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  #1  
Alt 10.04.2003, 16:34
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Beiträge: n/a
Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo ihr Lieben,

da ich nun Anspruch auf Krankengeld habe und dieses Jahr wohl auch nicht mehr arbeiten werde, wie ist das dann mit dem Urlaubsanspruch ?

Hat man trotz Krankengeld den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ?
Oder hat man nur für die gearbeiteten Zeiten Anspruch darauf ?

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke

Manu
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  #2  
Alt 11.04.2003, 09:55
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Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
meines Wissens nach ist es generell so, dass Du trotz Krankheit weiter Urlaubsanspruch hast und zwar auf den vollen Jahresurlaub. Fraglich ist, wann er verfällt. In den meisten Branchen ist es üblich, das der Vorjahresurlaub bis spätestens zum 31.03. des nächsten Jahres genommen oder angefangen sein muss, in manchen Branchen ist der Stichtag der 30.09. des Folgejahres, im Baugewerbe sind noch ganz andere Modalitäten üblich.
Da hilft also nur eine Anfrage an die Personalabteilung, wenn es so etwas bei Euch gibt. Vielleicht solltest Du noch nicht jetzt dort mit der Tür ins Haus fallen sondern erst gegen Ende des Jahres, wenn es wirklich ernst mit dem Thema wird. Dann wirst Du ach genau erfahren können, wann Dein Urlaub verfällt.
Manche langfristig Erkrankten machen auch folgenden "Trick": Bevor der Urlaub verfällt, sich "gesund" schreiben lassen, den Urlaub nehmen und danach weiter krank. Ausgezahlt wird der nicht genommene Urlaub in den allermeisten Fällen nicht.
Es kann sein, dass ich nicht hundert pro richtig liege, aber das sind meine Erfahrungswerte.
Liebe Grüße
Astrid
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  #3  
Alt 11.04.2003, 12:56
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Beiträge: n/a
Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
Astrid hat Recht, der Urlaub verfällt nicht, nur weil du krank gewesen bist. In dem Jahr, in dem du krank geworden bist, hast du trotzdem den vollen Urlaubsanspruch. Kehrt man erst im darauffolgendem Jahr wieder zurück, hat man auch für dieses Jahr den vollen Urlaubsanspruch. Den Sonderurlaub für Schwerbehinderte erhält man ebenfalls komplett (wenn vorhanden) für das Jahr, in dem die Schwerbehinderung anerkannt wurde. Solltest du allerdings aus der Krankheit in EU-Rente gehen, dann verfällt der Urlaub komplett. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Alles Gute und liebe Grüße
Susanne
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  #4  
Alt 10.08.2003, 13:21
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Beiträge: n/a
Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
bei mir ist leider der Urlaub verfallen, da im Tarifvertrag geschrieben steht, dass man die Ansprüche bis spätestens 30.06 des Folgejahres geltend gemacht haben muß. Ich klage nun deshalb, denn ich hatte ja keine Möglichkeit vorab in den Urlaub zu gehen. Ich werde dich über das Urteil informieren.
Sabinename@domain.de
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  #5  
Alt 03.02.2010, 20:39
Benutzerbild von farina09
farina09 farina09 ist offline
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Registriert seit: 24.11.2009
Beiträge: 289
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Einen schönen guten Abend,

ich hoffe, dass mir jemand bei dieser Fragen helfen kann....
Die Beiträge hier sind von 2003 und ich denke, es hat sich vielleicht einiges geändert.
Würde gerne wissen, ob und wieviel Urlaubsanspruch ich habe, auch auf meinen Resturlaub vom 2009, nach Bezug vom Krankengeld (voraussichtlich bis zum 30.06.2010). Oder verfält der Urlaubsanspruch.

Wäre für Tipps sehr dankbar.

Liebe Grüße
Farina
__________________

Chemo (6xTCH) am 23.03.2010 geschafft!
Bestrahlung (28+7) am 01.06.2010 auch geschafft!
REHA - Bad Schwartau 10.06.2010 - 01.07.2010 - hat mir sehr gut getan und sehr gut gefallen.
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  #6  
Alt 04.02.2010, 00:19
Benutzerbild von GlidingGeli
GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Registriert seit: 13.11.2008
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 542
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Farina,

zunächst steht dir für 2010 der volle Jahresurlaub zu, auch wenn du erst im Juli wieder arbeitest, plus die Tage aus der Schwerbehinderung, so du einen Ausweis hast.
Für 2009 steht dir auch der Urlaub zu, wann der verfällt, hängt auch vom Arbeitgeber ab. Ich war von Juli 2008 bis Juli 2009 AU. Im Jahr 2008 hatte ich 15 Tage genommen. Eigentlich war der Resturlaub verfallen ( zum 31.3.). Es gibt ein neues europäisches Gesetz, das besagt, dass der Jahreurlaub bei Langzeiterkrankten nicht mehr verfallen darf. Im November wurde mir dann noch der gesetzliche Urlaub von 2008 zugestanden, d.h. ich hatte für 2009 insgesamt 30 Tage + 6 Tage wegen MdE, + 5 Tage aus 2008 Urlaub. Bei den zusätzlichen Tagen ist mein Arbeitgeber etwas großzügiger. Vielleicht solltest du mal Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen, wenn du absehen kannst, dass du bals wieder anfängst zu arbeiten. Wenn die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell planst, bist du weiterhin krank geschrieben und kannst in der Zeit keinen Urlaub nehmen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

LG
GlidingGeli
__________________

Mögest du dir die Zeit nehmen,
die stillen Wunder zu feiern,
die in der lauten Welt
keine Bewunderer haben.


Irische Sprüche
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  #7  
Alt 11.02.2010, 16:13
Nicole1009 Nicole1009 ist offline
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Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo,

der Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken darf nicht mehr verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat leztes Jahr entschieden, dass der Urlaub immer bestehen bleibt - heißt also im Extremfall, dass man jahrelang den Urlaub "sammelt". Es ist auch egal welche Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag getroffen worden sind - das Europäische Recht hat vorrang.

Dies gilt allerdings nur für wirklich Langzeitkranke!

EuGH, Urt. v. 20.01.2009 - C-350/06; C-520/06

Gruß

Nicole
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  #8  
Alt 12.02.2010, 18:48
rautenkopp rautenkopp ist offline
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Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 53
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

hallo nicole,

mein mann ist im 08/08 erkrankt und seit 01/10 wieder am arbeiten, steht ihm dann auch der urlaub aus 2009 zu. er ist ja ein "langzeitkranker", oder habe ich da einen denkfehler??

viele grüße aus dem verschneiten hamm
ute
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  #9  
Alt 24.02.2010, 09:36
Stezi Stezi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Der Urlaub steht ihm zu, kann aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub gekürzt werden.Der Schwerbeschädigtenzusatzurlaub bleibt davon unberührt.
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  #10  
Alt 24.02.2010, 12:36
crxfahrerin crxfahrerin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 51
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

hallo.
ich bin 05/2007 krank geworden und war bis 10/2008 krankgeschrieben. nachdem ich wieder arbeiten gegangen bin, habe ich einen antrag gestellt auf gewährung des urlaubs aus 2007 und 2008. habe das urteil vom europ. gerichtshof ausgedruckt und beigelegt. der urlaub wurde mir anstandslos gewährt und dazu noch die 5 tage vom sb-ausweis.
also steht deinem mann der urlaub zu.
liebe grüsse, karin
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
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