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AW: Berufsunfähigkeit nach Non Hodgkin; private BU
Hallo
die Ärzte der Versicherung haben meine BU festgestellt und diese wird regelmäßig überprüft. Was ich nur raten kann, ist keine generelle Schweigepflichtsentbindung gegenüber einer Versicherung geben. Ich habe meine Arztbriefe und den Auskunftsbogen meinen Ärzten selber gegeben.
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Liebe Grüße Barbara |
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Stichworte |
berufsunfähigkeit, non hodgkin, versicherung |
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