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  #1  
Alt 26.11.2005, 19:36
Kati19 Kati19 ist offline
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Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 2
Standard Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo,
ich habe dieses Forum gefunden, weil wir dringend einen Rat brauchen. Mein Mann hatte 2002 Hodenkrebs (OP + RLA) Ende 2003 hat er seine Arbeit wieder aufgenommen. Vor zwei Wochen wurden beim CT Metastasen an der Niere festgestellt, sofort wurde mit der Chemotherapie angefangen (PEB).

Das Alles ist schon sehr schwierig (Nebenwirkungen sind alle da), aber nun kommt noch ein Problem.
Bei der Einweisung durch den Urologen, hat dieser den ICD-Code (Hodenkrebs) wie 2002 auf die KH-Einweisung geschrieben. Nun wird die KK nach der Entgeltfortzahlung nur noch 6 Wochen Krankengeld zahlen, weil mein Mann 2002/2003 schon 72 Krankengeld bekam. Krankenkasse sieht keine Veranlassung die neue Erkrankung zu überprüfen, Krankenhaus will sich beim Krankengeld nicht reinhängen.
Was nun ??? Dazu kommt das mein Mann einen sehr verständnisvollen Arbeitgeber hat und der ihn niemals kündigen würde. Kommt nach Ende vom Krankengeld die Arbeitslosigkeit? Wird mein Mann dadurch gezwungen zu kündigen? Mein Mann ist kurz davor die Chemo abzubrechen, weil er alles zusammen nicht mehr aushält.

Danke an Euch!
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  #2  
Alt 26.11.2005, 22:10
clara clara ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kathi,
nehmt euch einen guten Anwalt/in für Sozialrecht!
Laßt die sogenannte Rahmenfrist überprüfen. Denn wenn dein Mann schon 2002 die Diagnose hatte, dann läuft diese Frist in 2005 ab und ihr bzw dein Mann hat wieder neuen Anspruch auf Krankengeld! Das ist leider in der Regel sehr schwer dies selbst gegenüber der Krankenkasse herauszufinden und auch durchzusetzen. Aber sobald auf dem Schreiben der Briefkopf eines Anwalts draufsteht, verhält sich die KK in der Regel anders... Ich spreche da aus Erfahrung...
Ansonsten ist, solange die Krankenkasse nicht zahlt in der Tat das Arbeitsamt der Ansprechpartner wg Finanzen und auch Krankenversicherung... Dies hat aber primär keine Auswirkungen auf den Job deines Mannes. Denn er ist ja krank. Allerdings empfiehlt sich auch hier über kurz oder lang mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Rechtsbeistand weil nun das Arbeitsamt versuchen wird, deinen Mann in die Erwerbsminderungsrente zu drängen. Diese ist in der Regel befristet. Da kommt es dann auf den Tarifvertrag an, ob eine befristete Rente Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Bei mir zum Beispiel bleibt laut Vertragsrichtlinien der Arbeitsplatz erhalten, das Beschäftigungsverhältnis ruht.
Ich weiß, in dieser Situation noch die Angst wie alles finanziell geregelt werden kann ist grausig. Ich kann da auch nur aus Erfahrung sagen, es ist alles regelbar, auch wenn es erstmal ein Kraftakt ist. Aber vielleicht kannst du ja einige dieser Dinge übernehmen und dein Mann kann sich auf seine Therapie konzentrieren. Ich wünsche Euch viel Kraft und alles Gute!
Lg clara
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  #3  
Alt 27.11.2005, 09:56
Kati19 Kati19 ist offline
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Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 2
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Clara,
vielen Dank für Deine Antwort. Es gibt mir Hoffnung, gleich am Montag weiter zu kämpfen, für meinen Mann und für unsere Familie.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Rahmenfrist eigentlich schon abgelaufen ist? Mein Mann hatte seine erste Erkrankung am 1.10.2002, da wurde er krankgeschrieben und erhielt erstmal Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Jetzt ist er seit 21.11.2005 krank und bekommt erstmal Lohnfortzahlung.

Ich werde noch einmal mit der KK reden und dann einen FA für Sozialrecht suchen.

Tausend Dank
LG Kati
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  #4  
Alt 27.11.2005, 12:33
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Registriert seit: 26.09.2002
Ort: Steinhagen bei Gütersloh
Beiträge: 1.189
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kati,

Ich bin zwar nur Laie, was Krankengeldansprüche angeht, aber würde mir eigentlich nicht ganz soviele Sorgen machen.

Ich weiss nicht, bei welcher KK Ihr seit, aber hier habe ich Dir mal einen Link zur TK reingestellt:

http://www.tk-online.de/centaurus/ge...uchsdauer.html

So, wenn ich dann Deine Angaben nehme, ergibt sich für mich folgende Berechnung:

Zitat:
Wenn wegen einer Krankheit erstmals Arbeitsunfähigkeit eintritt, wird für diese Krankheit - gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an - eine sogenannte Blockfrist gebildet, die drei Jahre umfasst. Innerhalb dieser Blockfrist haben Sie wegen dieser Krankheit für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeit beginnt am Tag nach der Krankschreibung, also 02.10.2002. Die Blockfrist läuft daher am 01.10.2005 ab, wenn ich richtig gerechnet habe.

Zitat:
An die Blockfrist schließen sich weitere Blockfristen von jeweils drei Jahren an, innerhalb derer sie wegen dieser Krankheit grundsätzlich wieder für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld haben.
Somit hat Dein Mann grundsätzlich wieder Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld, wenn er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die ja auch im Link beschrieben sind.

Ich würde also mal zur Krankenkasse fahren und mir das ganz genau erklären lassen. Einen Anwalt wird es hoffentlich nicht brauchen.

Ich hatte in 2002 auch Hodenkrebs und drücke Euch daher ganz besonders die Daumen! Kopf hoch und viel Kraft für Dich und Deinen Mann!

Gruß Dirk
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  #5  
Alt 14.12.2005, 15:17
birgit1 birgit1 ist offline
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Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

HAllo Kati19,
wenn Dein MAnn ausgesteuert wird, kann er sich am gleichen tag proforma beim Arbeitsamt melden und zunächst ALG beziehen. erfällt als Krankgeschriebener unter den Paragraphen 105, wird weg. a-Unfähigkeit nicht vermittelt und behält weiterhin seine Arbeitsstelle. NAch einer bwtimmten Frist der weiteren Krankschirebung wird er vermutlich zu einer Rehamaßnahme aufgefordert oder glkeich zu einen Rentenantrag. Sollte dies eintreten und er Rente beantragen müssen, dann kann er mit Erwerbsminderungsrente auf Zeit rechnen. D.h. sie wird nur befristet gewährt und der Arbeitsplatz wird in dieser Zeit erhalten. ER MUß NICHT KÜNDIGEN!

Metastasen in Organen sind übrigens nicht als neue Erkrankung zu betrachten, sondern als Fortschreiten der primären Krebserkrankung. Deshalb geht die Rechnung mit dem Ablauf von drei Jahren bei vielen Betroffenen nicht auf.

MAn kann die Blockfristen auch nicht so einfach aneinandergereiht betrachten - die Übergänge sind auch noch wieder mit einzuhaltenden Fristen versehen. So muß man z.B. vor Ablauf der Blockfrist eine bestimmte Zeit bearbeitet haben, damit die neue Blockfrist überhaupt zum Tragen kommt. Detailliertere Angaben hierzu kann die Krankenkasse geben.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #6  
Alt 15.12.2005, 19:25
Benutzerbild von Gaby52
Gaby52 Gaby52 ist offline
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Registriert seit: 23.06.2005
Ort: Murrhardt, BW
Beiträge: 97
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kati,
mein Rat: trete dem VdK bei (www.vdk.de). Die wissen Bescheid und helfen dir. Sie bieten dir Sozialrechtschutz und Beratung. Der Jahresbeitrag ist gering.

Liebe Grüße
Gaby
__________________
Ich wünsche euch
verträumte Stunden als Ausgleich zum Alltag, in denen die Seele Flügel hat, in denen ihr euren Wünschen und Sehnsüchten freien Lauf lässt.
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  #7  
Alt 03.01.2006, 13:11
Peoples Peoples ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2006
Beiträge: 1
Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kati19,
wenn dein Mann innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit krank geschrieben war, dann hat am 01.10.2005 eine neue Blockfrist von 3 Jahren begonnen und er hat dem Grunde nach wieder einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld
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