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Alt 12.01.2014, 19:57
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Kündigungsschutz während der Behandlung

Hi
schnell den SB Ausweis beantragen (kann manchmal auch 3 Monate dauern) falls unter 50% und über 30% Gleichstellung beantragen. Der Kündigungsschutz ist nicht zu 100% weil man auch Schwerbehinderte kündigen kann zwar muss das I-Amt zustimmen, aber wenn für einen krankheitsbedingt kein Job da ist kann man auch kündigen (der Dachdecker im Rollstuhl in einem Betrieb mit 16 Leuten und in der Buchhaltung ist kein Job frei.....)
bei 700€ ist der KV und PV beitrag gering Zur Not leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen (ist wie Hartz 4 von der Höhe) Hängst davon ab wie hoch ihr Gehalt ist
1.Also an die Stadt zwecks SB Ausweis am besten Befunde mit einreichen und mit den Ärzten sprechen
2. Mit der KK sprechen
3. Fällt der Unterhalt weg und ist das Krankengeld zu wenig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen
4. falls in der GKV versichert gibt es auf alle Fälle 78 Wochen krankengeld (mit berechnet sind die Zeiten wo der Anspruch auf Krankengeld ruht (Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit, Übergangsgeld eines Rentenversicherungsträgers und so weiter
5. macht sie die Therapie in einer Klinik mit dem Sozialarbeiter der Klinik sprechen

mehr fält mir spontan nicht ein
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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