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Alt 09.03.2006, 18:30
Peter53
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln Wieder eine neue Belastung für chr.kranke

Hallo und einen schönen Tag,

Die Ankündigungen im Zusammenhang der verordnungsfähigen Medikamenten neu zu regeln, kann zu enormen Belastungen für den Einzelnen führen.
Das was auf uns chronisch kranken Patienten ab den 1.April genau zu kommt, vermag ich im Detail noch nicht einzuschätzen.
Die finanziellen Vorgaben je Quartal/Jahr pro Patient in der ambulanten Verordnung von verschreibungsfähigen Medikamenten, könnte zu erheblichen Konflikten zum Patient - Arztverhältnis führen. Ein Arzt, der seine Vorgaben unter Beachtung seiner Gesamtpatienten überzieht, wird kaum Rezepte auf “seine Rechnung” ausstellen. Oder? Ich meine hier gerade solche Medikamente wie in der Schmerztherapie üblich sind, wie Opiate in Form der Schmerzpflaster z.B. Transtec/Durogesic oder auch für Schmerzspitzen z.B. ACTIQ Schmerzstifte oder die einzelnen Mittel in der Krebs -
Therapie sprich Chemotherapie z.B., die alle sehr kostenträchtig sind.
Zu diesen Medikamenten gibt es kaum Ersatzmedikamente die preiswerter währen.
Die Festsetzung von Festbeträge bei bestimmten Wirkstoffen / Medis, die von den Krankenkassen übernommen werden, überfordert viele Patienten sicher.
Hier wurde relativ schnell und leise ein Gesetz verabschiedet, was zu Lasten von chronisch kranken Menschen führt.
Mal Auszüge
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel (OTC-Ausnahmeliste)
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend?
Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard?
Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Dürfen auch homöopathische Arzneimittel verordnet werden?
Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, wenn sie begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie eingesetzt werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation zwingend vorgeschrieben ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verordnet werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es zur Behandlung von schwerwiegenden UAW eingesetzt wird. Als schwerwiegend gelten UAW, wenn sie lebensbedrohlich sind oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen.

Es ist sicher auch richtig festzustellen, dass die Ausgaben von Medikamenten enorm hoch sind, ganz sicher auch Einsparung notwendig sind.
Ich bin nur der Meinung, dass wir betroffenen Patienten eine verlässliche Versicherung brauchen, die die notwendigen Kosten tragen sollte.
Ich persönlich fühle mich als Erwerbsunfähigkeitsrentner völlig überfordert, noch weitere zusätzlichen Kosten für Medikamente zu tragen.
Ich würde mich freuen, wenn mein kurzer Beitrag zu ein Meinungsaustausch führt. Danke im Voraus.
Euch allen wünsche ich ein schönen Tag und alles Gute.



Peter
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