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  #1  
Alt 20.04.2010, 18:38
Eisbärchen Eisbärchen ist offline
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Beiträge: 21
Standard Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Hallo!

Ich bin froh, dass es ein solches Forum wie dieses gibt.

Bei meiner Mutter wurde im Juli 2009 Brustkrebs diagnostiziert. Die Behandlung begann sie mit einer Chemotherapie, welche ein halbes Jahr dauerte. Danach folgte die Operation. Die Strahlentherapie steht jetzt noch aus. Die Krankenkasse drängte aber bereits zu Anfang der Therapie auf den Reha-Antrag. Eine Rehabilitation wurde meiner Mutter bereits zugesagt. Der erste Termin, der 01.01.2010, war viel zu früh und wurde verschoben. Meine Mutter teilte der Rentenversicherung mit, dass sie frühestens im April 2010 die Reha antreten könne. Meine Mutter bezieht seit August 2009 Krankengeld. Vor zwei Wochen erhielt meine Mutter Post von der Rentenversicherung. Die Reha sei hinfällig und sie soll einen Rentenantrag stellen. Als Datum des Rentenbeginns zähle dann das Datum des Reha-Antrags vom 01.10.2009. Es handelt sich um eine Zeitrente befristet bis zum 30.04.2010. Meine Mutter bekommt ca. 40 Euro mehr Krankengeld als sie Rente bekommen würde. Das würde dann bedeuten, dass sie die Differenz wieder "zurückbezahlen" muss? Desweiteren möchte sie eigentlich gar nicht in Rente gehen. Sie möchte nach erfolgreicher Therapie wieder halbtags arbeiten gehen. Wir haben Widerspruch bei der Rentenversicherung eingereicht. Die Krankenversicherung meinte, dass meiner Mutter auf jeden Fall eine Reha zustehen würde. Doch die Frage ist nun, wie die Situation nun aussehen wird. Wer ist für die Reha zuständig? Wird meine Mutter übervorteilt, indem ihr die Rente "aufgezwungen" wird? Meine Mutter wird im November 60. Wir sind etwas überfordert mit der Situation, weil wir nicht wissen, was jetzt eigentlich korrekt ist. Muss meiner Mutter in beiden Fällen der Arbeitsplatz freigehalten werden? Welche Nachteile können ihr entstehen, wenn sie die Rente beantragt oder eben nicht?

Gestern war sie bei der vdk. Die meinten, da müsse sie wohl die Rente beantragen und eine Reha stünde ihr wohl auch keine zu, weil das da in den Schreiben der RV und KV drin stände. Die berufen sich auf §51, da könne man nix machen.

Sofort danach ging meine Mutter zum Amt, um die Rente zu beantragen. Die Frist war bereits um zwei Tage überschritten. Die konnten den Antrag jedoch nicht gleich stellen, weil die zuständige Frau grad Urlaub hatte und sonst auch nur zweimal die Woche da ist. Nun hat meine Mutter am Donnerstag wieder einen Termin. Die Frau vom Amt rief bei der Krankenkasse noch an, damit die Bescheid wissen, dass meine Mutter da war und der Rentenantrag dann am Donnerstag gestellt wird. Der KK-Mann rief bei meiner Mutter an und meinte, die 8 Tage müsse man ihr vom Krankengeld dann streichen. Weil meine Mutter sich gewehrt hat, das sei schließlich nicht ihr Problem, dass die beim Amt nicht fähig sind, sofort einen Antrag fertig zu machen, und dass sie ihr höchstens zwei Tage streichen könnten. Erst zierte er sich, dann wollte er nochmal mit der kollegin sprechen.

Demnächst möchte meine Mutter nochmal einen neuen Reha-Antrag stellen. Was wir nämlich überhaupt nicht verstehen ist, dass erst die Reha genehmigt wurde und jetzt sehen sie keinen Sinn darin und weigern sich. Meiner Mutter würde aber ein Tapetenwechsel und ein wenig Aufpäppeln sehr gut tun. Sie macht eine sehr schwere Zeit durch. Im Oktober letzten Jahres ist auch noch mein Vater plötzlich verstorben. Drei Monate später ihre Schwester an Brustkrebs und jetzt auch noch ihre Schwägerin wegen Leukämie.

Ich finde es furchtbar, wie mit Menschen umgegangen wird, die eine solche harte Zeit durchmachen müssen

Hat jemand Erfahrung und Ahnung, was man noch tun könnte?

Liebe Grüße


Eisbärchen
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  #2  
Alt 20.04.2010, 20:30
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Hallo Eisbärchen,

so wie Du das Problem schilderst, wird Deiner Mutter die Anschlußheilbehandlung (AHB) vorenthalten. (Es ist hier keine Kur gemeint.)
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
Ich würde mir sofort einen Anwalt nehmen der alles für Euch regelt.
Wenn Ihr wenig Geld habt, gibt es die öffentliche Rechtspflege. Die ist in der regel kostenlos. Auch Sozialgerichtsverfahren sind in der ersten Instanz Kostenfrei.
Wenn eine Fristüberschreitung durch Behörden nachgewiesen werden kann, könnt Ihr meines Wissens auf eine Verlängerung der Frist bestehen. (Ich glaube das ist sogar dann möglich, wenn jemand wegen Krankheit gehindert wurde fristgerecht zu reagieren.)

Da ich kein Anwalt bin, kann ich Dir leider sonst nicht weiterhelfen.

Alles Gute
Wolfgang
__________________
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
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  #3  
Alt 20.04.2010, 23:06
johanna84 johanna84 ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Hallo Eisbärchen,
zu der Rentenfrage kann ich Dir leider auch nichts sagen.
Bezüglich der Reha denke ich auch, daß es sich bei dem Termin im Januar um eine AHB (Anschlußheilbehandlung) gehandelt hat, die man innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus antreten muß, sonst verfällt der Anspruch. So war es zumindest bei meinem Papa.
Eas gibt aber wohl noch einen Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation. Damit kenne ich mich nicht aus, aber vielleicht hilft Dir folgender Beitrag weiter:

"Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) schließt sich in der Regel direkt an die Zeit im Krankenhaus bis spätestens zwei Wochen nach der Entlassung an und dauert meist zwei Wochen. Ziel einer Anschlussrehabilitation ist es, den Betroffenen nach dem Krebs körperlich und auch psychisch wieder auf die Beine zu helfen. Eine Wiederaufnahme des Alltags wird so erleichtert.

Die Anschlussheilbehandlung wird ambulant oder stationär in einer spezialisierten Klinik durchgeführt und muss noch während des Krankenhausaufenthalts beantragt werden. Beim Ausfüllen der Anträge und bei der Auswahl der Klinik helfen zum Beispiel der Sozialdienst des Krankenhauses oder der betreuende Arzt.

Die spezialisierten Reha-Kliniken entwickeln für jeden Reha-Bedürftigen einen individuellen Plan, der ganz auf die überstandene Krebserkrankung und die möglicherweise vorhandenen Einschränkungen abgestimmt ist. Er soll dafür sorgen, dass man sich schnell von den Strapazen der Krebserkrankung erholt und den Alltag leichter wieder aufnehmen kann.

Die Anschlussheilbehandlung ist also nicht mit einem Urlaub zu vergleichen oder dem, was man sich landläufig unter einer Kur vorstellt und soll auch nicht durch diese ersetzt werden. Sofern eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll erscheint, sollte diese Möglichkeit daher auch wahrgenommen werden.

Onkologische Rehabilitation (Nachkuren, Festigungskuren)
Nach- oder Festigungskuren im Rahmen einer onkologischen Rehabilitation können ebenfalls nach der Erstbehandlung ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ob solch eine Kur sinnvoll für Sie ist, können Sie mit Ihrem Hausarzt oder betreuenden Arzt besprechen. Eine onkologische Reha muss selbst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden, also bei der Rentenversicherung, bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt.

Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung muss eine onkologische Rehabilitation nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erfolgen, sie sollte jedoch innerhalb des ersten Jahrs nach der Erstbehandlung durchgeführt und natürlich auch beantragt werden. In Einzelfällen ist dies auch innerhalb der ersten beiden Jahre nach der Erstbehandlung möglich. Meist erfolgt die onkologische Rehabilitation über einen Zeitraum von drei Wochen, längstens jedoch für 42 Tage.

Nach- oder Festigungskuren sollen das persönliche Allgemeinbefinden bessern und Psyche und Körper des Betroffenen stärken. Eine Wiedereingliederung in den Alltag und das Berufsleben soll so erleichtert werden

Insbesondere Personen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, stehen spezielle Therapiemaßnahmen zur Verfügung, die eventuelle körperliche Beeinträchtigungen durch die Krebsbehandlung beheben können. Musste etwa im Rahmen der Behandlung von Brustkrebs eine Brust operiert werden, kann die Bewegung des Arms beeinträchtigt sein. Die Beweglichkeit kann mithilfe solch einer onkologischen Rehabilitation verbessert werden.

Eine Nach- oder Festigungskur kann nach vier Jahren erneut beantragt und ambulant oder stationär durchgeführt werden."

(Quelle: http://www.onmeda.de/krankheiten/kre...n-13662-3.html)

Dir und Deiner Mama alles Gute und viel Kraft,
Liebe Grüße,
Johanna
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  #4  
Alt 20.04.2010, 23:20
Marrei Marrei ist offline
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Beiträge: 7
Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Hallo Eisbärchen,
was Du meinst, ist eine Anschlussheilbehandlung und die ist hinfällig, wenn sie nicht im Anschluss an die Behandlung genommen wird. Deine Mutti hat aber das Recht, 3 Jahre hintereinander eine Kur zu beantragen. Diese müssen ihr auch gewährt werden. Wichtig ist, dass ihr vorher schon eine für Euch günstige Kurklinik aussucht und diese auch genau benennt. Ich hatte das Problem, dass ich im Winter eine Anschlussheilbehandlung machen sollte, jedoch ganz schlecht laufen und mich bewegen kann. Das habe ich abgelehnt. Da die Krankenkasse auf einer Kur bestand, habe ich dann im Frühjahr einen Antrag gestellt und habe darauf hingewiesen, dass ich eine Klinik in der Region benötige, da ich nicht mit dem Zug fahren kann. Bekommen habe ich eine Kur in einer Klinik, die fast 400 km entfernt war. Dagegen habe ich dann sofort Widerspruch eingelegt und mich um eine Klinik selbst gekümmert. Ich habe eine Klinik gefunden, die ca. 40 km von meinem Heimatort entfernt ist und die auf meine Probleme spezialisiert ist. Dort wäre ich dann bis einen Tag vor Weihnachten gewesen. Ich habe dann meine Krankenkasse eingeschaltet, die mir dann auch einen Termin 4 Wochen ehr besorgt hat. Ich muss hier auch mal eine Lanze für meine Krankenkasse, die BARMER brechen. Ich bin über die gesamte Zeit sehr gut betreut worden. Ich konnte auch mit jedem Problem dort anrufen und wenn man mir nicht sofort helfen konnte, dann hat man mich zurück gerufen. Bevor ich zur Kur bin, habe ich einen Rentenantrag gestellt, da ich dann zum 01.12.2009 ausgesteuert worden bin. Bis zur Bestätigung der Rente habe ich über das Arbeitsamt Arbeitslosengeld bekommen. Damit hatte ich ein Problem, weil ich ja nicht arbeitslos war. Die Damen vom Arbeitsamt konnten mir das auch nicht erklären. Hier geht es nur um die finanzielle Absicherung. Dann habe ich Rückwirkend meinen Rentenbescheid bekommen. Bei der Krankenkasse habe ich nachgefragt und dort wurde mir auch gleich gesagt, dass ich hier nichts zurückzahlen muss, das wird mit der RV verrechnet. Beim Arbeitsamt wurde mir dann gleich gesagt, dass ich das zuviel gezahlte Geld zurück zahlen muss. Das stimmt aber nicht. Auch hier wird es nur verrechnet. Aber die Kröhnung war das Gespräch auf dem Arbeitsamt, als ich meine Unterlagen abgegeben habe. Bis zur Klärung des Rentenantrages wurde ich als nicht vermittelbar geführt. Auf meine Frage, was passiert, wenn der Rentenantrag abgeleht wird, habe ich die Auskunft erhalten, dass ich mich dann sofort arbeitsfähig melden muss und mir mein Arbeitgeber eine entsprechende Arbeit zur Verfügung stellen muss. Und auf meine Frage, was passiert, wenn das nicht geht, habe ich die Auskunft erhalten, das ich dann kündigen muss. Ich war wirklich sprachlos, weil ich dann nicht einmal Krankengeld und auch kein Arbeitslosengeld bekommen hätte. Ich bin wirklich nicht auf den Mund gefallen und eigentlich auch nicht so leicht unterzukriegen, aber das Arbeitsamt hat mich dann doch schon etwas aus der Fassung gebracht. Ich war pünktlich dort, habe aber keinen Parkplatz gefunden und musste ein ganzes Stück vom Parkplatz aus laufen, was mir sehr schwer fällt. Pünktlich zum Termin war ich fix und fertig an der Rezeption des Arbeitsamtes und habe gefragt, wo ich hin muss. Die Ebene, die mir die Dame am Telefon gegeben hat, gab es gar nicht. Ich habe der Dame am Empfang dann erklärt, dass ich Arbeitlosengeld beantragen wollte und um 11 Uhr einen Termin hätte. Daraufhin schaute diese auf die Uhr, und dann habe ich eine Ansage bekommen, die mir die Sprache verschlagen hat. "Wissen sie eigentlich, wie spät es ist? Sie sollten sich jetzt aber mal sputen, sie kommen eh schon zu spät". Ich war so geschockt, dass ich vergessen hatte, wo ich hin sollte. Es war so erniedrigend, mich von einer Pförtnerin so anfahren zu lassen.
Was die Rente Deiner Mutti anbetrifft, ich kann ihr nur empfehlen, diese erst einmal anzunehmen. Wenn diese befristet ist, dann hat sie für die Zeit der Befristung genügend Zeit, sich wieder an das Berufsleben anzutasten. Die Rentenversicherung ist ganz bestimmt nicht böse, wenn sie vielleicht nach einem halben Jahr dort Bescheid gibt, dass sie wieder arbeiten gehen kann. Umgekehrt ist es schlimmer. Wenn sie die 78 Wochen rum hat, bekommt sie auf diese Krankheit kein Krankengeld mehr. Ist ein bisschen viel geworden, aber vielleicht hilft es Euch ein bisschen.
Ich wünsche Deiner Mutti alles Gute und Dir noch starke Nerven.
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  #5  
Alt 28.05.2010, 11:19
Eisbärchen Eisbärchen ist offline
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Beiträge: 21
Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

hallo!

ich danke euch für eure antworten. ist ja alles gar nicht so einfach, da durchzublicken...

aktueller stand ist: der erste reha-antrag wurde zurückgezogen und vor ca. 3 wochen ein neuer antrag gestellt. meine mutter hat jetzt bis mitte juni bestrahlung. und dann ist die therapie erstmal abgeschlossen. bisher haben wir allerdings noch gar nichts gehört, ob reha oder nicht.

meine mutter ist seit 01.03. nun berentet bis ende april nächstes jahr. dieses ganze heillose durcheinander - nur weil die krankenkasse direkt zu anfang der therapie auf den reha-antrag bestand!!! meine mutter ist richtig sauer. diese ganze zusätzliche psychische belastung hätte nun wirklich nicht sein müssen. aber das interessiert die ja nicht.

so wie es aussieht, darf meine mutter jetzt noch nicht mal auf 400 euro nebenher arbeiten gehen. zum glück hat sie noch die witwenrente von meinem vater...

meine mutter hat die hoffnung auf eine reha aufgegeben. sie meint: dann sollen sie's halt bleiben lassen. und jetzt wo sie in rente ist, habe sie sowieso keinen anspruch mehr. darum ging's wohl auch: dass sie sich die reha sparen für meine mutter.

wie sieht es auch mit reha über die krankenkasse? geht da was? ist das sinnvoll? ich dachte, es täte meiner mutter vielleicht gut, mal rauszukommen und sich wieder ein wenig aufbauen zu lassen, physisch wie psychisch. aber es tut sich ja nix! und die fristen hat man ja auch schnell versäumt...

lg


eisbärchen
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  #6  
Alt 28.05.2010, 20:39
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Zitat:
Zitat von Eisbärchen Beitrag anzeigen
und jetzt wo sie in rente ist, habe sie sowieso keinen anspruch mehr. darum ging's wohl auch: dass sie sich die reha sparen für meine mutter.
Ich glaube, ihr gebt zu schnell auf. Eine onkologische Rehabilitation wird seitens der DRV gewährt wenn die Krebsbehandlung abgeschlossen ist. Meine Mutter ist Rentnerin und war nach der Strahlentherapie zur AHB und im Jahr darauf zur Reha und weitere zwei Jahre später noch einmal.
Vielleicht schaust du mal hier rein:
http://www.deutsche-rentenversicheru...setzungen.html

Da steht auch etwas von den Voraussetzungen.

Die KK deiner Mutter hat ein ziemliches Durcheinander verursacht (möglicherweise in dem Bewusstsein, dass dann genau der Fall eintritt wie es passiert ist und um dann das Krankengeld zurückzubekommen).
Wie Wolfgang schon schreibt würde ich mir im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen und nicht so einfach verzichten. Eine AHB oder Reha tut den meisten
Patienten sehr gut.

Viel Glück und liebe Grüsse
__________________
Birgit64

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