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  #1  
Alt 03.04.2002, 05:26
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Ich hatte fuer 5 Jahre 80% + G und bin jetzt auf 50%. Ob das G bleibt weiss ich noch nicht.

Kann jeder Schwerbehinderte Rente beantragen, unabhaengig vom Lebensalter?

Was sagt denn der Grad der Behinderung (%) letztendlich aus?

Wer kennt sich mit dem G fuer Gehbehinderung aus? Mich interessieren die Voraussetzungen die dafuer zu Grunde gelegt werden. Ich hab' naemlich keine Probleme mit dem gehen als solches sondern eher mit der Anstrengung die damit verbunden ist, da ich aufgrund einer verminderten Lungenfunktion ganz schnell ausser Puste komme.

Vielen Dank.
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  #2  
Alt 05.04.2002, 13:16
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Liebe Sue,

ich bin seit langem 100 % Schwerbehindert mit einem "G". Das "G" wird automatisch ab einem Grad der Behinderung von 80 % gewährt. Es hat nichts mit einer Gehbeginderung zu tun. Wie Du schon erwähntest, bist Du behindert durch Deine Lungeneinschränkung. Du kannst also von A nach B nicht mehr wie in gesunden Tagen Deine Wegstrecken zurücklegen. Darum das "G". Du kannst auch bei der Einkommensteuererklärung Deine Behinderung angeben und geltend machen. Ferner kannst Du eine Pauschale für Fahrten mit Auto etc. zu Zielen, die Du früher vor der Erkrankung zu Fuss bewerkstelligen konntest, in Anspruch nehmen. Auch Rückwirkend! Darüber gibt es beim Finanzamt eine Broschüre.

Rente kann man meines Erachtens auch mit 50% beantragen, aus meiner Erfahrung zählt aber nur primär die Krankengeschichte, die Schwerbehinderung schlägt in diesem Fall nur leichte Wellen. Aber alles bitte nur unter Vorbehalt. Jede Krankengeschichte hat seinen eigenen Verlauf und wird von den Ämtern anders behandelt.

Darüber hinaus, kann man oder frau auch bei Vorstellungen (Kino, Theater, Oper u. ä.) nach Vergünstigungen bzg. des Schwerbehindertenausweises nachfragen.

Es besteht auch die Möglichkeit beim Versorgungsamt eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr für DM 120 im Jahr zu erwerben. Dann kann man so oft man will fahren, und sogar in einem anderen Bundesland bei Urlaub die öffentlichen Betriebe nutzen.
Ferner kann man wahlweise auch die KFZ-Steuer vergünstigt beantragen, aber nur, wenn der Wagen auf einen selbst zugelassen ist.

Ich hoffe, liebe Namensvetterin, ich habe Dir etwas mehr Information geben können, und wünsche Dir eine schöne Zeit.

Susanne
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  #3  
Alt 05.04.2002, 21:24
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Standard Schwerbehinderung + Rente

An Susanne:
Vielen Dank fuer Deine aussagefaehige Antwort. Die hat fuer mich naemlich vieles erklaert.
Ich wuensche Dir von Herzen eine gute Lebensqualitaet, eine wachen Geist und viel Humor.

Herzlichen Dank nochmals
fuer deine Muehe

sue
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  #4  
Alt 06.04.2002, 10:41
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo Susanne Seifert,
ich habe auch den Ausweis mit 80% aber kein"G" darin!
Wundere mich nur weil Du schreibst es wird automatisch gewährt. Ob ich da mal nachhake? Der Ausweis ist ab Oktober 2000 gültig. Und wie beantrage
ich die günstigere KFZ Steuer?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
Danke Dir schon jetzt!!!!
Viele liebe Grüße,
Christian
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  #5  
Alt 06.04.2002, 23:52
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Standard Schwerbehinderung + Rente

An Christian Du hattest ja eigentlich Susanne um Antwort gebeten aber ich hab' gerade deine Anfrage gelesen.......)
Hallo Christian, ich hatte ja bisher das Merkzeichen G und kann Dir daher sagen, dass das Fahrzeug fuer welches Du Ermaessigung beantragen willst auf deinen Namen zugelassen sein muss. Dann gehst Du mit dem Schwerbeschaedigtenausweiss+G, zum KFZ-Steueramt ( Personalausweiss und Fahrzeugschein nicht vergessen) Dort wird dann, nach Ueberpruefung der Unterlagen, ein Eintrag mit KFZ-Schein (Stempel) vorgenommen und die KFZ-Steuer wird neu berechnet. Du bekommst also eine Gutschrift bzw. Rueckzahlung.
Falls Du ADAC-Mitglied bist bekommst Du mit deinem Schwerbeschaedigtenausweiss dort auch einen ermaessigten Beitragssatz. (Einfach anrufen und fragen und ggbfs. Kopie vom Ausweiss hinschicken).
Freundlichen Gruesse
sue
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  #6  
Alt 07.04.2002, 20:33
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Lieber Christian,

Sue hat Dir auf Deine Fragen alles gesagt, was ich Dir auch gesagt hätte. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Ich wünsche Euch Beide eine gute Zeit und alles Gute

Susanne
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  #7  
Alt 08.04.2002, 21:15
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Standard Schwerbehinderung + Rente

hallo Ihr Lieben.
Alles was Ihr zum Schwerbehindertenausweis wissen möchtet, z.B. Grad der Behinderung und was die einzelnen Buchstaben im Ausweis zu bedeuten haben, wo und wie man einen Antrag (zum ausdrucken) auf Behinderung stellt usw. findet Ihr wie folgt:
Hier im Forum auf Suchmaschinen, auf Google, Schwerbehindertenausweis eingeben. So ist z. B. die Frage, was die Buchstaben zu bedeuten haben unter der zweiten Überschrift von oben des Fensters lückenlos und verständlich beschrieben.
Vielleich hilft Euch das ja weiter. Viel Erfolg und liebe Grüße von Helga
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  #8  
Alt 10.04.2002, 11:33
Ute S
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo ihr lieben!
Ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis,100%, aber auch kein G darin. Mir hat man gesagt für das G muß man doch gehbehindert sein, oder aber aus anderen Gründen,z.B. Atemnot keine weiten Strecken mehr zurücklegen können.Also wenn es doch anders geht werd ich es wohl auch noch mal versuchen.
Viele Grüße, Ute
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  #9  
Alt 10.04.2002, 16:15
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo Sue und Susanne,
vielen Dank für Eure Antworten! Konnte mich erst jetzt bei Euch melden da die Telekom uns von der Außenwelt abgeschnitten hat.
Viele liebe Grüße an Euch, von,
Christiab
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  #10  
Alt 10.04.2002, 16:41
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo Ihr Lieben.
Wer von Euch ist auch Mitglied im ADAC?
Habe gestern dort angerufen und gefragt, ob es für Behinderte eine Ermäßigung auf den Beitrag gibt. Gibt es.
Mein Behindertenstatus beträgt 60 % (ohne G), allerdings schon 3,5 Jahre. Den Ausweis habe ich fotokopiert und mit einem Anschreiben bezüglich Minderung des Beitrages an den hiesigen ADAC geschickt.
Leider war die Sachbearbeiterin unfreundlich und hatte den Hörer aufgelegt, bevor ich fragen konnte, wie hoch die Ermäßigung ist. Sobald ich es weiß, werde ich gern Auskunft geben.
Im übrigen möchte ich nochmal bezüglich ALLER Fragen zum Thema Schwerbehinderung auf meine weiter oben stehende Angaben (= Suchen und finden) verweisen.
Viel Erfolg und alles Gute von Helga
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  #11  
Alt 27.04.2002, 20:40
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo, Ihr Lieben,
auf der Suche nach einer anderen Info bin ich in Euer Thema geraten und habe die Nachrichten mit Interesse gelesen. Wie Sue schon ganz richtig bemerkte, muss das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen sein. Leider wäre das ja nun oft kein Problem, was der Steu-erermäßigung bzw. im Wege steht ist: mit diesem Fahr-
zeug darf nur der Behinderte selbst fahren, oder es
dürfen nur Fahrten für ihn sein, da natürlich schon auch zum Einkaufen etc. Mein Mann könnte als Blinder nicht nur von der Steuer befreit werden sondern auch
seine Kilometer zur Arbeit nicht pauschal sondern als Einzelkilometer steuerlich geltend machen. Aber er hat zwar ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug, doch er kann nicht fahren - ich fahre ihn, und jetzt kommt das Problem: ich fahre damit auch zu meiner Arbeit-stelle. Da geht dann schon nichts mehr mit 50% oder
voller Steuerbefreiung. Sobald das Fahrzeug auch anderweitig genutzt wird geht nichts mehr.

Alles Gute für Euch von Waldi
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  #12  
Alt 29.04.2002, 16:55
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Standard Schwerbehinderung + Rente

Hallo Ihr,
auch ich habe einen Schwerbehindertenausweis (90%) aber ohne Buchstaben.Leider kann ich mir finanziell kein Fahrzeug erlauben. Durch Zufall habe ich auf der HP vom Arbeitsamt gelesen das es finanzielle Hilfen zur Beschaffung eines Fahrzeug`s gibt. Da ich in den Beruf zurückkehren möchte und mein Arbeitgeber nicht am Ort ist (45km) wäre ein Auto eine echte Erleichterung. Wer kennt sich mit den finanziellen Hilfen in Sachen Auto aus und kann mir ein paar Tipp`s geben.Wäre echt dankbar.
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  #13  
Alt 29.04.2002, 16:55
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Standard Schwerbehinderung + Rente

@ Helga
Beim ADAC ist die Ermaessigung ca. 15% vom Beitragssatz. Das ist nicht viel aber "Kleinvieh macht auch Mist".

@ ALLE:
Ich habe mich inzwischen wegen dem "G" nochmals genau vor Ort informiert. das "G" wird NICHT automatisch bei einem bestimmten Grad der Behinderung erteilt, sondern haengt tatsaechlich mit einer Einschraenkung beim laufen zusammen. Mir wurde gesagt wer ca. 2km nicht innerhalb von 30 Minuten gehend bewaeltigen kann hat Anspruch auf das "G", welches dann zu einer wahlweisen 50% Ermaessigung der KFZ-Steuer benuttzt werden kann oder bei Zuzahlung von 5Euro pro Monat zur Freifahrt von oeffentlichen Nahverkehrsmitteln
fuehrt.
Allerdings koennen die regelungen und Bestimmungen in den einzelnen Bundeslaendern geringfuegig abweichen. Es sollte also letztendlich jeder bei seinem oertlichen Amt nachfragen. meine Informationen stammen aus Hessen
Allez Gute fuer Euch alle und vielleicht meldet sich ja mal jemand aus einem anderen Bundesland mit abweichenden Bestimmungen?!

Sue
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