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  #1  
Alt 19.11.2009, 23:05
Sousha Sousha ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 242
Standard Teilerwerbersminderungsrente

Liebe Mitkämpferinnen,

nachdem ich alle Foren durchsucht habe und nicht fündig geworden bin wende ich mich nun mit meiner Frage an Euch.

Ersterkrankung 04/2006, Brusterhaltend operiert, N 7/20, M 0, Rezidiv: 04/ 2009, M 0, lokoregionäres rezidiv in der Axilla. Behandlung: Gemcitabin/ Cisplatin und Hyperthermie. GdB: bislang 80%. Derzeitiger Status: Keine aktiven Tumorzellen nachweisbar über PET,CT, Mammographie und Ultraschall. Super!

Jetzt steht die AHB an und die Entscheidung wann und wieviel arbeite ich wieder.

Ich fühle mich nicht schlecht, bin aber leistungmäßig total unten.

Mein Wunsch wäre Einstieg im März mit Wiedereingliederung und danach Teilerwerbsminderungsrente 50% und 50% arbeiten. Allerdings bin ich nach dem 01.01.1961 geboren. Soweit ich weiß gibt es für solche Personen entweder nix, oder Vollrente auf 2 Jahre.

Habt Ihr Erfahrungen mit der Beantragung von Teilerwerbsminderungsrente? Was muss ich tun? Wohin kann ich mich wenden?

Was gibt es für andere Möglichkeiten? Was würdet Ihr empfehlen?


Danke und herzliche Grüße

und immer ein volles Kraftpaket!

Sousha
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  #2  
Alt 20.11.2009, 13:21
mig93 mig93 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 6
Standard AW: Teilerwerbersminderungsrente

Hallo Sousha,

ich hoffe, es meldet sich jemand auf diese Frage. Auch ich interessierte mich für die Antwort. Bin selbst erstmalig 2002 erkrankt, festgestellte Lebermetastase 11/2009.
Gruß
mig
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  #3  
Alt 20.11.2009, 14:28
alannia alannia ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 64
Standard AW: Teilerwerbersminderungsrente

Es gibt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn man nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre aufgrund einer Beschäftigung versichert war. Einen Berufsschutz gibt es für ab 1961 geborene nicht mehr.
Dafür wird ein medizinisches Gutachten durch die Rentenversicherung erstellt. Meistens wird die Rente befristet für drei Jahre gewährt und dann nochmal überprüft, wie es weitergehen soll.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann auch als Vollrente gezahlt werden, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, das heißt, dass keine Chance besteht einen Teilzeitatbeitsplatz zu bekommen.
Wenn du maximal 6 Std täglich arbeiten gehst, musst du aufpassen, dass der Verdienst nicht auf die Rente angerechnet wird. Die Grenzen werden individuell berechnet. Das kann man vorher bei der Rentenversicherung erfragen.
Am besten du ruftst mal dort an und vereinbarst einen Termin in einer Auskunfst- und Beratungsstelle.
Ich arbeite selber in der Rentenversicherung. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir eine PN schicken.
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