke/r liegt bei 1% (vom Einkommen des Vorjahres). Zu den Zuzahlungen gehören alle Medikamenten-Zuzahlungen, Praxis-Gebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen. Je nachdem, was du in diesem Jahr schon hinter bzw. noch vor dir hast, kann das Geld für die 1% vom Einkommen doch schneller zusammenkommen, als du das denkst. Hol dir doch mal das Formular für die Beantragung von der Krankenkasse, da kannst du auch genau nachlesen, was vom Brutto alles abgezogen wird, bevor das eine Prozent dann ausgerechnet wird. Liebe Grüße und alles Gute! Susanne
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Sarkome gehören in Experten-Hände! Näheres in der Ärzte-Liste, die ganz oben angepinnt ist Mein Motto: Geduld und Humor sind die Kamele, die uns durch jede Wüste tragen. (Aus dem Oman) |
#2
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Zitat:
lg watte
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm 06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab 08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung 12/09 AHB Bad Kreuznach 12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet 02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge 04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi 09/23 |
#3
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Hallo Watte,
das was ich gesucht habe, habe ich jetzt gefunden: im SOGB V § 61 ff ist die Zuzahlung geregelt: "§ 61 Zuzahlungen Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht." Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist. Einzelheiten dazu findest Du auch in der Krankentransport-Richtlinie (§8) http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2004-12-21.pdf Dazu die Begründung (Siehe hier Anlage 2) Erläuterung zur Begründung: http://www.g-ba.de/downloads/40-268-...egruendung.pdf Wer diese Unterlagen liest sollte wie ich zum Schluss kommen, dass nur je einmal für Hin- und für die Rückfahrt zuzuzahlen ist. So, ich denke, dass die KK damit was anfangen kann. Ich wünsche Dir viel Erfolg Wolfgang PS Hier noch der Link zum Sozialgesetzbuch V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#4
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Ich schreibe meiner KK mal nen Brief, hilfreich fand ich dazu:
http://www.krebs-kompass.org/forum/s...d.php?p=692978 edit: nö, ich schreibe meiner KK erstmal keinen Brief, denn ich gehe davon aus, dass das Taxiunternehmen selbst mit der KK abrechnet - bisher wollte da zumindest keiner Geld von mir sehen und ich fahre seit 6. Chemozyklen mit denen. Soll sich die Taxifirma mit der KK rumärgern. Die Rechtslage zu den "je Fahrt" oder "nur erste und letzte Fahrt" ist einfach noch nicht geklärt, deswegen gibts da kein richtig oder falsch (nur Pech oder Glück mit der KK).
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm 06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab 08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung 12/09 AHB Bad Kreuznach 12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet 02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge 04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi 09/23 Geändert von wattewuschel (09.09.2009 um 20:07 Uhr) |
#5
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Zitat:
"Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages" Somit kann nicht mit Heilmitteln (eine Krankenfahrt ist kein Heilmittel) und "je Verordnung" argumentiert werden, sondern es kommen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zum tragen (Abgabepreis=Fahrpreis).
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm 06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab 08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung 12/09 AHB Bad Kreuznach 12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet 02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge 04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi 09/23 |
#6
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Hallo noch einmal,
gemeint war von mir: "Es ist eine Verordnung" - darauf baut sich meine Argumentation auf. Ich habe jedenfalls nur einmal für die Hinfahrt und einmal für die Rückfahrt Zuzahlung geleistet. (Es waren 33 Fahrten zu je 20 €). Ich würde in Deiner Stelle nicht locker lassen. Oder ins KH gehen - spart die Kosten für Lebensmittel. Gruß Wolfgang PS Hier ist der dazugehörige Satz: Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist. PPS lies auch noch einmal die Richtlinien des gba durch.
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de Geändert von wolfgang46 (09.09.2009 um 21:52 Uhr) Grund: PS und PPS nachgetragen |
#7
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AW: Krankenkasse und Taxischein
Ich habe nachgelesen, es ist einfach rechtlich nicht klar geregelt. Manche Kassen sehen es so, andere so.
Meine KK hat heute folgendes geschrieben: Zitat:
Habe einen speziellen Deal mit meinem Taxiunternehmen, das passt schon. Dieses Thema sollte vom Gesetzgeber nochmals angepackt und klar (und fair für die ambulanten Dialyse- und Krebspatienten) geregelt werden. "Ich kenne es so, dass..." ist zwar schön für alle, die eine KK haben, die es positiv für den Versicherten sieht, aber keine rechtlich feste Argumentation. Wie gesagt, ich habe keinen Grund und keine Lust, mich mit meiner KK deswegen zu streiten, da ich eine andere Einzelfalllösung für mich gefunden habe. Für andere war es, wie man hier lesen kann, natürlich schon erfolgreich, hart zu bleiben. Letztlich werde ich durch meine Mitgliedschaft entscheiden und nächstes Jahr in eine andere KK wählen.
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm 06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab 08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung 12/09 AHB Bad Kreuznach 12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet 02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge 04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi 09/23 |
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