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  #1  
Alt 23.02.2007, 09:10
deena3 deena3 ist offline
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Registriert seit: 25.06.2006
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Standard Reha für Rentner nach Gesundheitsreform

Liebe Betroffene, nun war ich gerade erst zur Reha in Boltenhagen (sehr schön!) und denke bereits - wegen der verbliebenen "Restschäden" über eine Wiederholung nach. Wird dies nach "Ullas Gesundheitsreform" einfacher oder schwieriger auch als Rentnerin noch einmal eine Kur zu erhalten? Wer weiß etwas?
deena3
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  #2  
Alt 23.02.2007, 12:02
Benutzerbild von Bianca 27
Bianca 27 Bianca 27 ist offline
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Standard AW: Reha für Rentner nach Gesundheitsreform

Hallo deena,

ich war letztes jahr im August in Boltenhagen- mir hats es auch sehr gut gefallen- obwohl es mir nicht so gut ging...
Nun würde ich mich gerne bei Deiner Frage einklinken.

Ich bin nämlich auch seit diesem Jahr verrentet (Erwerbsminderungsrente) - eigentlich dachte ich- Reha gibts nun für mich nicht mehr.
Mit einer Reha soll doch die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden- oder liege ich da falsch?

Das letzte Jahr hat mich ziemlich gebeutelt. Jetzt steht schon wieder eine Chemoänderung an.... irgendwie denk ich würde mir mal eine kleine Auszeit gut tun-

Also falls einer da in die Richtung eine Info hätte- fänd ich schön.

Gruß

Bianca
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  #3  
Alt 23.02.2007, 12:04
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Standard AW: Reha für Rentner nach Gesundheitsreform

Eien Reha Massnahme soll zu Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess dienen,
wie der Name schon sagt "Rehabilitation" .
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  #4  
Alt 23.02.2007, 12:36
deena3 deena3 ist offline
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Beiträge: 500
Standard AW: Reha für Rentner nach Gesundheitsreform

Liebe Bianca, liebe Christine, grundsätzlich gebe ich euch Recht, dass in erster Linie die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden soll, aber gem. § 31 Abs. , Satz 1 Nr. 3 SGB VI heißt es unter "Nach- und Festigungskuren für an Krebs Erkrankte"

Stationäre Reha-Maßnahmen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. Darüber hinaus können (auf können liegt vermutlich die Betonung!) bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bezw. Therapiefolgen vorliegen.[/I]

Auch die Kurärzte und die dortige Sozialbeauftragte bestärkten mich darin, dass eine Festigungskur möglich sei, aber dies war alles vor der Gesundheitsreform. Deswegen dachte ich, jemand weiß den neuesten Stand!!
Liebe Grüße deena3

Geändert von deena3 (23.02.2007 um 12:39 Uhr)
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