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AW: Entlkassungsbericht AHB Klinik und AOK
Jawoll,
auch meine Krankenkasse war neugierig und verlangte den Reha-Entlassungsbericht. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass die Kasse lediglich das "Blatt, welches Rückschlüsse auf die weitere Erwerbsfähigkeit schließen lässt" ausgehändigt bekäme; alles andere nicht. Nun, ich wusste, dass ich nicht nur als arbeitsunfähig sondern auch als "unter 3 Stunden erwerbsfähig" eingestuft worden war und DAS konnte die Krankenkasse ruhig wissen. Einige Tage später erhielt ich dann einen Anruf von der Sachbearbeiterin, dass ich unverzüglich einen Rentenantrag stellen solle/müsse. Das habe ich natürlich auch getan. ;-) Also: ich denke, es wird in deinem Fall auch nur von Bedeutung sein, wie dich der Kurarzt in Sachen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit eingestuft hat und vermutlich wirst du das ja auch am Ende der AHB gesagt bekommen haben. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht so genau. Es könnte aber wieder einmal dieser schlaue Satz "Mitwirkungspflicht des Versicherten" auftauchen und dann bist du quasi gezwungen, dein Einverständnis zu geben. Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 |
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