Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Nachsorge und Rehabilitation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.01.2007, 08:09
Sabine1205 Sabine1205 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2006
Beiträge: 18
Standard wann wieder reha?

Ich bin im Dez. 2005 an Darmkrebs operiert worden, zum Glück keine Chemo, keine Bestrahlungen. Anschließend AHB, bzw Reha. Seit fast einem Jahr arbeite ich wieder voll, fühle mich seit einigen Monaten aber erschöpft, müde, habe starke Schlafstörungen usw. Ich würde gerne noch einmal eine Reha machen. Ich bin beihilfeberechtigt und in den Vorschriften steht, dass ich erst nach drei Jahren wieder Anspruch darauf habe.
Was kann ich tun? Wie kann ich argumentieren? Habt ihr Erfahrungen damit, welche Möglichkeiten es gibt?
Danke!
Sabine
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.01.2007, 10:59
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: wann wieder reha?

Hi sabine
in den harten Zeiten der Sparmaßnahmen geht das leider nicht mehr so einfach mit der zweiten und dritten Reha (Krebsnachsorge)
Du schreibst du bist beihilfeberechtigt, dass bist du Beamtin oder Beamtenehefrau mit nicht so wahnsinnigviel Einkommen... Bist du Beamtenehefrau und gehst du arbeiten dann würde die Reha über die DRV laufen.
Es gibt extra Krebsnachsorgerehaformulare (zumindestens in nRW) da schreibt dein Arzt deine Probs rein...und die Rente wird bewilligt oder nicht. In der Regel wird heute leider eine Reha abgelehnt, wenn kaum Probs da sind, und erst im Widerspruch bewilligt. Eigentlich sollte man die Reha nach einem Jahr antreten.
Bist du nur Hausfrau und somit nicht mehr über die DRV versichert, müsste die PKV die Reha zahlen... und die haben halt andere Anweisungen und halten sich soweit ich weiß an diese drei jahre sehr strikt.
Bei der DRV können die Abstände auch kürzer sein, wenn es eine medizinische Indikation gibt.
Nicht immer sind die privaten KK besser...
Kann mich aber auch irren, vielleicht weiß ein anderer mehr überr die Rechtslage..
Fakt ist Antrag einreichen ggf. Widerspruch einlegen und mit den Ärzten sprechen und die als Hinterhalt für gute Argumente für die Reha haben
Barbara
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.01.2007, 13:42
Sabine1205 Sabine1205 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2006
Beiträge: 18
Standard AW: wann wieder reha?

Liebe Barbara,
danke für deine Antwort. Ich bin selbst Beamtin und habe mir schon gedacht, dass das Ganze schwierig wird.
Vielleicht hat ja noch jemand aus dem Forum den ein oder anderen Tip!?
Sabine
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:21 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55