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AW: 78 KG fast vorbei, was nun?
Hallo DB
kann ich nur bestätigen.....du weist sicherlich, das die 6 Wochen der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei den 78 wochen dabei ist. Also zahlt die Kasse real 72 wochen. Du mußt beim Arbeitsamt frühzeitig eine Nahtlosigkeitsreglung beantragen nach § 125 SGB II. Quelle: lexetius.com Auch wenn du noch einen Arbeitgeber hast. Oder es wäre an eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu denken. |
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