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  #1  
Alt 18.01.2003, 23:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wegen Schwerbehindertenausweis kämpfen?

Hallo,
wer kann mir weiterhelfen? Ich hatte eine Krebserkrankung und mir wurde der linke Oberarmknochen amputiert und durch eine Prothese ersetzt. Die Diagnose lautete Chondrosakom. Rein äußerlich bin ich mit einer Bewegungseinschränkung im linken Arm davongekommen. Eine Chemotherapie oder Bestrahlung habe ich nicht bekommen.

Ich hatte mir durch das Versorgungsamt einen Schwerbehinderten- Ausweis ausstellen lassen. Der Grad der Behinderung war mit 80% angegeben. Den Grad der Behinderung hatte ich nach einem Widerspruch bekommen. Nun ist der Ausweis abgelaufen und das Versorgungsamt will mir einen neuen Ausweis ausstellen, diesmal mit einem Grad der Behinderung von 30%. Als ich diese Ankündigung hörte, war ich echt von den Socken! Ich befinde mich gerade in der Probezeit (bis Mai 2003) und habe Angst das mir gekündigt werden kann.

Meine Frage an euch ist, ist es überhaupt berechtigt, dass ich mir solche Sorgen mache? Mir sieht man äußerlich die Behinderung nicht so stark an.
Muß ich für einen höheren Grad der Einstufung kämpfen und wenn ja, wie stelle ich das am besten an?
Mit diesem Schreiben vom Versorgungsamt kommt die ganze Krankheit und die Ängste wieder hoch, was kann ich gegen diese Verzweiflung tun?

Bitte antwortet mir in diesem Forum oder unter der Mail Adresse: C-Box@web.de

Vielen Dank, Gruß COB
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  #2  
Alt 22.01.2003, 12:44
Helene
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wegen Schwerbehindertenausweis kämpfen?

Lieber Constantin,

an Deiner Stelle würde ich schon versuchen Widerspruch einzulegen.

Übrigens, bevor ich an Krebs erkrankte hatte ich einen GdB von 40 %, habe mich aber mit einem Schwerbehinderten gleich stellen lassen (Antrag übers Arbeitsamt, möglich ab GdB von mind. 30). Dadurch hatte ich einen erweiterten Kündigungsschutz. Das ist allerdings schon einige Jahre her, und ich weiß nicht, ob sich die Rechtslage inzwischen geändert haben könnte.

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht. Dieser Sozialverband hat für mich schon einige missliche Angelegenheit dieser Art durchgeboxt.

Liebe Grüße
Helene
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  #3  
Alt 24.01.2003, 21:53
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wegen Schwerbehindertenausweis kämpfen?

Hallo Constantin,
mir geht es im Moment ähnlich.
Die wollen mich von 70 auf 40% runterstufen. Dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt, jetzt bin ich mit unterstützung des VDK vor dem Sozialgericht. das erledigt alles der VDK für mich.
Ich kann dir nur raten, mit deinen Ängsten zu einem Psychologen zu gehen, dann kannst du das auch noch als weiteren Grund angeben.
das ist sehr wichtig.
Ganz wichtig finde ich, nicht aufzugeben und sich nicht alles gefallen zu lassen.
Ansonsten muß ich Helene recht geben, daß du dir beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellst, wenn das andere nicht klappt.
Kämpfe weiter und geh in den VDK. Liebe Grüße Christel
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  #4  
Alt 30.01.2003, 15:50
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wegen Schwerbehindertenausweis kämpfen?

Lieber Constantin,
1. in der Probezeit bietet der Schwerbehindertenausweis so weot ich weiß keinen Kündigungsschutz! auch trotz Gleichstellung (gibt's ab 30%) nicht
2. was heißt überhaupt "ein neuer Ausweis mit 30%"?, mit 30% erhält man keinen Ausweis mehr, den gibt es erst ab 50%
Die hohe %zahl hast Du damals wegen der Krebsdiagnose erhalten, jetzt unterstellt man Dir, daß Du mit der Krebserkrankung"durch" bist, und gelernt hast, damit zu leben. Befunde diesbzgl. liegen ja auch offensichtlich nicht mehr vor. D.h. die neue Bewertung bezieht sich jetzt auch nur noch auf den Verlust des Armes. Du hast innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides ein Anhörungsrecht - d.h. fordere die Unterlagen, die zur Neubewertung beigetragen haben (also die Berichte der Ärzte, die jetzt dafür eingeschickt wurden) an. Darin kannst Du sehen, was Deine Ärzte als Beeinträchtigungnen und Gesundheitsschäden angegeben haben. Sieh, es Dir an und sprich gegebenenfalls noch mal mit dem einen oder anderen Arzt. Er muß z.B. ganz konkret die einzelnen verbliebenen Funktionseinschränkungen beschreiben. Vielleicht hast Du die Gelegenheit, in einer Bibliothek in das Buch "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" nachzusehen. Möglicherweise findest Du es auch in einer Fachhochschule für Sozialwesen in der Bibliothek.
Laß' Dir erstmal die Sachen schicken und dann sieh' weiter. Für den Kündigungsschutz wird es Dir allerdings im Moment wohl nichts nützen.
Gruß von Robie
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