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  #1  
Alt 29.04.2004, 23:12
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Hallo,
es wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben würde und zwar ist mein Vater vor 6 Wochen an Krebs gestorben ich möchte nun die Krankenakte von meinem Vater aus dem Krankenhaus haben, ich will denen nicht die Rechtanwälte auf den Hals hetzen, ich möchte nur ganz genau detaliert wissen was er alles hatte.
Welche Rechte habe ich?
Hat jemand das schon mal versucht?

Bin für jeden Hilfe dankbar!!!!
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  #2  
Alt 05.05.2004, 00:30
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

hallo Stefani...Erst mal mein herzliches Beileid weil du deinen Vater verloren hast...Ich weiß nicht ganz genau wie die Rechtslage ist...Aber du hast als direkte Angehörige soweit ich es weiß auf jeden Fall Anspruch auf Einsicht der Krankenakte deines Vaters....Vielleicht kannst du auch Kopien erstellen.. Wenn es sein muss, hetz ihnen trotzdem den Anwalt auf den HAls...Schließlich ist es dein Verdammtes Recht alles zu wissen....Also ran an die akten...wünsche dir alles gute....
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  #3  
Alt 06.05.2004, 10:11
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

liebe stefanie,

erstmal meine aufrichtige anteilnahme zum tod deines vaters.
jetzt zu deiner frage:

ich setze dir mal 2 links hierrein und hoffe es hilft dir weiter:


http://www.datenschutzzentrum.de/mat...d/patrecht.htm

http://www.rechtspraxis.de/arzt/krankenunterl.htm

auslegungsfähig ist natürlich der Punkt "ob es dem willen des verstorbenen entsprochen hätte...." bzw. aus welchem grund du einsicht in die krannkenakte nehmen möchtest...

alles gute

claudia
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  #4  
Alt 07.05.2004, 18:58
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Hallo Stefani,
als Tochter kannst Du selbstverständlich Einsicht in die Krankenakte nehmen! Zu dem Aspekt "...ob es dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätte ...": Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nächsten Angehörigen und Erben des Verstorbenen informationsberechtigt sein sollen.

Anderes kann nur dann gelten, wenn der Patient zu Lebzeiten sich sinngemäß dahingehend geäußert hat: "keiner soll wissen, was mit mir los ist, auch nach meinem Tod nicht". War also z.B. Dein Vater als er noch lebte damit einverstanden, dass seine behandelnden Ärzte auch mit Dir oder anderen Angehörigen über seine Krankheit und Behandlung gesprochen haben, folgt daraus ohne weiteres sein Einverständnis über den Tod hinaus.

Anwälte sollte man erst dann einsetzen, wenn Ärzte oder Krankenhaus sich nachhaltig weigern, oder wenn es auf´s Geld nicht so ankommt.

Kopien fertigen z.B. Krankenhäuser meist nur gegen saftige Kopierkosten. Dagegen ist leider nichts zu machen. Will oder kann man die Kosten nicht tragen (z.B. € 0,50 pro Seite bei langer Krankengeschichte kann schon ziemliche Kosten verursachen), bleibt leider nur die Akteneinsicht vor Ort unter Aufsicht.

Viel Erfolg, Lea
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  #5  
Alt 10.06.2004, 21:35
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Hallo Ihr Alle,
ich wollte euch nur mitteilen das ich gestern die Krankenakte von meinem Vater gesehen habe. Sie waren sehr nett und zuvorkommend im Krankenhaus und haben keine Probleme gemacht. Ich hatte genügend Zeit und nächste Woche nimmt sich der Chefarzt Zeit um noch meine Fragen zu beantworten. Ich habe sogar Kopieen von bestimmten Sachen bekommen ohne was bezahlen zu müssen. Ich bin echt positiv überrascht und dankbar das sie so kooperativ waren.
DANKE für die, die mir geholfen haben!!!

Viele Grüße Stefani
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  #6  
Alt 02.09.2004, 14:04
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.231
Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

nach oben wegen Frage von Kerstin
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  #7  
Alt 02.09.2004, 20:54
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Den Thread hatte ich doch glatt übersehen, vielen Dank für die Info.

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Vater ist am 13.6. im UKE in HH verstorben nachdem er dort zuvor nach einer OP über 9 Wochen auf der Intensiv gelegen hat. Meine Frage ist, ob wir als Hinterbliebene (ich als Tochter auch, oder evtl. nur seine Frau?) ein Recht haben die Patientenakte einzusehen bzw. Kopien zu bekommen. Bisher haben wir nur eine Kopie des abschliessenden Berichts der Chirurgie an den behandelnden Onkologen bekommen. Am Ende des Berichts wird angekündigt der Bericht der Anästhesie in dem der Verlauf auf der Intensiv geschildert würde, würde dem Onkologen in Kürze zugehen. Eine Kopie hiervon haben wir dann aber nie bekommen. Da werde ich beim Onkologen bzw. auch ggf. im UKE nachfragen, aber ich würde gern wissen ob ich das Recht habe das einzufordern oder ob es nur ein nette Geste wäre wenn man es uns schickt, ebenso wie der Rest der Unterlagen die dort ja über so einen langen Zeitraum bestimmt angefallen sind. Ich hätte einfach gern die komplette Akte....

Kann ich bzw. die Frau meines Vaters die Herausgabe der gesamten Akte vom UKE einfordern, geht das so oder ist das schwierig und braucht man ggf. einen Anwalt? Kann ich mich da auf einen bestimmten Paragraphen berufen? Wer hat generell die Rechte an den Berichten usw.?

Vielen Dank im voraus.

Kerstin

Habs jetzt hier reinkopiert und den anderen gelöscht

Gruß
Wolfgang
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  #8  
Alt 03.09.2004, 21:16
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Hallo Kerstin,

Ich hatte absolut keine Probleme die Krankenakte ein zu sehen der Chefarzt hat sich sogar Zeit genommen mir meine Fragen zu beantworten und mir einiges zu erklären. Ich gebe dir aber noch einen Tip, es kommt sehr darauf an wie du die Leute ansprichst, also sei nett und höflich und sag am besten das du die Akte brauchst um mit dem verlust fertig zu werden und damit abschließen zu können.

Wenn du noch fragen hast oder Hilfe brauchst schreib mir einfach!

Viele Grüße Stefani
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