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  #1  
Alt 03.02.2004, 15:28
Gast
 
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Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

an betroffene, die bisher mistelspritzen verordnet und von den gesetzlichen kassen bezahlt bekamen.

laut bund soll es eine übergangslösung bis 31.3.04 geben und bisher verordnete medikamente weitergezahlt werden.
laut kassenärztlicher vereinigung wird dies jedoch verneine.

mistel kann ich zur zeit nur auf privatrezept von meinem arzt bekommen, weil dieser bei dieser wischi-waschi-regelung im regen stehen könnte, wenns ans bezahlen durch die kv geht.

wenn geht es genauso?

grußingrid44

r vekaut
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  #2  
Alt 04.02.2004, 13:12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

Hallo Ingrid!
Mein Vater bekommt seit anfang des Jahres Mistespritzen.
Zuerst wollte sich die Krankenkasse auch weigern, aber seine Ärztin hat sich für ihn stark gemacht.
Sie meint auch wenn wir ab April zahlen sollen,legt sie widerspruch ein.

Gruß Ines
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  #3  
Alt 05.02.2004, 12:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

gilt das für alle krankenkassen? Auch Barmer
das sie die mistelspritze bezahlen müssen? Dürfen die KK Folgebehandlungen wie z.B.Herzuntersuchungen oder ct verweigern wenn heilungschancen 40/60 sind und wo kann man sich hinwenden. Das gleicht ja der Todesspritze
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  #4  
Alt 05.02.2004, 13:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

an den gast
mein arzt verschreibt mir zur zeit mistelspritzen nur auf privatrezept.
ich habe die dak angefragt und warte auf antwort, ob sie die kosten bis zur endgültigen regelung übernimmt. ich werde die antwort in diesem forum bekanntgeben.
ingrid44
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  #5  
Alt 05.02.2004, 16:25
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

Hallo Gast und Ingrid ,
es besteht eine Übergangsregelung bis die Medikamente und Heilmittel im März genau benannt werden .
ZZt. kann noch alles vom Arzt verschrieben werden und wird dann auch von der KK bezahlt .

Ingrid , ich verstehe nicht , dass Du so Schwierigkeiten mit der DAK hast . Ich werde hervorragend bedient und behandelt , schon jahrzehntelang , mit sämtlichen schweren und grossen Erkrankungen . Und ich koste die DAK seit meinem 8.Lebensjahr schon sehr viel Geld .

Liebe Grüsse
biba
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  #6  
Alt 05.02.2004, 18:12
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

Hallo Ingrid,
mein Arzt hat mir Mistelspritzen auch nur auf Privatrezept verschrieben. Die Firma hat ein Schreiben mitgeschickt, daß die Medikamente bis 1.04. vom Arzt verschrieben werden können und die Kassen übernehmen die Kosten. Mein Hausarzt hat mir dann ein Rezept ausgestellt. Wenn aber an Ihn Regressforderungen kommen, muß ich zahlen.

Viele Grüße
Imi
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  #7  
Alt 05.02.2004, 23:53
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

ja biba und imi,
mein arzt sagt, daß es keine gesetzlich schriftliche regelung gibt. er hätte ein schreiben von der kassenärztliche vereinigung und muß, wenn er mistel auf rezept verschreibt, evtl. mit regress rechnen. auf diese wischi-waschi-regelung geht er nicht ein.
zur not habe ich aber einen anderen arzt, ich bin also versorgt.
dieses beispiel zeigt, wie wir mistelspritzer lösungen suchen müssen.
ich melde mich, wenn meine kv antwortet.
ingrid44
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  #8  
Alt 08.02.2004, 02:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

I. schreibt: ich bin also versorgt. So, das war dann Tamm-Tamm um Nichts. Unglaublich.
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  #9  
Alt 09.02.2004, 00:17
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

an user,
tam tam um eine eindeutige sprache ist wichtig.
brauchst du z.b. naturheilarznei und rennst von artzt zu artzt und bezahlst aus eigener tasche. warum bist du im lungenkrebsforum?
ingrid44
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  #10  
Alt 09.02.2004, 07:40
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

Hallo Ingrid,
ich nehme bereits seit über 2 Jahren Mistelspritzen und mein Onkologe verschreibt sie mir bis 31.3.04 auf jeden Fall. Danach wird wohl noch geklärt werden, ob Mistel nicht zu den Ausnahmen gehören - die Klärung soll wohl bald erfolgen. Also, halt dich ran, denn dein Arzt kann sie dir verschreiben.
Viel Glück und viele Grüße
Susanne
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