#1
|
|||
|
|||
Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur
Hallo Ihr Lieben,
ich war letztes Jahr in AHB. Wärend dieser Zeit bekam ich Übergangsgeld durch den Rentenversicherer ausgezahlt, da ich vorher schon 1 Jahr Krankengeld erhielt. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich eine"normale" Reha beantrage, erhalte ich dann anstelle meines Gehaltes Krankengeld von der Krankenkasse? Muß ich für die Kurtage Urlaub nehmen oder einen Teil? Kann man bei der Antragsstellung einer Reha angeben, dass man betriebsbedingt nur in bestimmten Monaten eine Reha-Maßnahme antreten kann (Arbeitgeber kann das schriftlich geben) Wer weiß hierzu die Antworten? |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|