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  #1  
Alt 07.01.2009, 22:58
proksch proksch ist offline
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Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 15
Standard krankengeld

ich hätte da mal eine frage : mein kkgeld läuft im mai 09 aus
darf die kk von mir verlangen das ich meinen resturlaubc jetzt im jan. nehmen soll und dann im februar bin ich wieder krank
habe mit meinen chef gesprochen der sagte das ich erst urlaub nehmen soll wenn ich wieder gesund bin
möchte die eingliederung im märz machen die kk hat mir schon gedroht das das beschäftigungsverhältnis dann beendet ist und ich in der eingliederung nicht krank werden darf kann mir da jemand auskunft geben
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  #2  
Alt 07.01.2009, 23:16
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.082
Standard AW: krankengeld

Woher weiss die Krankenkasse dass du noch Resturlaub hast?
Und da du ja krank geschrieben bist kannst du ja wohl keinen Urlaub nehmen?
Und warum willst du die Wiedereingliederung im März machen, hast du jetzt noch Chemo, Bestrahlung?

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, du wirst sicher hier noch Antworten bekommen, solltest aber evtl. etwas genauer schreiben.
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  #3  
Alt 07.01.2009, 23:51
Ute K. Ute K. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 67
Standard AW: krankengeld

Hallo Proksch,
auf Deine PN konnte ich nicht antworten, da Du wahrscheinlich Deine Mailadresse nicht freigeschaltet hast.
Erstmal tut es mir leid, dass auch Du erkrankt bist, aber es hört sich bei Dir doch gut an, da ja eine WE geplant ist!
Die KK kann Dich in KEINEM Fall zwingen, den Resturlaub zu nehmen. Wäre für Dich finanziell gesehen natürlich von Vorteil, aber dann müsste Dich Dein Arzt gesund schreiben. Wenn Du anschliessend wieder krankgeschrieben würdest, wäre eine neue Jahresfrist, d.h. Dein AG müsste erst nochmal 6 Wochen Lohn zahlen.Ausserdem muss Dein AG mit der WE einverstanden sein, dazu ist er nicht verpflichtet. Ist alles etwas schwierig. Aber was heisst, das Beschäftigungsverhältnis ist beendet? Dann macht doch eine WE keinen Sinn? Aussage der KK?? Und eine WE kann jederzeit aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden, Du bist doch nach wie vor arbeitsunfähig. Verstehe ich nicht so ganz. Schreib mal genauer, wenn Du willst.
Viele Grüsse Ute
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  #4  
Alt 08.01.2009, 15:12
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.161
Standard AW: krankengeld

Hallo
deine KK und dein AG müssen mit der Wiedereingliederung einverstanden sein!
In der Wiedereingliederung bist du Krank geschrieben und du erhälst Krankengeld. Sie ist ja dafür da auch um zu sehen, ob du für den beruflichen Alltag fit genug bist.
Deine KK kann dir mit dem Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht drohen, kündigen kann nur der AG oder du selbst.
Würdest du jetzt Urlaub nehmen müßte dein AG nicht wieder Krankengeld zahlen, da du ja nicht 6 Monate Resturlaub hast. Also kein Vorteil für keinen.
Mach erst die Wiedereingliederung und nehme dann den Urlaub, so habe ich es auch gemacht Wiedereingliederung 2 Wochen gearbeitet und dann Resturlaub.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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