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  #1  
Alt 12.10.2002, 20:22
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Standard Freistellung??

Hallo, jemand sagte mit jetzt man könne sich von seinem Arbeitsgeber freistellen lassen und weiter Lohnfortzahlung durch die KK bekommen, wenn sich ein naher Angehöriger im Endstadium der erkrankung befindet. Ist das richtig. Hat jemand damit erfahrung? ( bei mir handelt es sich um meinen Mann)
danke sandra
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  #2  
Alt 12.10.2002, 22:54
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Standard Freistellung??

allerdings nur bei Kindern bis zu 12 Jahren, die gesetzlich versichert sind (Erweiterung der bisher bestehenden Möglichkeiten bei "normaler" Erkrankung seit August 2002)
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  #3  
Alt 13.10.2002, 00:41
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Standard Freistellung??

Hallo Sandra,
soweit ich aus eigener Erfahrung weiß, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du sprichst mit Deinem Arbeitgeber und bittest um unbezahlten Urlaub oder Du gehst zu Deinem Hausarzt und läßt Dich auf unbestimmte Zeit krankschreiben. Wenn Du sagst worum es geht wird das jeder Arzt sofort tun.
Etwas anderes gibt es im "Sozialstaat" Deutschland leider nicht.
Ich wünsch Dir viel Kraft
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  #4  
Alt 14.10.2002, 21:04
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Standard Freistellung??

Hallo Sandra,

ich habe auch unbezahlten Urlaub genommen und die Krankenkasse hat bezahlt. Allerdings habe ich auch eine Tochter unter 12 und mein Mann sollte eigentlich ins Krankenhaus, wollte er aber nicht. Aber vorsicht die KK versucht gerne es auf die Pfegeversicherung abzuwälzen. Da braucht man gute Nerven oder eine verständnisvolle Sachbearbeiterin.Ich hoffe auch Dein Arbeitgeber macht mit. Meiner hat mir jetzt 6 Monate nach dem Tod meines Mannes gekündigt mit der Begründung ich hätte so oft gefehlt- 8 Wochen- nicht auf seine Kosten.
Ich wünsch Dir viel Kraft.
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  #5  
Alt 14.10.2002, 21:18
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Standard Freistellung??

Hallo Sandra,

ich möchte noch hinzufügen, dass ich nach langem hin und her zwei Wochen unbezahlten Urlaub genommen habe. Leider ist meine Mutter in der ersten Woche zu Hause gestorben. Von fünf Wochen Sterbebegleitung habe ich vier gearbeitet. Mein Arbeitgeber hat mir vier Wochen später gekündigt. Wenn ich das nochmal durchmachen müste würde ich mich krankschreiben lassen. Den Job riskiert man wohl so oder so. Ich würde die stressfreie Version nehmen.
Mein Arbeitgeber hat sehr "Verständnissvoll" getan, ich bekam aber nicht mal einen Beerdigungstag.
Alles Liebe
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  #6  
Alt 10.11.2002, 15:32
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Standard Freistellung??

Hallo Sandra,

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Krankenkassen können allerdings in Ihren Satzungen die Haushaltshilfe als Mehrleistung anbieten.
In der Satzung meiner Krankenkasse heißt es, dass Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung gestellt wird, wenn nach ärztlicher Bescheiniung die Weiterführung des Haushalts wegen akuter Krankheit nicht möglich ist; längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.
Darüber hinaus kann meine Krankenkasse in begründeten Ausnahmenfällen Haushaltshilfe in angemessenen Umfang zur Verfügung stellen.
Frage doch mal bei der Krankenkasse deiner Mutter nach, ob es in deren Satzung auch diese Mehrleistung gibt.
Viel Glück

Silke
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