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  #1  
Alt 07.10.2004, 20:57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Brauche dringend Hilfe!!!!!
Der Lebenspartner meiner Mutter starb am 30.08.04. Vor seinem Tod hat er noch eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gemcht. Der Notar kam dazu ins Haus.Er wollte, dass meine Mutter seine Aktien bekommt. Vor ca 10 Jahren hat er ein Testament aufgesetzt, in dem seine Schwester und ihr Mann, nach deren Tod die Neffen und Nichten erben.(Mann der Schwester lebt ca 5 Jahre nicht mehr).
Nun zu dem Problemie Neffen und die Schwester bedrängen nun auf das übelste meine Mutter. Heute kamen sie nun und haben einen
WIEDERRUF EINER ALLGEMEINEN VOLLMACHT gebracht und wollten von ihr sofort das Original der Vorsorgevollmacht haben.Sie drohten ihr, dass sie ja keine Gelder verschieben sollte, da das kriminelle Handlungen wären.
Wer kennt sich aus und kann helfen!
Liebe Grüße
Karin B.
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  #2  
Alt 07.10.2004, 20:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Keine Ahnung wie das Smilie in meinen Text gekommen ist
Karin B.
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  #3  
Alt 07.10.2004, 22:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Hallo Karin B.,

erst einmal: NICHTS wird den Verwandten ausgehändigt!!!
Weder das Original, noch eine Kopie!!!!!!!!

So einen ähnlichen Fall gab es vor mehreren Jahren in der Bekanntschaft.
Allerdings hat da der Lebenspartner zusätzlich noch seine leiblichen Kinder enterbt (sie sollten noch nicht einmal den Pflichterbteil bekommen) und die versuchten dann gerichtlich zu klären, dass diese Enterbung nicht rechtens gewesen sei...
Es ging da echt um viel viel Geld....

Nun, das Gericht hat zu Gunsten der Lebenspartnerin entschieden, da alles notariell abgesichert war.
Auch der Pflichtteil wurde nicht an die Kinder ausgezahlt.

Ich vermute mal, bei deiner Mutter wird die Angelegenheit auch nicht anders entschieden. Notariell abgesicherte Dinge werden nicht geändert.

Es stimmt allerdings, dass, solange kein Gerichtsurteil ergangen ist, keine Sachen aus dem Nachlass veräußert werden dürfen. Jedenfalls ist dies mein Wissen.

Ihr solltet entweder das Gespräch mit dem Notar suchen oder einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen (Achtung, der sollte wirklich sich sehr gut mit Erbrecht auskennen, das tun nämlich nicht alle RA!).

Tja, dann bleibt da noch die menschliche Komponente...

Natürlich sind die Schwester und Nichten und Neffen schwer enttäuscht und drücken dies oft mit unverschämten Äußerungen aus.

Allerdings haben sie kein Recht auf Herausgabe der Unterlagen!

So etwas wird nur von Anwalt zu Anwalt entschieden und euer zukünftiger Anwalt wird wissen, wie er da vorzugehen hat.

Also: Keine Angst! Lasst diese Menschen nicht mehr in die Wohnung und verweist auf die gerichtliche Klärung!

Und nun wünsche ich euch viel Kraft für die nächsten Monate.
Gerichte sind überladen und so können Monate bis zum Urteil ins Land gehen....

Chancen haben die Verwandten (für mich jedenfalls) keine!
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