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  #16  
Alt 21.02.2003, 11:12
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Christel,

Du hast mir förmlich aus der Seele gesprochen. Es ist die Praxis, wir müssen uns überall rechtfertigen und kämpfen und uns vielleicht noch entschuldigen, dass wir BK bekommen haben.
Ich kämpfe z.Z. auch. (Ablehnung einer Reha, mit dem Hinweis, sich in ärztliche bze. fachärztliche Behandlung zu begeben) unverschämt, dabei bin ich für jede Sache beim Facharzt und bei allen in Kontrollen.
Für alle alles Gute und Kraft!!!!
Silvia.
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  #17  
Alt 21.02.2003, 11:57
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo, Robie! Deine sachliche Aussage mit den 60 % Schwerbehinderung nach der Brustamputation ist korrekt, aber meine Frage zu deinem Satz (siehe Zitat oben), was das mit dem Alter zu tun hat, hast du mir leider noch immer nicht beantwortet, auch nicht, welche Schiene du nun meinst. Ich agiere sonst sehr sachlich, unter anderem auch deswegen, weil ich bereits seit Jahren mittels Anwalt gegen die ganzen Arzt-, Therapie- und Diagnosefehler kämpfe. Der Dauerschaden ist durch die Krankenkasse bereits bestätigt, die fordern selber Regress von den gegnerischen Versicherungen. Wer also über 3 Jahre kämpft, und da bin ich wohl bundesweit fast die Einzige, darf sich auch mal kurz aufregen, wenn solche unangebrachten Argumente kommen, wie du sie genannt hast. Herzliche Grüße von Monika :=))
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  #18  
Alt 19.06.2003, 17:57
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Standard Einstufung im Behindertenpass

meine Homepage: www.net-art.de/hagobaer/anhalt1.htm wird als Hinweis für die Einstufungen bei Krebserkrankungen erwähnt. Die Adresse hat sich geändert: http://hagobaer.bei.t-online.de ist nunmehr im Netz. Unter dem Link "Vom Antrag zum Ausweis ... ab wann welcher GdB finden Sie die notwendigen Anhaltspunkte
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  #19  
Alt 22.03.2005, 10:00
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Standard Kündigung bei 80% Schwerstbehinderung

Hallo,
Wollte mal nachfragen ob man mich trotz meiner 80% Schwerstbehinderung so einfach kündigen kann??
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  #20  
Alt 22.03.2005, 20:14
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo sandre k.!
Bei uns im öffentlichen Dienst ist es so, dass man einen besonderen Kündigungsschutz als Schwerstbehinderter hat - so wurde es mir jedenfalls erzählt.
Habe Dir hier mal eine Internetseite rausgesucht, die Dich vielleicht schlauer macht.
http://149.219.195.60/fragen/rfindex15011.html

LG
Biggi
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  #21  
Alt 23.03.2005, 19:43
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Robie,
Du schreibst: wenn die Brust abladiert ist, wird man/frau in der Regel schon auf mindestens 60% GdB eingestuft.
Ich wurde trotz Ablatio nur auf 50% eingestuft. Meine 5 Jahre Heilungsbewährung sind rum und ich soll nun auf 30% runtergestuft werden.
Ist das mit den 60% tatsächlich üblich oder hat sonst noch jemand nur 50% bekommen? War ich wirklich falsch eingestuft?
Gruß Ute
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  #22  
Alt 23.03.2005, 20:04
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Liebe Ute,
eine Kollegin von mir wurde seinerzeit ebenfalls mit 50 % eingestuft, bei ihr sind nun 5 Jahre rum und sie wird nun auch mit 30 % eingestuft - scheint also korrekt zu sein.
Liebe Grüße
Tosca
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  #23  
Alt 24.03.2005, 17:29
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Liebe Tosca,

danke für die Rückmeldung.

Liebe Grüße Elke
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  #24  
Alt 19.12.2006, 23:56
Netterchathh Netterchathh ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo Bettina,

wollte nur ganz kurz auf Deine Frage Antworten. Ich selbst bin August 2005 an Brustkrebs operiert worden. Allerdings Brusterhaltend, hatte 8 Chemos und 33 Bestrahlungen und anschließend Reha. Ich hatte vor der Brust OP bereits 50% und Merkzeichen G im Ausweis. Nach der Reha kam der Bescheid, 80% auf den Brustkrebs und 20% auf mein Lyhmödem und Lipödem in den Beinen. In meinem Ausweis habe ich 100% stehen.
Zu der Frage ob man Probleme im Beruf hat kann ich nur aus meiner Erfahrung sagen wenn Du nicht gekündigt bist hast Du durch die Prozente mehr Schutz, Du hast mehr Urlaub und kannst bei den Steuern etwas sparen.
Willst Du Dir weil es Dir vielleicht besser geht oder Du das Geld nötig hast ( Unsere Krankheit kostet ja auch Geld) hast Du es mit dem Schwerbehinderten Ausweis schwer. Ich hatte, mit den 50% schon Schwierigkeiten einen Job als Putzfrau zu bekommen auf 400 Euro Basis. Hatte damals meiner Chefin Ehrlich im Bewerbungsformular gesagt das ich 50% hätte, Sie hatte mir darauf hin gesagt das ich den Job nicht bekommen würde weil die Firmen schwierigkeiten hätten den Leuten zu kündigen ( wenn Sie zum Beispiel länger Krank wären) .Ich hatte damals die faxen dicke gehabt und habe den Ausweis nicht mehr erwähnt und auch nicht gezeigt.
Übrigens Brustkrebs ist Chronisch wir werden nie wieder so sein wie früher die Angst erneut zu erkranken wird uns ein Leben lang begleiten. Was aber nicht heißen soll das wir wieder erkranken . Wir bekommen alles hin und werden wieder Gesund und wenigstens wenn nicht noch 100 Jahre alt. Schon alleine um unsere Rente sodann wir sie dann bekommen richtig geniessen zu können. *lach*
Ich wünsche Dir, alles Erdenklich Gute und hoffe das mein Beitrag helfen konnte.

Schöne Grüße
Karin
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  #25  
Alt 20.12.2006, 10:14
Benutzerbild von Monika Rasch
Monika Rasch Monika Rasch ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo Netterchat-Karin,

erstmal willkommen hier im Forum.

Sicher hast Du schon gemerkt, dass Du auf einen uralten Thread geantwortet hast.
Ich hatte auch ein Dcis-2002-, bin brusterhaltend operiert, bestrahlt und erst mit Tamoxifen für 2 Jahre und anschließend mit Trenantone behandelt worden.
Insgesamt 3 Jahre AntiHormonTherapie(AHT).Auf eigenen Wunsch abgebrochen.
Ich hatte einen Schwerbeschädigtenausweis , für 2 Jahre 50 %, nun nur noch 30%.
Wichtig waren mir die Urlaubstage, kündbar bin ich nicht für meinen Arbeitgeber.
Allerdings , nun mal theoretisch- wenn ich mich irgendwo hätte bewerben müssen und meine 50 % erwähnt hätte, dann hätte ich auch Anspruch auf diesen Mehrurlaub gehabt.Ebenso auf verbesserten Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber profitiert ja auch, wenn er einen Schwerbeschädigten einstellt.
Sollte ich mich allerdings bewerben, OHNE diese bereits gewährten 50% anzugeben, dann muss der Arbeitgeber DIESE auch nicht berücksichtigen-er weiß es ja nicht besser.Nachträglich die verschwiegenen Prozente anzugeben bringt nichts.
Wenn man also einen Schwerbeschädigtenausweis hat und ihn bei einer Bewerbung nicht angibt, hat man keinen Nachteil....dann wird man genommen oder nicht.
Allerdings hat man mit dem Ausweis doch einige Vorteile, privat.
Steuerlich,und auch oft ermäßigte Eintritte !!

Und noch was.
Du schreibst, mit Brustkrebs ist man chronisch krank.
Ich dachte immer, das gilt erst, wenn nach der Ersttherapie eine Metastasierung auftritt.
__________________
Mein Ehemann Georg+36jährig+1988(NHL)
Mein Liebster Joachim+42jährig+1997 (kleinzell. Bronchial Ca.)
Ich : 2002 DCIS re.Mamma, operiert, bestrahlt, AHT
Meine Schwester Heike +2011(Bronchialca)
Unsere Mama +2013(operiertes Glioblastom, Nierenversagen bei Temodal Therapie)
Meine Schwester Sandra(45),TN mamma Ca.metastasiert, +21.11.2015

Geändert von Monika Rasch (20.12.2006 um 10:19 Uhr)
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  #26  
Alt 20.12.2006, 13:39
Lumina Lumina ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo Moni,

auch ohne Metastasen gilt BK als chronisch krank. Allerding muß man ein Jahr alle drei Monate in ärztlicher Behandlung sein, um als chronisch krank zu gelten. Zudem mußte ich bei der Krankenkasse einen Antrag darauf stellen.
Zu dem eigentlichen Thema hat mir der Sozialdienst im Krankenhaus noch gesagt, daß der GdB bei jüngeren Frauen evtl. höher ausfällt, weil damit zu rechnen sei, daß diese aufgrund der längeren Lebensdauer ja auch länger unter den Folgen der Krankheit zu leiden haben. Ich weiß aber nicht, ob das nur ein Ermessenspielraum der Ämter ist.
Viele Grüße,
Nicole
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  #27  
Alt 20.12.2006, 20:56
Benutzerbild von Amba
Amba Amba ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo, Ihr Lieben,

mir wurde vom Versorgungsamt mitgeteilt, daß bei Brustkrebs grundsätzlich 50% angenommen werden; wobei es sich dabei nicht um die tatsächliche Behinderung handelt, die evtl. vorliegt, sondern es gehe darum, evtl. gesellschaftliche Benachteiligungen auszugleichen.

Tatsächliche Behinderungen müssen von einem Amtsarzt festgestellt werden - kenne ich von anderen Bezügen her, ist sehr bürokratisch gehandhabt!

Bei Brustkrebs handelt es sich per Definition um eine chronische Erkrankung. Das heißt nun aber wirklich nicht, daß man dauernd Tumore entwickelt oder so! Sondern hat mit der häufigen ärztlichen "Überwachung" zu tun. Krankenkassen definieren das so.

Übrigens, mein erster Beitrag war auch eine Antwort auf einen uralten Thread (da wußte ich nicht mal, was thread ist...)... man lernt schnell bei euch.

Liebe Grüße, Amba
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  #28  
Alt 21.12.2006, 10:13
Wamper Wamper ist offline
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Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

So einfach ist das mit den 50% nicht. Sobald Lymphknoten befallen sind, sind das 60%. Bei Metastasen sind es mindestens 80%. Nach 5 Jahren erfolgt - wenn weder ein Rezidiv noch Metastasen aufgetreten sind - eine Rückstufung. Nach einer Ablatio bleiben 30% (Gleichstellung).

Der Kündigungschutz ist ziemlich löchrig und zieht nur, wenn man als einzige gekündigt wird. Kluge Arbeitgeber lösen eine Miniarbeitsgruppe auf und kündigen dann alle Beteiligten. Dann ist das eine betriebsbedingte Kündigung und da kannst du dann nichts machen. Als meiner Arbeitsgruppe das passierte, hat sich mein direkter Vorgesetzte sehr für mich eingesetzt. Sein Chef ist leider seelisch behindert und da ist er gegen eine Mauer gelaufen.

Laßt euch nicht verdrießen. Wir leben und das ist das Beste.
Mit liebem Gruß Dorothea
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  #29  
Alt 25.12.2006, 23:45
Netterchathh Netterchathh ist offline
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Beiträge: 12
Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo Moni,

erstmal Sorry das ich auf den alten Thread geantwortet habe ich bin erst vor kurzem auf diese Seite gestossen weil ich mich über Speiseröhrenkrebs informieren wollte (mein Bruder weiß seit August das er diesen Krebs hat). Ich war gerade heute bei Ihm gewesen und es gab mal wieder das Thema Behindertenausweis. Die Uni Kiel hatte ihm nämlich mitgeteilt (oder vielleicht hat er es auch falsch verstanden wie auch immer) das er damit die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen würde. Ich habe ihn dann erstmal darüber aufgeklärt das dieser Ausweis dieses nicht bewirkt und wahrscheinlich auch keinen Einfluß auf einen eventuellen Rentenantrag haben würde.
Zu meinen 80 % muss ich sagen das mir ein Tennisball großer Tumor entfernt wurde und auch Lymphknoten befallen waren (4 von 21). Mir geht es zur Zeit körperlich ganz gut aber seelisch habe ich einen großen durchhänger. Es mag vielleicht damit zusammenhängen das mein Bruder jetzt auch an Krebs erkrankt ist, oder vielleicht ist es nur das Weihnachtsfest kann ich nicht sagen. Wie gesagt die Angst schwimmt immer mit. Und die Hormontherapie tut ihr übriges (Schweißausbrüche, Knochenschmerzen usw.) bekomme Arimidex. Ich denke mal das ich die 80% aufgrund dessen bekommen habe das der Tumor so groß war und das die Lymphknoten befallen waren.

Ich wünsche Euch allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit.

Eure
Karin
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  #30  
Alt 26.12.2006, 11:26
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Beiträge: 1.593
Standard AW: Einstufung im Behindertenpass

Hallo ihr Lieben,

das Thema Behindertenausweis ist bei mir auch ziemlich hoch gekocht gewesen. Ich habe 50 % nach brusterhaltender OP.
Mein Arbeitgeber, meinte sich von mir trennen zu müssen und hat das ganze unter dem Deckmäntelchen "Betriebsbedingte Kündigung" auch recht gut durchgezogen. Die Kündigungsschutzverhandlung in der Firma war eine Farce.
Habe bei meiner neuen Bewerbung das nicht erwähnt und habe einen Job gefunden, obwohl mir ein Mitarbeiter vom Integrationsfachdienst gesagt hat, ich solle mich bei ihm melden, bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe.
Wegen finazieller Hilfen. Hab das aber nicht gemacht. Denke dann hätte ich den Job nicht bekommen. Auf die 5 Tage mehr Urlaub verzichte ich.
Steuerlicher Vorteil- OK, aber sonst ist das Teil nicht zu viel nütze, meine Meinung.

Liebe Grüße Anett
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