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#1
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
@The Witch
bezüglich des Krankengelds kann ich natürlich nur von meinem Fall ausgehen - und da bin ich bei rund 75% des letzten Nettos. Und mein Hinweis ist ja, dass man sich vorher informieren soll ob der andere Weg, die Wiedereingliederung über die KK zu machen, auch geht. @Sandra43, ich habe heute einen freundlichen Brief an die BU-Versicherung geschrieben und die Situation geschildert, dass ich obwohl ich wieder arbeite finanziell sogar noch unter dem Krankengeld liege. Vielleicht zeigt sich die Versicherung doch noch kulant.
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Liebe Grüße von Don(na) Q. |
#2
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Hallo Don (na),
Daumen sind gedrückt. Kommt wahrscheinlich auf's kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen an. Rechtlich gesehen ist man während der Eingliederung (wenn ich jetzt nicht total daneben liege) ja noch arbeitsunfähig (so habe ich das zumindest verstanden.... Was mir aber noch einfällt, weil mir die Steuererklärung mit dem Krankegeld, BU-Rente, außergewöhnliche Belastungen etc. zu koscher war habe ich mir diesesmal für die Steuer 2012 einen Steuerberater gegönnt. Dieser meinte dass meine private BU-Rente komplett steuerfrei wäre, weil sie insgesamt befristet war bzw. für weniger als 2 Jahre gezahlt wurde. Ich weiß noch nicht ob das FA das anerkennt, da der StB erst mal Verlängerung beantragt hat und die Steuererklärung noch nicht beim FA ist. Ich war in der Kanzlei eigentlich bei einer StBeraterin, die ich flüchtig kannte und ihr Chef hat über meine Steuererklärung drübergeschaut und dann gemeint, dass das so funktionieren würde. Wie gesagt, weiß nicht ob es klappt -wenn Du Deine Steuererklärung noch nicht gemacht hast kannst Du ja mal nachforschen... Mehr weiß ichleider nicht dazu, auch nicht wo das stehen soll aber vielleicht weiß es ja jemand anderes hier im KK? Grüße Sandra Geändert von Sandra43 (04.07.2013 um 17:32 Uhr) Grund: Fehlenden Satzteil ergänzt |
#3
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AW: Finanzielle Einbußen bei stufenweiser beruflicher Wiedereingliederung
Zitat:
Arbeitsunfähig - ja, aber nicht berufsunfähig. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen die wenigsten BU-Versicherungen. Die Frage, ob und wann Arbeitsunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist, beschäftigt ebenfalls Gerichte. Das Kleingedruckte ist also immens wichtig. |
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