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  #1  
Alt 24.01.2005, 09:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gleichstellungsantrag?

hallo Ihr,
ich habe den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen und einen GdB von 100%. Damit ich in meinem Job mehr Urlaubstage und einen besseren Kündigungsschutz erhalte, muss ich doch glaube ich einen Gleichstellungsantrag stellen. Hat das jemand von Euch schon einmal gemacht? Wie funktioniert das?
LG clara
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  #2  
Alt 24.01.2005, 10:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gleichstellungsantrag?

Hallo Clara,
bei 100 % brauchst Du keinen Gleichstellungsantrag zu stellen. Du musst nur Deinem Arbeitgeber Deinen Schwerbehindertenausweis bzw. den Bescheid (wollen sie wohl eher haben) vorlegen. Gleichstellungsantrag stellt man nur, wenn man einen GdB unter 50% (= 30 o. 40%) hat. Die 5 Tage zusätzlichen Urlaub musst Du, glaube ich, auch extra beantragen. Trotzdem stehen sie Dir auch zu.
LG Elke
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  #3  
Alt 24.01.2005, 10:04
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gleichstellungsantrag?

desweiteren:
für die 5 zusätzlichen Urlaubstage wird kein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt. Du bekommst einfach nur im Jahr 5 Tage frei. Deswegen muss das beim Arbeitgeber gesagt werden, wann Du die 5 Tage nehmen willst. Manche stellen sich da ein bissschen popelig an. Hast Du einen spitze Arbeitgeber, tauchen die 5 Tage mehr einfach mehr in der Summe Deiner Urlaubstage auf und Du musst sie nicht extra anmelden.
LG
Elke
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  #4  
Alt 24.01.2005, 10:23
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gleichstellungsantrag?

Hallo Elke,
danke für die schnelle und ausführliche Info.
LG clara
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