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  #1  
Alt 08.08.2005, 11:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Was kommt nach der Aussteuerung?

Hallo,
ich bin seit Ende Mai wegen Brustkrebs in Behandlung und krankgeschrieben.
Habe jetzt gehört, daß man nach 72 Wochen ausgesteuert wírd, was wohl soviel bedeutet, daß man dann kein Krankengeld mehr bekommt und auch nicht mehr versichert ist?
Wenn ich das weiterdenke, würde das dann doch auch bedeuten, daß man aus der Renteversicherung etc. draußen ist?
Ich hoffe zwar, daß ich kurz vor Ende der Aussteuerung, wenn meine Behandlung beendet ist, wieder arbeiten kann, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Arbeit schaffe. Was ist, wenn wegen dem BK und den Folgen weitere Krankzeiten dazu kommen? Ich habe auch gehört, daß wenn man die Aussteuerung erreicht hat, man dann erst eine bestimmte Zeit wieder gearbeit haben muß, ohne daß man krank ist.
Kennt sich da jemand aus?
Weiß jemand, was in dieser Situation am besten zu tun ist?
Grüsse von Lena
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  #2  
Alt 16.08.2005, 10:50
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 251
Standard AW: Was kommt nach der Aussteuerung?

Du musst dich nach der Aussteuerung entscheiden, ob du weiterarbeitest oder Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente beantragst (BfA oder LVA)
Hast du evt. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? die würde hier greifen
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  #3  
Alt 16.08.2005, 16:29
Birgit64 Birgit64 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2004
Beiträge: 4.099
Standard AW: Was kommt nach der Aussteuerung?

Hallo Lena,
solltest du zum Ende des Krankengeldbezuges noch nicht wieder arbeitsfähig sein, wird dir die Krankenkasse mitteilen, wann dein Krankengeld ausläuft und dich auch darauf hinweisen, dass du übergangsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (gemäß Sozialgesetzbuch).Das solltest du dann auch möglichst frühzeitig vor Ablauf des Krankengeldes beantragen, evtl. mußt du auch zum Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur wird dir dann gegebenenfalls auch nahelegen, Erwerbsunfähigskeitsrente bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Während du übergangsweise das ALG bekommst, bist du weiterhein krankenversichert, du mußt deine KK nur darüber informieren, dass du ALG beziehst.
Nach abgeschlossener Therapie und evtl. AHB/Reha, solltest du aber evtl. eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem 'Hamburger Modell' in Erwägung ziehen, da kannst du antesten, inwieweit du schon wieder arbeitsmäßig belastbar bist. Während der Wiedereingliederungsphase läuft das Krankengeld weiter.
Liebe Grüße
__________________
Birgit64

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