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  #1  
Alt 18.05.2006, 00:20
Mirinam Mirinam ist offline
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Beiträge: 7
Standard Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob man bei Borderline-Tumor Figo 1 a auch Anspruch auf eine Zeitrente hat? Ich bin therapiert worden mit einer riesigen umfangreichen OP - so als wäre der Krebs fortgeschritten. Fühle mich nicht richtig beraten.

Ist hier jemand in Zeitrente, die einen Borderline-Tumor hat. Kann mir jemand sagen, wo man sich informieren kann?

Die Sozialarbeiterin im KH meinte ich hätte da keine Ansprüche bei Borderline-Tumor. Mir geht es aber nicht gut. Und ich fühle mich in meinem Job nicht mehr der Sache gewachsen. Das Aufstehen bereitet mir schon Probleme.

Wäre wirklich dankbar für ein paar Ratschläge.

Gruß,

Mirinam
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  #2  
Alt 18.05.2006, 00:51
Seeigelein Seeigelein ist offline
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Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Wieso arbeitest du schon wieder? warum bist du nicht in die Reha gefahren?
Eine AHB und ein Schwerbeschädigtenausweis mit 50 % stehen dir in jedem Fall zu.

Mit der Rente das würde ich lieber vermeiden, sonst biste deinen Job los, denke ich.


Netti
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  #3  
Alt 18.05.2006, 07:12
Anne53 Anne53 ist offline
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Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Schwerbeschädigtenausweis gibt es beim Versorgungsamt.
Rente gibt es, wenn man sehr lange krank ist. Dann hat man keine Arbeit mehr und weniger Geld.
Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als kastriert am PC zu sitzen.

Ich bin übrigens nicht wegen figo1 arbeitsunfähig, sondern wegen anderer Dinge. Die lassen wir lieber auf einem anderen Blatt.

Geändert von Anne53 (18.05.2006 um 11:38 Uhr)
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  #4  
Alt 18.05.2006, 09:30
Anne53 Anne53 ist offline
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Beiträge: 236
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

noch ein Tipp:

stationäre Psychotherapie. Kann meistens länger ausgedehnt werden als einfache Reha. Man ist krank, verliert den Job nicht, jedenfalls nicht sofort. Du hast dann länger Zeit, die Traumatisierung zu verarbeiten. Anschließend ambulante Psychotherapie und/oder Tagesklinik. Das verschafft Zeit.
Auf jeden Fall hast Du ein Recht krank zu sein, wenn Du Dich krank fühlst. Du musst halt mit Deinen Beschwerden zum Arzt, evtl. den Arzt wechseln.
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  #5  
Alt 18.05.2006, 10:26
Benutzerbild von murmelina
murmelina murmelina ist offline
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Beiträge: 70
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Guten Morgen,

ich wurde im November umfangreich operiert( denke genauso umfangreich, zunächst leibschnitt - dann Schnitt vom Brustbein bis zum Leibschnitt runter ) EK Figo 1
Im Dezember habe ich bei meinem zuständigen versorgungsamt den schwerbeschädigtenausweis beantragt und recht schnell (6 Wochen) 50% zugesprochen bekommen. Krank geschrieben war ich bis Ende März diesen jahres. Das mit der zeitrente hat mir meine krankenkasse damals so erklärt:
wenn man "ausgesteuert" ist, d.h. 18 monate ca. krank geschrieben ist, dann kommt die KK und versucht das mit der rente zu regeln weil man ja sonst zum sozialfall würde( als ob man nicht schon gestraft genug wäre )....
mehr weiss ich darüber eigentlich nicht, aber warum lässt du dich nicht weiter krank schreiben wenns gar nicht geht? wann war deine op?
eine reha hab ich auch nicht gemacht, aber das ist ja nicht aufgehoben. im anschluss an die op hätte ich das gar nicht gekonnt glaubte ich, heute sag ich jedoch das es vielleicht besser gewesen wäre weil es mir auch manchmal nicht so gut geht.
ich habe auch die erfahrung machen müssen das man sich alles hart erkämpfen muss. psychotherapie finde ich wichtig da man mit dem trauma alleine nicht klar kommt. krankengymnastik steht dir sicher zu. lass dich nicht abwimmeln.
ich habe vor 3 wochen mit schwimmen angefangen( bin total unsportlich gewesen vor der op ) und ich muss sagen es tut mir sehr gut. ich gehe alleine zum schwimmen denn ich habe es satt zu warten bis mich einer ans händchen nimmt. tut eh keiner. aber das steht auf nem anderen blatt.
jedenfalls wirst du hier viele gute tipps von den damen bekommen und sicher den ein oder anderen umsetzen können und so auch weiter kommen - ist zumindest meine erfahrung - danke dafür -
ich hoffe ich konnte ein wenig dazu beitragen klarheit in diesen verregneten tag zu bringen, ich weiss das es schwer ist seinen weg zu finden. ich habe ihn auch noch nicht 100%ig gefunden aber ich glaube ich kann ihn schon sehen
einen schönen tag wünsche ich euch allen.

murmelina
ps: ich habe mich entschlossen die wechslerei zwischen groß und klainbuchstaben zu lassen. ich schreib nur noch klein, lach. ist einfacher
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  #6  
Alt 19.05.2006, 00:57
Mirinam Mirinam ist offline
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Registriert seit: 17.05.2006
Beiträge: 7
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo an alle die Ihr ganzes Know-how weitergegeben haben!

Vielen Dank für die Infos. Ist schon mehr als ich im Krankenhaus erfahren habe. Bin froh, dass ich die Frage gestellt habe. Bin jetzt wieder ein Stückchen schlauer. Vielen Dank.

Gute Nacht!

Mirinam
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  #7  
Alt 19.05.2006, 09:55
Anne53 Anne53 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 236
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Das ist doch mal eine gute Nachricht.
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  #8  
Alt 19.05.2006, 12:43
Lisy Lisy ist offline
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Registriert seit: 02.03.2006
Beiträge: 47
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo Mirinam,

zu deiner Frage mit dem Sozialrecht kann ich überhaupt nichts beitragen, da ich in den Niederlanden wohne und zudem Freiberuflerin bin. Ich trage alles selber. Zudem gibt es in den NL keine Reha, keine Kuren und eine Frühverentung auch nicht (und schon gar nicht für Selbstständige). Der Nachteil ist klar, jede Krankheit kostet mich und meine Familie Stangen von Geld. Der Vorteil: mir ist klar, dass nur ich für mich, meine Gesundheit UND meine Einkünfte verantwortlich bin. Das macht mich auch stark.

Eine zweite Sache: ein Borderline-Tumor (den hatte ich auch, die Geschichte kannst du hier im Forum nachlesen unter Eierstockentfernung nach B-T) ist KEIN Krebs. Er wird zwar immer unter EK aufgeführt, ist aber eine Sonderart, die nur in äußerst seltenen Fällen (die es natürlich gibt, das streite ich nicht ab) in einen Krebs umschlägt. Aus dem Grund würde ich mich nie mit Frauen gleichstellen, die EK-Krebs haben (incl. Chemos, Nebenwirkungen und Ängsten), auch wenn ich eine große Bauch-OP hatte und mir beide Eierstöcke entfernt wurden.

Ob man das nun Kastration oder anders nennt, ist mir relativ egal (zum Thema siehe auch : http://www.parlament.gv.at/pls/porta...G_038995.HTML). Die Sache hat Konsequenzen für mein Leben, an erster Stelle, dass mein Wunsch nach einem dritten Kind unerfüllt bleibt. An zweiter Stelle, dass ich vorzeitig mit Wechseljahrsbeschwerden konfrontiert werde, die ich nicht sehr lustig finde und für die meine Umgebung im freundlichsten Fall ein mildes, wohlwollendes Lächeln übrig hat, meistens aber schweigendes Desinteresse. Mein Akzeptierungsprozess war zweistufig, denn die erste OP ist schon zwei Jahre her, während der 2. Eierstock erst vor 2 Monaten entfernt wurde. Ganz alleine habe ich das allerdings nicht geschafft, ich habe mir haptotherapeutische Unterstützung gesucht. Das hat mir sehr geholfen. Und im Kern bin ich immer ich. Diese Gewissheit bleibt, auch wenn ich jede Nacht 4 mal schweißgebadet aufwache und passionierter Sex für mich im Augenblick vor allem eine angenehme Erinnerung an verflogenene Zeiten ist.

Liebe Grüße und alles Gute
Lisy (zur Zeit der 1. OP 39 Jahre alt)
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  #9  
Alt 24.05.2006, 22:35
Benutzerbild von Flips
Flips Flips ist offline
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Ort: im Voralpenland
Beiträge: 326
Frage AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo, Ihr Lieben

welche "Vorteile" kann ich aus einem Schwerbehindertenausweis ziehen?

Wurde vor knapp 2 Jahren einer Totaloperation nach Borderlinetumor unterzogen. Bin jetzt 41 Jahre, ohne Kinder, ohne Mann.

Aber anscheinend wieder gesund....

Ganz viel d a n k e für Eure Mitteilungen.

Moni
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  #10  
Alt 24.05.2006, 22:48
Anne53 Anne53 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 236
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo Flips,

je nach Grad der Behinderung kannst Du einen bestimmten Betrag von der Steuer absetzen. Bei 50% ca. 500,- im Jahr (kann jetzt auch falsch sein, ich weiß es nicht so genau).
Du hast einen besseren Kündigungsschutz.
Je nach Arbeitsplatz hast Du etwas weniger Arbeitszeit oder etwas mehr Urlaubsanspruch.
Details kannst Du beim Versorgungsamt oder z.B. bei einem Verband wie dem VDK erfragen.

Anne
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