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  #1  
Alt 05.11.2006, 08:53
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Standard Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo an alle,

Ist man nach einer Bauchspeicheldrüsenkrebs OP voll erwersunfähig?

Danke für Antworten!
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  #2  
Alt 05.11.2006, 13:55
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo Rolf,

Wie lange Du im Krankenstand sein wirst kann man jetzt im voraus nicht sagen, es spielen dabei krebsbezogene und körperliche Komponente zusammen.

Zuerst stehen Dir aber 78 Wochen (insgesamt auf eine Krankheit bezogen) Krankengeld zu. Wenn Du diese 78 Wochen ausgeschöpft hast, und Du noch nicht arbeitsfähig bist, wird die Krankenkasse (gesetzl. Krankenversicherung) auf einen Antrag auf Erwerbminderungsrente drängen. Oftmals geschieht dies schon früher, verbunden mit dem Druck auch während einer laufenden Behandlung eine Reha zu machen.


Hier alle Informationen zum Krankengeld usw.:

Alles über das Krankengeld (GKV)

Krankengeld ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Voraussetzungen für den Anspruch

Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer, für Arbeitslose, sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu.
Bei Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld-I-Empfänger (Arbeitslosenhilfe-Empfänger bis 31. Dezember 2004) Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ab 1. Januar 2005) haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld



Anspruchshöhe:
Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung die für versicherte Personen im Falle der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder bei stationärem Aufenthalt in einer Einrichtung durch die gesetzliche Krankenkasse geleistet wird.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anspruchsh%C3%B6he




Im Moment würde ich mich an Deiner Stelle nicht auf einen Aufhebungsvertrag seitens der Firma einlassen!!! Die Firma zahlt eh nur die ersten 6 Wochen der Erkrankung Lohn, hat somit keine weiteren finanziellen Einbußen. Außer evtl. dass sie an Deinem Arbeitsplatz niemanden einstellen können/wollen. Lasse Dich da, wenn möglich zuerst beraten.
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Jutta
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  #3  
Alt 05.11.2006, 14:40
Leider Leider ist offline
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Beiträge: 22
Standard AW: Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo und einen schönen Sonntag!
1. danke für die ausführliche Antwort!
Hier bitte nochh eine Frage:Bekomme ich überhaput Krankengeld wenn mein Vetrag aufgehoben ist?
Vor lauter Fragen und Grübeln, kann schon nicht mehr klar denken.

Viele nette Grüsse,
Rolf
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  #4  
Alt 05.11.2006, 18:20
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo Rolf,

Das Krankengeld steht Dir zu, ob Dein Arbeitsvertrag nun aufgehoben ist, oder nicht (nach meinem Kenntnisstand).

Würdest Du den Aufhebungsvertrag annehmen, würde dann alles über die Agentur für Arbeit geregelt werden, bei welcher Du Dich sofort nach Unterzeichung des Aufhebungsvertrages melden müßtest.
Dort könnte Dich aber gegebenfalls vielleicht später nach Ablauf des Krankengeldes ein mehrmonatige (Arbeitslosengeld)Sperre erwarten. Wie es genau im Krankheitsfall aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Vielleicht antwortet noch jemand anderes, oder rufe am besten morgen früh bei der Agentur mal an und lasse Dich kurz beraten (falls das geht).

Bei der Agentur für Arbeit würdest Du dann als nicht vermittlungsfähig geführt werden, was hin und wieder nachzuweisen ist, oder Du mußt beim Amtsarzt vorstellig werden. Das wird überall anders gehandhabt.

Du hast jetzt den Kopf voll anderer Probleme und Sorgen, deshalb auch mein Rat, umgehe den Aufhebungsvertrag wenn dies möglich ist.
__________________
Jutta
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