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  #1  
Alt 20.01.2005, 16:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verlängerung EU Rente

Hallo,

die Verlängerung meiner EU-Rente wurde abgelehnt. Der Widerspruch wird jetzt durch den VDK bearbeitet. Kann mir jemand sagen wie ich mich bis zur Entscheidung verhaltenen muss. Ist das Arbeitsamt jetzt für mich zuständig?? Ich habe hier vor längerer Zeit mal etwas über den Nahtlos § gelesen. Ich finde diesen Beitrag allerdings nicht mehr. Ich bin gesundheitlich im Moment nicht in der Lage zu arbeiten und kann mich daher ja nicht arbbeitssuchend melden- oder?? Wäre schön, wenn sich hier jemand melden würde.
Gruss
Svenka
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  #2  
Alt 20.01.2005, 18:17
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verlängerung EU Rente

Hallo Svenka,

ja, das Arbeitsamt ist zuständig.

Ich bin zur Zeit in der gleichen Situation wie du, allerdings habe ich noch keine Ablehnung bekommen; die Entscheidung steht noch aus.

Vom Arbeitsamt habe ich die Auskunft erhalten, dass ich keinen Anspruch auf die "Nahtlosregelung" habe, sondern in Hartz IV rutschen würde.

Obwohl ich noch nie Arbeitslosengeld erhalten habe!

Es ist ein Unterschied, ob man eine "Erst-Rente" beziehen will oder auf eine "Verlängerung" wartet!

Die Nahtlosregelung greift nur dann, wenn über den Erstantrag noch nicht entschieden wurde; dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bei einer noch nicht genehmigten Verlängerung (oder auch abgelehnten Verlängerung) liegt der Fall anders.

Im Übrigen gibt es weiter unten in diesem Forum bereits darüber Beiträge (schau mal unter "Zeitrente...Hartz IV).

Liebe Grüße
Norma

Hartz VI in Hartz IV korrigiert ich hoffe, daß wir nie Hartz VI bekommen.
Lieben Gruß Wolfgang
Hallo Norma, magst Du mir mal Deine e-Mail zukommen lassen.
Es genügt, wenn Du sie unter Benachrichtigung an e-Mail einträgst. Hier hat nur der Rechner und die Moderatoren Zugriff.
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  #3  
Alt 21.01.2005, 08:08
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verlängerung EU Rente

Hei Svenka,

doch du kannst und musst dich arbeitslos melden oder hast du noch eine Arbeitsstelle? Dann brauchst du von deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! Genau dieses habe ich auch nicht fertig gebracht und nach einiger Zeit war ich völlig fertig`, vor einem Auflösungsvertrag bin ich auf`s Arbeitsamt und habe mich schlau gemacht. Ich hatte mit dem Mitarbeiter dort so viel Glück, er machte mir eben klar, dass es 2 Türen gibt, bei seiner Tür muss ich sagen, ich suche Arbeit und ich kann arbeiten so wie die BfA dies ja auch sagt!(durch die Ablehnung) Bei der anderen Tür muss ich das Gegenteil behaupten!
Es ist manchmal schwer zu begreifen aber so läuft dies. Nach einem Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest bekomme ich 960 Kalendertage Arbeitslosengeld. Hartz IV wird bei mir durch den Verdienst meines Mannes nicht zum Tragen kommen.
Bei mir läuft schon die Klage gegen die BfA. Auch ich will wieder die Erwerbsminderungsrente welche ich für 18 Monate schon hatte und eben auch rechtzeitig um Verlängerung mich bemüht hatte.

Ich grüße dich herzlich
Uschi
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  #4  
Alt 11.11.2006, 11:02
Frodo Frodo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 16
Standard AW: Verlängerung EU Rente

Liebe Uschi,

stehe jetzt vor dem gleichen Problem.Meine EU-Rente wurde nicht verlängert trotz Lymphödem und Coxalgie sowie Herzrhythmusstörungen.War erst im September zur Reha, dort wurde die Verlängerung befürwortet.Habe Widerspruch eingelegt.Mich würde nun mal interessieren wie es Dir weiter ergangen ist.

Viele Grüße
Frodo
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  #5  
Alt 11.11.2006, 18:59
inter inter ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2005
Ort: Kassel
Beiträge: 157
Standard AW: Verlängerung EU Rente

Zitat:
Zitat von Frodo
stehe jetzt vor dem gleichen Problem.Meine EU-Rente wurde nicht verlängert trotz Lymphödem und Coxalgie sowie Herzrhythmusstörungen.War erst im September zur Reha, dort wurde die Verlängerung befürwortet.Habe Widerspruch eingelegt.

H@llo Frodo,
das Nichtverlängern von EU-Renten ist aber nichts Neues, zumal bei den etwas jüngeren Betroffenen.
Allerdings würde ich dringend empfehlen, Dir beim VdK oder anderen Gelehrten einmal Rat zu holen, weil ich glaube, daß die Reha-Ärzte Dir diesen Schlamassel eingebrockt haben. Sie erzählen eines und schreiben etwas anderes, das ist auch hinreichend bekannt.
Du hast ein Recht auf Einsicht in den Entlassungsbericht der Kurklinik. Aber fall nicht in Ohnmacht, wenn Du ihn liest :-)
Widerspruch ist korrekt.
Viel Glück!

Liebe Grüße :-)

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  #6  
Alt 13.11.2006, 13:51
Frodo Frodo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2006
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 16
Standard AW: Verlängerung EU Rente

Habe Kurbericht gelesen,war nichts drin was ich nicht schon wüßte.Auf dem Arbeitsmarkt bin ich unter 3 Stunden einsetzbar - "Rätsel in der Finsternis"-

Viele Grüße Frodo
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