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  #1  
Alt 27.06.2013, 10:32
Happychemo Happychemo ist offline
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Standard Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo,

nachdem das Krankengeld nun ausläuft habe ich Rente beantragt, die auch dauerhaft, voll erwerbsgeminder,t in den nächsten Wochen bewilligt wird. Bei meinem Arbeitgeber habe ich noch 30 Tage Resturlaub stehen. Verfallen die mit Eintritt in die Rente oder werden die noch ausbezahlt?

LG HC
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  #2  
Alt 27.06.2013, 14:55
muskateller muskateller ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo

Dieses Thema ist nicht ganz einfach.
Ich wurde rückwirkend berentet und hatte auch noch Überstunden und Urlaub stehen.
Also Urlaub verfällt nicht muss aber geltend beim Arbeitgeber gemacht werden.Kann aber auch gekürzt werden wegen Krankheit.
Selbst wenn Du Rente bekommst wegen Erwerbsunfähigkeit ist dein Arbeitsverhältnis nicht beendet.
Dieses musst Du schriftlich mit einem Aufhebungsvertrag tun.
Wenn Du in einer Gewerkschaft bist lass Dich beraten oder evt.VDK.
Bei mir will die Rentenversicherung Geld zurück weil ich noch Urlaubsgeld bekommen habe.Habe aber Widerspruch eingelegt über den DGB Rechtschutz.
Also alles sehr kompliziert und langwierig.
__________________
Viele Grüsse

Muskateller
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  #3  
Alt 27.06.2013, 18:29
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo,

Urlaub kann verfallen, denn er muss in dem Zeitraum für den er gewährt wird (Kalenderjahr) auch genommen werden. Ist das nicht möglich dann kann meist der Anspruch noch bis April des Folgejahres verlängert werden (Tarifvertrag bzw. Kulanz).
Da der Urlaub zur Erholung dienen soll, ist er (im Normalfall) auch zu nehmen. Einklagen (oder Einfordern)kannst Du eine finanzielle Abgeltung meist nicht.
Ob Dein Arbeitgeber trotzdem bereit dazu ist, weiß ich nicht.

Alles Gute
Wolfgang

PS. Ich würde eher die Frage stellen, wie hoch wäre die Summe und ob es sich lohnt dafür Kraft einzusetzen, die man besser für die Genesung benötigt.
Fragen würde ich den Arbeitgeber aber auf jeden Fall.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (27.06.2013 um 18:31 Uhr) Grund: PS angefügt
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  #4  
Alt 27.06.2013, 21:33
Happychemo Happychemo ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo,

merci, bin fündig geworden:

Erwerbsminderungsrentner können nachträglich verlangen, dass Urlaubsansprüche, die sie in ihrem letzten Arbeitsverhältnis nicht nutzen konnten, in Euro und Cent abgegolten werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24.3.2009 hervor (Az. 9 AZR 983/07).


LH HC
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  #5  
Alt 30.06.2013, 12:56
Symphatisch-Lymphatisch Symphatisch-Lymphatisch ist offline
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Beiträge: 220
Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Urlaub, der aus Krankheitsgründen nicht genommen werden konnte darf nicht verfallen!
__________________
Melanom rechte Wade 2003
Mediastinales B-Zell NHL, bis 11 cm, Stad.: 1A
April-Juli´12: 6* R-CHOP + 4 * R & 2 * HD MTX
30.7.12: PET-CT neg., allerdings "leuchtende"Sternumfraktur
Sep´12: Bestrahlung:36 Gray
5.12.12: PET-CT neg.
September 2017: weiterhin CR - aus der onkologischen Hand entlassen...
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  #6  
Alt 30.06.2013, 15:35
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo,

zu dem Thema gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ich habe den Tenor mal angehängt:

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Der EuGH hat in der KHS-Entscheidung vom 22. November 2011 seine Rechtsprechung bezüglich des zeitlich unbegrenzten Ansammelns von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und den Verfall des Urlaubs 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet.

Die als schwerbehindert anerkannte Klägerin war vom 1. Juli 2001 bis zum 31. März 2009 in der Rehabilitationsklinik der Beklagten gegen eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von zuletzt 2.737,64 Euro als Angestellte beschäftigt. Im Jahr 2004 erkrankte sie, bezog ab dem 20. Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung und nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Tätigkeit für die Beklagte nicht mehr auf. Nach dem TVöD, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand, ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer Rente auf Zeit und vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel. Die Klägerin hatte die Abgeltung von 149 Urlaubstagen aus den Jahren 2005 bis 2009 mit 18.841,05 Euro brutto beansprucht. Die Vorinstanzen haben der Klage bezüglich der Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und des Zusatzurlaubs schwerbehinderter Menschen stattgegeben, die Beklagte zur Zahlung von 13.403,70 Euro brutto verurteilt und die Klage hinsichtlich der Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs abgewiesen.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts größtenteils Erfolg. Die Klägerin hat gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nur Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009 mit 3.919,95 Euro brutto. In den Jahren 2005 bis 2007 sind die nicht abdingbaren gesetzlichen Urlaubsansprüche trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses zwar entstanden. Ihrer Abgeltung steht jedoch entgegen, dass sie vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen sind.*

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. August 2012 -*9*AZR*353/10*-*
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09
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  #7  
Alt 03.07.2013, 20:43
Happychemo Happychemo ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hy,

das Problem ist weniger das Geld zu bekommen, als es zu behalten, da es als Einkommen auf die Rente gerechnet wird. Da muss man schauen, ob das überhaupt Sinn macht.

LG HC
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  #8  
Alt 03.07.2013, 21:08
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo zusammen,

http://www.deutsche-rentenversicheru...SGB6_96AR2.1.1

-> Sie befinden sich hier: Rechtliche Arbeitsanweisungen > Sozialgesetzbuch > SGB VI > Zweites Kapitel (§§ 9-124) > Zweiter Abschnitt (§§ 33-105) > § 96a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst

Da findet sich die Lösung:
Im Fall von Happychemo besteht offensichtlich das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente. Somit gilt 3c:

Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt handelt es sich gem. §§ 14, 23a SGB IV um Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, jedoch nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen).


3c) Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird.

Man würde also nur im Auszahlungsmonat eine Anrechnung vornehmen, eventuell keine Rente auszahlen und im Folgemonat wieder die Auszahlung der Rente vornehmen.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Hierzu ist festzustellen, dass dies nicht bedeutet, dass es im Benehmen des Arbeitgebers steht, sich den Zuordnungsmonat unter Günstigkeitsgesichtspunkten auszusuchen. Wenn also Bescheinigungen z. B. den Hinweis enthalten, dass der laut Bescheinigung in einem Monat nach Rentenbeginn ausgezahlte Betrag aus einem zurückliegenden Zeitraum stammt, ist er dennoch nicht diesem zurückliegenden Zeitraum zuzuordnen, sondern unter den übrigen Voraussetzungen im Monat der Zahlung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (ISRV:NI:AGHZVG 2/2010 7.5).


Alle kursiv eingesetzten Textbausteine sind Kopien aus der Arbeitsanweisung der DRV, siehe obiger Link.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.

Geändert von J.F. (03.07.2013 um 21:12 Uhr)
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  #9  
Alt 03.07.2013, 22:08
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo zusammen,

war die Ausgangsfrage nicht, ob noch bestehender Urlaubsanspruch verfällt bei Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente? Jetzt lautet die Frage wohl, wie man das Geld behalten kann, auch wenn es als Einkommen betrachtet wird.

Ich denke, hier ist dem Beitrag von J.F. nichts mehr hinzuzufügen. ... Einmalzahlungen werden im Auszahlungsmonat berücksichtigt, ggf. wird daher keine Rente in diesem Monat gezahlt, in den Folgemonaten wird die Erwerbsminderungsrente dann wieder normal weitergezahlt, solange nicht über der persönlichen Hinzuverdienstgrenze verdient wird.

Es gibt keine Sonderregelungen für Krebskranke bzgl. der Erwerbsminderungsrenten... warum auch?
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  #10  
Alt 07.07.2013, 22:35
Happychemo Happychemo ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo,

natürlich zielte die Ausgangsfrage auf die Auszahlung dieses Urlaubsanspruches. Was sollte ich als voll erwerbsgeminderte Rentnerin sonst damit anfangen?

LG HC
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  #11  
Alt 07.07.2013, 22:44
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Was passiert mit dem resturlaub wenn man in Rente geht?

Hallo HC,

Na prima, dann ist die Frage ja beantwortet.
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