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  #1  
Alt 03.01.2008, 19:56
Fragensteller Fragensteller ist offline
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Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 2
Ausrufezeichen GdB Herabstufung, benötige Beratung.

Hallo,

ich habe ein paar Fragen wie wir uns verhalten sollen.
Die Mutter meiner Freundin, wurde eine Teillunge entfernt wg. Krebs.
Sie hat damals einen GdB von 100% bekommen und soll jetzt nach 5 Jahren auf 20% herabgestuft werden.

Vorab hat sie einen Anhörungsbogen bekommen, worauf wir schon geantwortet haben und die aktuellen Unterlagen des Facharztes von dem Versorgungsamt angefordert wurden. Jetzt kam der 2te Anhörungsbogen und es soll immernoch bei 20% bleiben.

Von 100% auf 20% ist jedoch nicht gerechtfertigt, aus der Sicht meiner Freundins Mutter, da Ihr ja immerhin die halbe Lunge fehlt. Sie war daraufhin nochmal bei Ihrem Facharzt und der bestätigte Ihr nun auch eine chronische Bronchitis mit tägl. medikamentöser Behandlung, ebenso Schwerhörigkeit mit Hörgerat.

So nun zu meiner eigentlichen Frage:

Was sollte ich denn jetzt auf die 2te Anhörung schreiben?
Wie sollten wir uns verhalten?
20% sind meines Erachtens wirklich zu weni, 50% wären eher angemessen und sind auch angestebt.

Eine Bekannte von Ihr hatte ähnliche Sympthome und hat 3 Jahre vor dem Sozialgericht geklagt und Recht bekommen. Steht Ihr dies jetzt auch bevor?

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Fragensteller
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  #2  
Alt 04.01.2008, 06:51
yabuck yabuck ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
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Beiträge: 50
Standard AW: GdB Herabstufung, benötige Beratung.

Hallo,

bis zum Gang zum Sozialgericht gibt es zum Glück noch einige "Zwischeninstanzen".

Erstmal solltet ihr euch mit dem Arzt besprechen. Wenn er die Absenkung auch für nicht gerechtfertigt hält, reicht ausführliche Stellungnahmen als Widerspruch ein (Fristen beachten!!!).

Lasst Euch, wenn es Euch über den Kopf wächst, von einem Sozialverband beraten oder vertreten. Macht auf das Versorgungsamt auch noch zusätzlich "Eindruck".

Glaube nicht, dass in diesem Fall ein Gang vors Sozialgericht erforderlich sein wird....

LG und viel Glück
yabuck
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  #3  
Alt 04.01.2008, 19:11
Fragensteller Fragensteller ist offline
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Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 2
Standard AW: GdB Herabstufung, benötige Beratung.

Danke für die Antwort.

Ich schreibe jetzt erstmal die Antwort auf die 2te Anhörung.
In dieser erwähne ich erstmal die Folgesymptome und die Schwerhörigkeit und das wir eine mind. 50% Behinderung für angemessen halten.

Ich könnte schon fast wetten, dass sie trotzdem auf die 20% pledieren.
Ämter hlat.

Sollte ich die weiteren Schritte, das Sozialgericht und/oder den Sozialverband, erst in dem Widerspruch erwähnen oder jetzt schon?


Danke!
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  #4  
Alt 04.01.2008, 21:28
yabuck yabuck ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: zwischen Cuxhaven und Bremerhaven
Beiträge: 50
Standard AW: GdB Herabstufung, benötige Beratung.

Zitat:
Zitat von Fragensteller Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.

Ich schreibe jetzt erstmal die Antwort auf die 2te Anhörung.
In dieser erwähne ich erstmal die Folgesymptome und die Schwerhörigkeit und das wir eine mind. 50% Behinderung für angemessen halten.

Ich könnte schon fast wetten, dass sie trotzdem auf die 20% pledieren.
Ämter hlat.

Sollte ich die weiteren Schritte, das Sozialgericht und/oder den Sozialverband, erst in dem Widerspruch erwähnen oder jetzt schon?


Danke!
Hallo,

auf jeden Fall soll auch der Arzt etwas aussagekräftiges Schreiben. Das wiegt oft schwerer, als Deine Stellungnahme.

Du kannst ja mal leise andeuten, dass Du bereits mit Deinem Anwalt o.ä. Kontakt aufgenommen hast. Schaden kann es nicht, ob es hilft.....ich weiß es nicht.

LG
Yabuck
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  #5  
Alt 07.01.2008, 15:58
flora flora ist offline
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Registriert seit: 09.11.2005
Beiträge: 55
Standard AW: GdB Herabstufung, benötige Beratung.

Versuch es mal beim VdK. Die kümmern sich um Behinderte und deren Probleme.Es gibt dort Patientenanwälte,die auf solche Sachen spezialisiert sind.
Kann sein, daß man Mitglied werden muß,kostet aber nicht so viel.
Es ist sicher einen Versuch wert.
Gruß Flora
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