Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.04.2008, 17:40
wilmue wilmue ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 18
Standard Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Hallo,
meine Frau hat eine AHB nach Brustkrebs absolviert die Klinik hat Ihr mit dem Entlassungsschein Arbeitsfähigkeit bescheinigt, gegen diesen Bescheid möchte ich Widerspruch einlegen.Muss ich mich an die Klinik wenden oder wer ist zuständig.Meine Frau steht in keinem Leistungsbezug da Sie seit 30 Jahren eine Muskelerkrankung hat nicht arbeiten kann.Das Thema Rente hat sich nie gestellt da nicht genügend Versicherungszeiten zusammen kommen.

Gruss Willy
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.04.2008, 22:08
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 288
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Hallo Willy,

was soll der Widerspruch bringen, wenn Deine Frau keinerlei Leistungen bezieht und
Rente nicht in Frage kommt? Wofür benötigt Sie dann die Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit?
Sorry, ich wunder mich nur etwas darüber, warum Du Dir die Arbeit mit dem Widerspruch
machen willst....
Ansonsten gilt wohl grundsätzlich, Widerspruch bei der Stelle einreichen, die den Bescheid erstellt hat.

Gruß
Gaby
__________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
www.palliaktiv.de
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.04.2008, 19:49
wilmue wilmue ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 18
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Zitat:
Zitat von Gaby Beitrag anzeigen
Hallo Willy,

was soll der Widerspruch bringen, wenn Deine Frau keinerlei Leistungen bezieht und
Rente nicht in Frage kommt? Wofür benötigt Sie dann die Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit?
Sorry, ich wunder mich nur etwas darüber, warum Du Dir die Arbeit mit dem Widerspruch
machen willst....
Ansonsten gilt wohl grundsätzlich, Widerspruch bei der Stelle einreichen, die den Bescheid erstellt hat.

Gruß
Gaby

Hallo Gaby,

vielen dank für die info.
Ich möchte kurz die Verwunderung aufklären.
Ich möchte mich nur gegen die Willkür einer Ärztin wehren
der es offenbar nicht gefallen hat, das ich nach einem Herceptin Tropf für meine Frau nachgefragt habe.
Daraufhin wurden Massagen und Bäder und die zugesagte Verlängerungswoche gestrichen.Die Arbeitsfähigkeit ist auch wieder so eine Willküraktion gegen die wir uns aber wehren wollen.Damit muss sich die Ärtztin ja erklären wie Sie zu dieser Endscheidung gelangt ist.

Gruß Willy
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.04.2008, 22:40
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Hallo Willy,

mir ist gesagt worden: die Stelle, die die AHB bewilligt hat, ist für Unstimmigkeiten zuständig.

ABER: die Entscheidung, WELCHE Therapien während der AHB angewendet werden, obliegt den Kurärzten. Selbst bereits vorgesehene Anwendungen können und dürfen kurzfristig geändert werden. Warum die Änderung stattfindet, sollte mit dem Patienten besprochen werden. Ich wette fast, dass man deiner Frau auch eine Erklärung gegeben hat. Inwieweit nun dahinter Willkür steckt, kann ich nicht sagen. Dafür gibt es einfach viel zu viele Möglichkeiten für die Therapie-Streichung.

Ich wage deshalb zu behaupten, dass dein Einwand gegen die Streichung im Sande verlaufen wird.

Bleibt also die Arbeitsfähigkeit, die man deiner Frau bescheinigt hat, obwohl es überhaupt keinen Grund für diese Feststellung gegeben hat.

Nun, lieber Willy, DAS wird die Klinik entweder mit einem "Missverständnis" erklären oder... mit der Tatsache, dass das Entlassungsformular, welches von der Kurärztin ausgefüllt werden musste... die Feststellung "Arbeitsfähig" oder "Arbeitsunfähig" enthielt.
Und diese Feststellung ist im Normalfall "zwingend" notwendig. Soll heißen: es wird verlangt, diese Feststellung zu treffen.

Willy, überleg dir den Einwand noch einmal. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du eine Antwort erhalten wirst, die dich und deine Frau auch nicht befriedigen wird.

Als mein Mann im letzten Frühling in der Reha war und über starke Bauchschmerzen sowie Blähungen und einen stark anschwellenden Bauch klagte, wurde er mit den Worten, er neige wohl zu einem Blähbauch, abgespeist.
2 Wochen nach Ende der Reha lag er auf dem Op-Tisch als Notfall-Patient. Diagnose: Darmkrebs.
Damals wäre ich der Ärztin am liebsten an die Gurgel gesprungen...
Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich die Sache auf sich beruhen lassen. Die Beschwerden waren angeblich zu unspezifisch, um sofort an einen schlimmen Befund zu denken. Na ja......

Manchmal schont man seine Nerven, wenn man einfach mal tief durchatmet.

Verständnisvolle Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.04.2008, 14:52
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 288
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Manchmal schont man seine Nerven, wenn man einfach mal tief durchatmet.

..schmunzel .... das hab ich auch gedacht, und irgendwie benötigt man die verbleibende Kraft vielleicht auch für wertvollere Unternehmungen als einen Widerspruch ohne dringende Notwendigkeit einzureichen)

Aber, Willy... ich möchte dich nicht von deinem Vorhaben abbringen. Wenn du genug Kraft und Zeit hast, dann machs halt. Ich halte auch nichts davon, grundsätzlich alles so hinzunehmen, aber mittlerweile überleg ich mir immer, ob meine Zeit mir das wert ist und ob etwas für mich Sinnvolles dabei herauskommen kann.

Liebe Grüße
Gaby
__________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
www.palliaktiv.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.04.2008, 19:53
Benutzerbild von Manitoba
Manitoba Manitoba ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: 35578 Wetzlar
Beiträge: 25
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Hallo wilmue,
Also ich muss ganz erhrlich sagen, Dein Vorhaben ist absolut unnötig.
Welcher vernünftiger Mensch stellt schon eine Antrag von dem er gar nichts hat. Die Angestellten haben schon genug zu tun, als sich mit so einem Unsinn umzuärgern. Die Zeit könnte sinnvoller für Bedüftige genutzt werden. Ich möchte Dich bitten von Deinem Vorhaben Abstand zu nehmen, damit die Sachbearbeiter sich Aufgaben widmen können für Menschen die es nötig haben.
Nichts für Ungut,
Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.04.2008, 22:36
wilmue wilmue ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2007
Beiträge: 18
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Zitat:
Zitat von Manitoba Beitrag anzeigen
Hallo wilmue,
Also ich muss ganz erhrlich sagen, Dein Vorhaben ist absolut unnötig.
Welcher vernünftiger Mensch stellt schon eine Antrag von dem er gar nichts hat. Die Angestellten haben schon genug zu tun, als sich mit so einem Unsinn umzuärgern. Die Zeit könnte sinnvoller für Bedüftige genutzt werden. Ich möchte Dich bitten von Deinem Vorhaben Abstand zu nehmen, damit die Sachbearbeiter sich Aufgaben widmen können für Menschen die es nötig haben.
Nichts für Ungut,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Ärzte die solche Bescheinigungen ausfüllen haben auch eine Verantwortung wenn sie durch Inkompetenz glänzen muss man dagegen einschreiten. Die BFA und das Sozialministerium in Kiel haben von mir ebenfalls einen
ausführlichen Bericht bekommen Wenn Medikamente aus Kostengründen verweigert werden
wie in unserem Fall, dann muss man an die maßgebenden Stellen herantreten.
Wenn sich jeder nur verkriecht wird es auf Dauer keine Änderung geben.

Gruß
Willy
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.04.2008, 09:10
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 271
Standard AW: Arbeitsfähigkeit wo Widerspruch einreichen

Tja, Willy !

Deinen Einspruch halte ich auch für sinnlose Energieverschwendung. Es wird nichts dabei herauskommen. Du solltest doch wissen, wie "schmerzfrei" die Behörden sind. Sie werden Dich abwimmeln, Du wirst keine zufriedenstellende Erklärung bekommen und letztlich hat sich für Euch nichts geändert, Nutze Deine Reserven lieber, um Deiner Frau beizustehen und etwas Schönes mit ihr zu unternehmen, als Dich mit diesem unsinnigen Schreibkram zu belasten.

Nichts für ungut.

LG
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:43 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55