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  #1  
Alt 13.10.2006, 14:02
Benutzerbild von Frau M.
Frau M. Frau M. ist offline
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Standard Entmündigung

Hallo

Ich habe ein Problem:

Meine Schwester hat einen Hirntumor und so wie die Entwicklung aussieht, hat sie nur noch wenige Wochen zu leben. Innerhalb weniger Wochen hat sich ihr Zustand sehr verschlechtert, sie kann nicht mehr sprechen und nicht mehr gehen.

Nun rief mich heute mein Schwager an, er brauche meine Telefon- Nummer und noch andere Dinge, weil er sie Entmündigen lassen muß. Mit 60 Minuten Abstand habe ich jetzt ein komisches Gefühl, welche Veranlassung hat er dazu? Seine Begründung war was mit Versicherungen, hat sich aber auch nicht klar ausgedrückt.

Braucht man das, um eine sterbenskranke Person irgendwo hin "einzuweisen", Hospiz oder so? Ich stehe etwas auf dem Schlauch und würde gerne wissen, ob mir einer hier was dazu sagen kann.

Danke
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  #2  
Alt 13.10.2006, 14:25
selenio selenio ist offline
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Standard AW: Entmündigung

Hallo,

bei einer Patientenverfügung lautet doch die Formel " wenn ich meinen Willen nicht mehr ausdrücken kann...". Das ist ja nicht gleichbedeutend mit "wenn ich nicht mehr sprechen kann".

Frage: Ist deine Schwester ansprechbar, kann sich sie durch Zeichen eindeutig 'ja' oder 'nein' sagen? Kopf- oder Handbewegung?
Dann müßte es möglich sein, daß Du mit einem Notar Deine Schwester
aufsuchst und Ihr eine Art Not-Patientenverfügung durch Befragung erstellt.

Viel Erfolg und alles Gute für Deine Schwester!
selenio
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  #3  
Alt 13.10.2006, 14:32
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Frau M. Frau M. ist offline
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Beiträge: 43
Standard AW: Entmündigung

Ich habe sie letztes WE gesehen, da war es schwer zu sagen, ob sie wirklich in der Lage ist, klar zu verstehen, was sie will. Es scheint ihr allerdings wieder schlechter zu gehen. Ich glaube, das mit dem Notar wird nicht mehr möglich sein....

Danke für deine lieben Wünsche
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  #4  
Alt 13.10.2006, 17:57
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.974
Standard AW: Entmündigung

hallo Frau M.
das Wort Entmündigen hat einen hässlichen Beigeschmack. Deshalb ist es schon vor einigen Jahren durch das Wort Betreuung erstezt worden.

Die Betreuung ist erforderlich wenn jemand aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustand nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die Betreuung wird für verschiedene Betreiche eingerichtet.
Meistens sind das:
1) finanzielle Angelegenheiten : ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer regelt wichtige finanzielle Angelegenheiten für den Hilflosen. z.B. Miete, Versicherungen, persönlicher Unterhalt, usw.
2) gesundheitsfürsorge : ein amtlich bestellter Betreuer regelt alles was für die Gesundheit wichtig ist. Einwilligung für Krankenhausaufenthalte, OP einwilligungen, Arztwahl, Arzttermine, usw
3) Aufenthaltsbestimmung: ein vom Amtsgericht bestellter Betreuer regelt alle Fragen die den Aufenthalt regeln. z.B. Kann der Betroffene noch allein in einer Wohnung leben oder ist der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Hospiz erforderlich weil die Betreuung zu Hause nicht gewährleistet ist

Das sind die wichtigsten Bereiche. Die können aber noch weiter aufgegliedert werden.
Als Betreuer können eingesetzt werden, Ehepartner,Lebenspartner, Familieneangehörige, Hauptberufliche Betreuer oder auch ehrenamtliche Betreuer.
Diese werden durch einen Amtsrichter eingestzt. Es ist hierbei nicht so das der Betroffene keine Rechte mehr hat. Er hat nach wie vor das erste Wort für die Sachen die ihn selbst betreffen. Der Betreuer regelt nur die Sachen die man selbst nicht mehr kann.
Es braucht auch keiner befürchten das ein Betreuer jetzt einfach so das Konto leerräumen kann. Er muss immer belegen wofür das Geld ausgegeben worden ist.
Auch einfach so abschieben in ein Heim oder so geht nicht wenn derjenige es selbst nicht will, es sei denn er kann die Situation durch eine Krankheit nicht mehr richtig einschätzen.

Es können für alle Bereiche ein Betreuer eingesetzt werden aber es können auch mehrere sein die jeweils für einen Teilbereich zuständig sind.

Eine Betreuung ist mit Sicherheit nicht das schlechteste, denn er handelt im Interesse eines Menschen der dazu selbt nicht in der Lage ist. Sollten daran zweifel aufkommen kann man diese dem zuständigen Amtsgericht mitteilen die dann die Situation überprüft.
Wir hatten für meinen Schwiegervater auch eine Betreuung und ohne die hätten große Hauttumore nicht operativ entfernt werden können und erhätte unötig Schmerzen erleiden müssen. Ist jetzt nur ein Beispiel

Wenn noch Fragen sind beantworte ich die gern wenn ich kann
silverlady
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  #5  
Alt 13.10.2006, 18:48
Benutzerbild von iris1506
iris1506 iris1506 ist offline
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Beiträge: 557
Standard AW: Entmündigung

liebe frau M,

ich kann silverlady da nur beipflichten.
ich selbst bin rechtliche betreuerin meiner mutter.


lieben gruß

iris
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  #6  
Alt 13.10.2006, 19:26
selenio selenio ist offline
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Registriert seit: 22.03.2005
Beiträge: 140
Standard AW: Entmündigung

Hallo nochmal,

Das mit dem gerichtlich bestellten Betreuer ist schon richtig.

In vielen Patientenverfügen wird ja eben auch ein Bevollmächtigter benannt,
der die notwendigen Geschäfte tätigt, der aber vor allem berechtigt ist,
die medizinischen und pflegerischen Wünsche des verfügenden Patienten durchzusetzen:
will der Patient künstlich ernährt werden, welche Medikamente (Sedativa, Analgetika)
sollen dann noch gegeben werden, sollen noch operative Eingriffe, Reanimationen
vorgenommen werden dürfen und so weiter.

Ich halte es eben für wichtig, daß diese persönlichen Entscheidungen tatsächlich
von dem betroffenen Patienten gefällt werden, wenn das noch irgendwie
möglich ist, selbst wenn dies nur durch Befragung möglich ist. Leider ist ja
in einigen Fällen der Wille des Patienten nicht mehr zu ermitteln, weil alles so schnell
geht.

Viele Grüße
selenio
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  #7  
Alt 16.10.2006, 09:30
Benutzerbild von Frau M.
Frau M. Frau M. ist offline
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Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 43
Standard AW: Entmündigung

Hallo, danke für euren Zuspruch und eure Antworten.
Ich habe nochmals mit meinem Schwager gesprochen, im Beisein meiner Schwester. Es geht ihm wirklich nur um organisatorische Dinge, ich habe dem zugestimmt. Meine Schwester ist damit einverstanden, sie kann zwar nicht sprechen, aber sie versteht schon noch alles und wenn ihr etwas nicht paßt, dann kriegt man das durch vehementes Augenrollen und Kopfschütteln schon mit.

Nochmals Danke an euch....Liebe Grüße von mir
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