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  #1  
Alt 24.01.2005, 18:49
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Beiträge: n/a
Standard Hallo Jeany / Kuraufenthalt

Hallo Jeany und alle anderen Frauen,

Jeany ich freue mich schon auf die Sendung im März. Bin schon sehr gespannt. Ich habe übrigens nun doch nur 4 x FEC bekommen und nun geht es wieder aufwärts - darüber bin ich sehr froh. Gleich mal eine Frage zur Kur. Worauf muß ich achten. Bekomme ich wärend der Kur genause Krankengeld wie bisher oder ändert sich etwas? Wieviel und wie lange muß ich dazuzahlen.
Kann man sich eine Kurklinik aussuchen ?. Danke schon jetzt für die lieben Antworten - Vielen Dank Hanne
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  #2  
Alt 24.01.2005, 19:21
Benutzerbild von Jeany
Jeany Jeany ist offline
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Registriert seit: 30.06.2004
Ort: Breckerfeld
Beiträge: 669
Standard Hallo Jeany / Kuraufenthalt

Huhu Hanne,
also, du kriegst doch bestimmt eine Anschlussheilbehandlung, da musst du nichts zuzahlen, du darfst halt nur nicht zu lange warten, bis du die AHB antrittst, die AHB muss kurze Zeit nach der Therapie angetreten werden!! ich konnte mir die Kurklinik aussuchen, ich war in Bad Oeynhausen, war echt toll da!! Wärend der Kur kriegst du Überbrückungsgeld(hiess das so, Mädels??), aber das geht alles automatisch. Ich z.B. wusste gar nicht, dass man wärend der AHB kein Krankengeld bekommt, habe da hinterher nen Bescheid von der ARGE Bochum bekommen, das Geld wurde genauso pünktlich gezahlt, wie das Krankengeld!Also kein Problem.
Jetzt wo du mit den Chemos fertig bist, wird es dir bestimmt bald wieder viel besser gehen!!Ich freue mich darüber, dass du so fröhlig klingst!!Sag mir mal, für welche Klinik du dich entscheidest!!
Dicke Knuddelgrüsse
von Jeany
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  #3  
Alt 24.01.2005, 22:56
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard Hallo Jeany / Kuraufenthalt

Hallo Hanne und Jeanny,
wenn bisher Krankengeld gezahlt wird und die AHB/ReHa seitens der Rentenversicherungsträger (also BFA/LVA) getragen wird, zahlen die das Übergangsgeld, das etwas niedriger als das Krankengeld ist. Die Krankenkasse meldet die Höhe des Krankengeldes an die BFA und basierend darauf errechnet sich das Übergangsgeld. Ich hatte im letzten Jahr 4 Wochen ReHa in Bad Münder (war auch super) und die erste Hälfte des Übergangsgeld wurde bei Rehaantritt gezahlt (die Einrichtung muss dem Rentenversicherungsträger den Antritt der Reha bestätigen). Die zweite Hälfte des Übergangsgeld wurde nach Ende der Reha gezahlt (die Rehaeinrichtung meldet den Abschluss der Maßnahme ebenfallos an den jeweiligen Träger).
Wenn Übergangsgeld seitens der BFA/LVA gezahlt wird mußt du keine Zuzahlungen in der Klinik leisten (war zumindest im vergangenen Jahr so und ich glaube, hat sich auch nicht geändert).
Ich habe damals die ganzen Unterlagen für die BFA über die Krankenkasse eingereicht und hatte bereits nach 5 Tagen Bescheid von der BFA wohin fahren kann. Du kannst aber auch versuchen eine Wunschklinik anzugeben, viele hatten dabei schon Glück. Ach ja, die Reha muss innerhalb von 4 Wochen nach Bewilligung angetreten werden. Den Anreisetermin (innerhalb dieser 4 Wochenfrist habe ich direkt mit der Klinik abgestimmt).
Hoffe, die Infos helfen dir ein bißchen weiter.
Hier in Hamburg gibt es übrigens eine Einrichtung 'Genesendenhilfe', die in Abstimmung mit den Patienten bei der Beantragung etc. behilflich ist.
Liebe Gruesse und viel Glück (und ein bißchen Geduld für den Papierkram)
wünscht
Birgit 64
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  #4  
Alt 25.01.2005, 09:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hallo Jeany / Kuraufenthalt

Hallo Jeany und Birgit64,
Danke für die schnelle Antwort und die guten Hinweise.

Ich bin mir sicher, und so sagte es auch die Ärztin, daß es bei mir keine AHB ist. Ich muß also zuzahlen. Dann bekomme ich doch sicher das Krankengeld weiter oder?

Ich möchte an die See - und hoffe das es klappt. Am 7. Februar bekomme ich die Unterlagen von der Ärztin zurück und reiche dann gleich die Kur bei der BFA ein.

Ich drücke Euch Hanne
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  #5  
Alt 25.01.2005, 12:50
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.098
Standard Hallo Jeany / Kuraufenthalt

Hallo Hanne,
du beantragst das ganze also bei der BFA und du bekommst derzeit Krankengeld? Wenn deine Ärztin sagt, dass es keine AHB ist (die muss ziemlich im Anschluss an die Therapie angetreten werden), dann ist es eine Reha. Wenn die BFA diese Maßnahme bewilligt, bekommst, da du ja jetzt Krankengeld beziehst, dann für die Zeit der Reha das Übergangsgeld (siehe oben). Und in dem Fall mußt du nichts zuzahlen und mußt nur bei der Einrichtung angeben, dass du Bezieherin von Übergangsgeld bist.

Liebe Gruesse
Birgit 64
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