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  #1  
Alt 27.09.2013, 20:53
Bine 60 Bine 60 ist offline
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Standard Verhinderungspflege

Guten Abend an alle.

Mein Mann ist leider inzwischen so schwer erkrankt, daß man ihn ruhigen Gewissens leider nicht mehr alleine lassen kann. Ich muß aber auch mal zum Arzt und würde auch gerne mal zur Entspannung schwimmen gehen oder ähnliches.
Für diese Fälle gibt es ja die Verhinderungspflege, die in unserem Falle von einer Freundin übernommen werden würde.
Jetzt zu meiner Frage: Kann ich ihr außer dem Fahrgeld auch noch noch einen Stundensatz bezahlen? Und wie hoch könnte der sein( ich dachte so an 10€ die Stunde, dann aber ohne Fahrgeld).
Bei Google habe ich nichts darüber gefunden, deshalb wäre ich dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielen Dank im voraus. Sabine
__________________

mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012
Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012
Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013

austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend

verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen
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  #2  
Alt 27.09.2013, 22:31
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Verhinderungspflege

Hallo Bine60,

die Verhinderungspflege ist im §39 des SGB XI geregelt. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige von der Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Pflege betreut wird. Mit anderen Worten: es muss eine Pflegeeinstufung vorliegen und die Pflege muss zuhause mind. sechs Monate lang durch Dich erfolgt sein.

Wendet Euch an die Pflegekasse und lasst Euch beraten, das Thema ist recht komplex. Eine Verhinderungspflege muss dann nicht notwändigerweise von einem zugelassenen Pflegedienst geleistet werden, es können auch andere geeignete Personen beauftragt werden, allerdings keine Verwandten ersten oder zweiten Grades.

Wünsche viel Erfolg und viel Glück
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  #3  
Alt 27.09.2013, 22:32
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Beiträge: 1.231
Standard AW: Verhinderungspflege

Hallo Bine,

woher hast Du den Begriff "Verhinderungspflege"?
So wie Du es beschreibst, finde ich in meiner Mappe (Beratungsblätter meiner Krankenkasse ) nur den Begriff der Ersatzpflege!
Grundsätzlich besteht je Kalenderjahr ein Leistungsanspruch für längstens 4 Wochen und maximal 1550 Euro pro Jahr. (Zitiert aus dem Beratungsblatt meiner KK - müsste für alle so gelten).

Das heißt für Dich, dass Du Dich an Die Krankenkasse wenden musst. Die regelt auch den Teil der Pflegeversicherung.

Die KK wird das dann zu prüfen und ggf. zu genehmigen haben.

Ich hoffe, dass Du damit ein Stück weiter kommst.

Natürlich wünsche ich Dir die nötige Kraft und alles Gute
Wolfgang


PS. Die dazugehörigen Voraussetzungen hat dreibein schon beschrieben
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (27.09.2013 um 22:37 Uhr) Grund: Formatierung und Hinweis auf Beitrag von dreibein
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  #4  
Alt 28.09.2013, 00:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Verhinderungspflege

Liebe bine 60,
du mußt die 28 Tage für die Verhinderungspflege nicht an einem Stück verbrauchen. Man geht von 28 Tagen a 8 Stunden Betreuung aus. Es ist möglich, die Stunden auch einzeln in Anspruch zu nehmen.
Für das Honorar gibt es die Höchstgrenze von 1550 Euro.

Du erwähnst, dass du deinen Mann nicht mehr allein lassen kannst, welche Pflegestufe hat er zur Zeit, vielleicht solltest du eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen?

Tschüß,
Elisabethh.
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  #5  
Alt 28.09.2013, 12:23
Bine 60 Bine 60 ist offline
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Beiträge: 41
Standard AW: Verhinderungspflege

Vielen Dank für eure Antworten.

@wolfgang46: Manche Krankenkassen benutzen wohl den Begriff "Ersatzpflege". Unsere Kasse benutzt beide Begriffe.

@Elisabethh.1900: Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden.

Wegen seiner Schmerzen bekommt er starke Schmerzmittel, die ihn umhauen. Hinzu kommt eine allgemeine Schwäche. Er ist schon mehrmals gefallen (mit den dazugehörigen Brüchen). Wegen des Tremors in beiden Armen und Händen kann er auch nichts mehr halten, was schwerer als ein Teelöffel ist.

Wenn ich also mal das Haus verlassen muß, dann braucht er auf jeden Fall Betreuung.

Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen.

Danke trotzdem nochmals für die Antworten. Sabine
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  #6  
Alt 30.09.2013, 21:47
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Verhinderungspflege

Liebe bine 60,
ich möchte dir nocheinmal schreiben. Mir gingen deine Zeilen nicht aus dem Kopf.

Zitat:
Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden
Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch dagegen einzulegen.Mein Rat an dich wäre, tue dies, schildere die gesundheitliche Situation deines Mannes.
Es gibt ein Recht, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, welches während der ersten Einstufung angefertigt worden ist. Im Widerspruchsschreiben sollte man darauf eingehen. Manchmal stehen dort einfach Dinge drin, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Es ist sehr traurig, dass die Krankenkassen immer bei den Menschen sparen wollen, die die Hilfe am meisten benötigen. Leider geschieht es oft, dass Leistungen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden.

Zitat:
Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen
Es gibt die Möglichkeit "zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" zu beantragen. Diese sollen helfen, den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die gesetzlichen Grundlagen sind im SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).

In Berlin gibt es Pflegestützpunkte, dort wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung angeboten.Hier ist der Link mit den entsprechenden Adressen.
http://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Dort hilft man dir auch bei der Formulierung des Widerspruchsschreibens an die Krankenkasse.

Nun möchte ich dir noch einen lieben Gruss und ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken,

Tschüß,
Elisabethh.
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  #7  
Alt 09.10.2013, 23:17
Bine 60 Bine 60 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 41
Standard AW: Verhinderungspflege

Guten Abend,
komme leider erst jetzt dazu zu antworten. Die letzten zehn Tage waren einfach zu aufreibend.

Die Pflegestützpunkte in Berlin kenne ich. Dort wirde mir allerdings leider mitgeteilt, daß ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Wir sollten lieber ein wenig warten und dann erneut einen Antrag stellen. Werde ich demnächst in Angriff nehmen. Auch der Palliativ Arzt, den wir seit kurzem haben, ist der gleichen Meinung.

Von der Pflegekasse habe ich eine positive Antwort bekommen. Ich kann meiner Freundin etwas bezahlen, wenn sie bei meinem Mann bleibt.

Danke nochmal. Sabine
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