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AW: Steh mir Teilrente zu?
Hallo Birgit,
einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ( Teilrente) hast du nur, wenn du täglich nicht mehr als 3-6 Stunden arbeiten kannst und vorher immer Vollzeit gearbeitet hast. Dabei zählt die tägliche Arbeitszeit, nicht der Stundenschnitt innerhalb der Woche. Bei 4 Tagen Vollzeit gibt es keine Teilrente. Lieben Gruß Gaby
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