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Alt 09.09.2009, 16:09
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susa212 susa212 ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Hallo wattewuschel,

zu deinem Problem mit dem Taxi-Schein kann ich leider nichts sagen, aber du solltest so oder so deine Zuzahlungs-Quittungen sammeln, denn deine Belastungsgrenze als chronisch Kranke/r liegt bei 1% (vom Einkommen des Vorjahres).

Zu den Zuzahlungen gehören alle Medikamenten-Zuzahlungen, Praxis-Gebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen. Je nachdem, was du in diesem Jahr schon hinter bzw. noch vor dir hast, kann das Geld für die 1% vom Einkommen doch schneller zusammenkommen, als du das denkst. Hol dir doch mal das Formular für die Beantragung von der Krankenkasse, da kannst du auch genau nachlesen, was vom Brutto alles abgezogen wird, bevor das eine Prozent dann ausgerechnet wird.

Liebe Grüße und alles Gute!
Susanne
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Sarkome gehören in Experten-Hände!

Näheres in der Ärzte-Liste, die ganz oben angepinnt ist

Mein Motto: Geduld und Humor sind die Kamele, die uns durch jede Wüste tragen. (Aus dem Oman)
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  #2  
Alt 09.09.2009, 16:14
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Zitat:
Zitat von susa212 Beitrag anzeigen
Hallo wattewuschel,

zu deinem Problem mit dem Taxi-Schein kann ich leider nichts sagen, aber du solltest so oder so deine Zuzahlungs-Quittungen sammeln, denn deine Belastungsgrenze als chronisch Kranke/r liegt bei 1% (vom Einkommen des Vorjahres).

Zu den Zuzahlungen gehören alle Medikamenten-Zuzahlungen, Praxis-Gebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen. Je nachdem, was du in diesem Jahr schon hinter bzw. noch vor dir hast, kann das Geld für die 1% vom Einkommen doch schneller zusammenkommen, als du das denkst. Hol dir doch mal das Formular für die Beantragung von der Krankenkasse, da kannst du auch genau nachlesen, was vom Brutto alles abgezogen wird, bevor das eine Prozent dann ausgerechnet wird.

Liebe Grüße und alles Gute!
Susanne
Das Formular habe ich schon, ich bin aber (noch?) nicht chronisch krank, denn das setzt mind. 6 Monate mit der gleichen Krankheit voraus. Ich bin aber noch nicht so lange davon betroffen, so dass zumindest in 2009 2% anzusetzen sind. Natürlich sammle ich, werde irgendwann auch über die Grenze kommen. Schaun mer mal. Und in 2010 hatte ich nicht geplant, dermaßen hohe Zuzahlungskosten zu produzieren, da ich dann eigentlich Therapie und AHB abgeschlossen haben werde.

lg
watte
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
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  #3  
Alt 09.09.2009, 19:07
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Hallo Watte,

das was ich gesucht habe, habe ich jetzt gefunden:

im SOGB V § 61 ff ist die Zuzahlung geregelt:
"§ 61 Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht."


Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.

Einzelheiten dazu findest Du auch in der Krankentransport-Richtlinie (§8)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2004-12-21.pdf
Dazu die Begründung (Siehe hier Anlage 2)

Erläuterung zur Begründung:
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-...egruendung.pdf

Wer diese Unterlagen liest sollte wie ich zum Schluss kommen, dass nur je einmal für Hin- und für die Rückfahrt zuzuzahlen ist.

So, ich denke, dass die KK damit was anfangen kann.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
Wolfgang


PS Hier noch der Link zum Sozialgesetzbuch V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #4  
Alt 09.09.2009, 19:31
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Ich schreibe meiner KK mal nen Brief, hilfreich fand ich dazu:

http://www.krebs-kompass.org/forum/s...d.php?p=692978

edit: nö, ich schreibe meiner KK erstmal keinen Brief, denn ich gehe davon aus, dass das Taxiunternehmen selbst mit der KK abrechnet - bisher wollte da zumindest keiner Geld von mir sehen und ich fahre seit 6. Chemozyklen mit denen. Soll sich die Taxifirma mit der KK rumärgern.

Die Rechtslage zu den "je Fahrt" oder "nur erste und letzte Fahrt" ist einfach noch nicht geklärt, deswegen gibts da kein richtig oder falsch (nur Pech oder Glück mit der KK).
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08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23

Geändert von wattewuschel (09.09.2009 um 20:07 Uhr)
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  #5  
Alt 09.09.2009, 19:58
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen
Hallo Watte,

das was ich gesucht habe, habe ich jetzt gefunden:

im SOGB V § 61 ff ist die Zuzahlung geregelt:
"§ 61 Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht."


Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
So einfach ist es leider nicht, denn in SGB 5 § 60 Abs. 2 heißt es:
"Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages"

Somit kann nicht mit Heilmitteln (eine Krankenfahrt ist kein Heilmittel) und "je Verordnung" argumentiert werden, sondern es kommen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zum tragen (Abgabepreis=Fahrpreis).
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  #6  
Alt 09.09.2009, 21:46
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Hallo noch einmal,

gemeint war von mir: "Es ist eine Verordnung" - darauf baut sich meine Argumentation auf.

Ich habe jedenfalls nur einmal für die Hinfahrt und einmal für die Rückfahrt Zuzahlung geleistet. (Es waren 33 Fahrten zu je 20 €).

Ich würde in Deiner Stelle nicht locker lassen.
Oder ins KH gehen - spart die Kosten für Lebensmittel.

Gruß
Wolfgang

PS Hier ist der dazugehörige Satz:
Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
PPS lies auch noch einmal die Richtlinien des gba durch.
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Geändert von wolfgang46 (09.09.2009 um 21:52 Uhr) Grund: PS und PPS nachgetragen
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  #7  
Alt 10.09.2009, 10:45
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Krankenkasse und Taxischein

Ich habe nachgelesen, es ist einfach rechtlich nicht klar geregelt. Manche Kassen sehen es so, andere so.

Meine KK hat heute folgendes geschrieben:

Zitat:
Nach § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V) übernimmt
die Krankenkasse die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 SGB V
ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages bei Fahrten von
Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung.

Im § 61 Satz 1 SGB V steht, Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten
haben, betragen 10 von Hundert (v.H.) des Abgabepreises, mindestens
jedoch 5 EUR und höchsten 10 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die
anfallenden Kosten.

In der Besprechung des SpitzenVerbandes der Krankenkassen vom
11./12.05.2004 wird auch noch mal geregelt, dass für Dialyse, Stahlen-
oder Chemotherapien je Fahrt eine Zuzahlung zu entrichten ist.

Somit müssen wir als Krankenkasse je Fahrt eine Zuzahlung ansetzten.
"Je Verordnung" kommt also nicht zum tragen, sondern Satz 1.
Habe einen speziellen Deal mit meinem Taxiunternehmen, das passt schon. Dieses Thema sollte vom Gesetzgeber nochmals angepackt und klar (und fair für die ambulanten Dialyse- und Krebspatienten) geregelt werden.

"Ich kenne es so, dass..." ist zwar schön für alle, die eine KK haben, die es positiv für den Versicherten sieht, aber keine rechtlich feste Argumentation. Wie gesagt, ich habe keinen Grund und keine Lust, mich mit meiner KK deswegen zu streiten, da ich eine andere Einzelfalllösung für mich gefunden habe. Für andere war es, wie man hier lesen kann, natürlich schon erfolgreich, hart zu bleiben.

Letztlich werde ich durch meine Mitgliedschaft entscheiden und nächstes Jahr in eine andere KK wählen.
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