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Alt 31.01.2009, 20:08
Geske Geske ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 87
Standard Betreuungsverfügung

Hallo,

ich möchte eine Betreuungsverfügung, für den Fall, dass ich plötzlich nicht mer selbst entscheiden kann, beim Amtgericht oder der Notarkammer hinterlegen.
Der Notar, den ich aufsuchte, teilte mir mit, dass eine Hinterlegung nur dann möglich wäre, wenn in der Betreuungsverfügung eine Person namentlich genannt wird. Das kann/ will ich aber nicht. Mir geht es darum, dass ein öffentlich bestellter Betreuer nach meinen Angaben/ Wünschen für mich handelt.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Besten Dank im voraus.

Gruß
Geske
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