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  #1  
Alt 16.08.2006, 10:55
amoebe amoebe ist offline
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Beiträge: 123
Frage "recht" als angehöriger?

ich habe eine frage an euch alle hier:

habe ich als tochter einer krebspatientin das "recht" auf ein gespräch mit dem behandelnden arzt? meine mutter will offenbar möglichst wenig über ihre krankheit reden/erfahren...weiß manches gar nicht so genau, was mit ihr passiert, blockt immer mehr ab...mir kommt vor, sie ergibt sich in ihr schicksal und lässt die ärzte einfach machen, was sie für richtig halten, hinterfragt auch nichts...

ich hab sie mal gefragt, ob wir zusammen mit einem arzt reden sollen (als ich nach einer operation bei ihr im KH zu besuch war), sie wollte aber nicht...*später*, sagte sie nur.

meine schwägerin ist krankenschwester und sagte mir nun, ich kann als tochter, auch ohne meine mutter um erlaubnis zu fragen, einen termin für ein gespräch vereinbaren, das wäre sicher kein problem.

nun möchte ich ja einerseits endlich klarheit haben (sprich eine genaue diagnose mit ausführlichen erklärungen dazu, prognose und weitere behandlungspläne), allerdings meine mutter auch nicht "hintergehen"...

was meint ihr dazu?
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  #2  
Alt 16.08.2006, 11:09
dolores2505 dolores2505 ist offline
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Beiträge: 222
Standard AW: "recht" als angehöriger?

hallo amoebe,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte ohne ausdrückliche einwilligung der Patientin-Mutter, keine Auskünfte geben können und dürfen.
ich durte die Krankenakte meiner Mutter auch erst nach Erlaubnis einsehen.
Hoffe für dich, dass es bei euch anders ist.
Grüße
dolores
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  #3  
Alt 16.08.2006, 11:33
Benutzerbild von ela68
ela68 ela68 ist offline
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Beiträge: 880
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo,

ich weiß gar nicht ob mein Vater den Ärzten die Erlaubnis gegeben hast,dass sie mit uns über unseren Vater reden dürfen.

Ich glaub aber eher nicht,weil wir einige Befunde wußten die er uns verheimlichte.

Nach der großen Op meines Vaters haben wir auch mit dem Arzt gesprochen ohne das sie sich die Erlaubnis meines Vaters holen konnte,weil er noch nicht ansprechbar war.

Ich würde an deiner Stelle einfach einen Termin mit dem Arzt vereinbaren,wirst ja sehen ob es geht,mich hätte es auch verrückt gemacht,nicht zu wissen was los ist.


Wünsche dir alles Gute
Ela
__________________
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  #4  
Alt 16.08.2006, 15:01
Benutzerbild von teufelchen_26
teufelchen_26 teufelchen_26 ist offline
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Beiträge: 190
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Liebe Ela,

bei uns war es genauso. meine mum wollte auch nix wissen. wir haben einfach den behandelnen arzt allein angesprochen und daraufhin war er auch zu einem gespräch bereit.

für jedes gespräch danach brauchte ich dann auf einmal eine einwilligung meiner mum, die sie mir dann auch gab. leider musste ich sie dann aber auch über die verschlechterung bzw. hoffnungslosigkeit ihres falls aufklären, weil sies dann doch mal wissen wollte...

nun nur zu meinem bsp. war das eine sehr schlechte klinik, wo sie patienten über ihren zustand belügen, weil sie sie nicht mit der wahrheit konfrontieren wollen. sie war da scheinbar auch kein einzelfall.

probiers einfach mal. eine bekannte ist auch krankenschwester und die meinte zum beispiel dass die direkten angehörigen ein recht darauf haben die wahrheit zu erfahren und dass es eine unverschämtheit ist das nicht zu tun.

ich wünsche dir viel kraft und
dass die nachricht nicht so schlimm ist, wie die die ich bekam

nadine
__________________
Niemand den man wirklich liebt ist jemals tot
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  #5  
Alt 16.08.2006, 16:04
sanne2 sanne2 ist offline
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Registriert seit: 17.08.2005
Beiträge: 1.088
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo Amoebe,
ich arbeite selber im Krankenhaus und bei uns sehen die Ärzte eigentlich zu, dass bei einer Krebsdiagnose die Angehörigen bei einem Aufklärungsgespräch anwesend sind.
Viele Betroffene blocken bei einem Aufklärungsgespräch ab,es ist eine Schutzreaktion des Körpers und bekommen sehr vieles nicht mit. Deshalb werden die Angehörigen gerne mit zu diesem Gespräch gebeten.
Ansonsten bekommen die engsten Verwandten auch Auskünfte über die weitere Behandlung.
Ich wünsche Deiner Mutter alles Gute!
Viele Grüße!
Sanne
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  #6  
Alt 17.08.2006, 08:28
GeliG1981 GeliG1981 ist offline
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Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 42
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo,

ich bin kein direkter Verwandter meines Lebensgefährten, dennoch reden die Ärzte auch gern mal mit mir, und erzählen mir alles. Der Onkologe ist auch froh wenn ich bei den Gesprächen dabei bin, für ihn ist das wichtig und er achtet da auch drauf.

Ich denke es sollte kein Problem sein, eine Auskunft zu bekommen, gerade als Tochter.

Ich wünsche dir viel Glück
Geli
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  #7  
Alt 18.08.2006, 01:48
Schnullerbacke Schnullerbacke ist offline
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Registriert seit: 10.03.2006
Ort: NRW
Beiträge: 102
Standard AW: "recht" als angehöriger?

Hallo Amoebe,

Als Tochter habe ich immer ein ausführliches Gespräch mit den Ärzten geführt.

Es war überhaupt kein Problem. Mein Vater lag auf der Intensiv und war nicht ansprechbar.
Ich habe nachgefragt wann ich einen Doc. sprechen könnte, klar auf der Intensiv ist immer einer anwesend und doch habe ich höfflich nach gefragt.
Es hat super geklappt.

Das gleiche war auch bei meiner Schwiegermutter, wo ich als Schwiegertochter vom Doc. sogar angesprochen wurde.

Also, mach das beste daraus und führe ein Gespräch. die unwissenheit macht ein ja kaputt.
Kopf hoch und dann los

Alles Gute
Sylvia
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